Ausschreibung 1253021: ID1246 Planer Umbau Bahnhof Belp Steinbach

Publiziert am: 25. März 2022

BLS AG

Die Nutzlänge des bestehenden Mittelperrons in Belp Steinbach entspricht nicht dem für die Strecke GTB (Bern – Belp – Thun) vorgesehenen Perronnutzlängenstandard, wodurch der Perron für das eingesetzte Rollmaterial zu kurz ist. Dies führt dazu, dass eine der beiden verkehrenden Fahrzeugeinheiten (bspw. Biel – Belp) zu schliessen ist und für die Kunden auf dem betroffenen Ab-schnitt nicht zur Verfügung steht. Diese Einschränkungen resultieren mit betrieblichen Mehraufwänden und sind fehleranfällig sowie nicht kundenfreundlich. Ebenso erfüllt die Dimensionierung des Mittelperrons nicht weiter die aktuell einzuhaltenden Mindestwerten gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Zusätzlich besteht im betroffenen Perimeter Erneuerungsbedarf seitens Fahrbahn, wodurch ein Clustering Synergiepotential bietet.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Der Erfüllungsort ist Belp.
Die BLS stellt keine Räumlichkeiten zur Leistungserbringung zur Verfügung.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. März 2022 Publikationsdatum
25. März 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

6. Mai 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
15. April 2022 Frist für Fragen

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6. Mai 2022 Abgabetermin 00:00

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9. Mai 2022 Offertöffnung

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30. Juni 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35% Angebotspreis
25% Auftrags-/ Risikoanalyse
10% Termin- und Ressourcenplanung
10% Projektorganisation
10% Profil / Erfahrung Gesamtleiter**
5% Profil / Erfahrung Fachspezialist Fahrbahn**
5% Plausibilität Leistungsangebot

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen, Details gemäss Dokument 1.1 Allgemeine Bestimmungen

Eignungskriterien:

Erfüllung der Eignungskriterien (Muss-Anforderungen)

EK 1Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
EK 1.1Umsatz
Das Auftragsvolumen der vorliegenden Ausschreibung ist nicht grösser als 50% des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Anbieters der letzten 3 Jahre.
Angabe ohne Subunternehmer. Angabe Jahresumsatz der letzten 3 Jahre.
EK 1.2Hinreichende Berufshaftpflichtversicherung
Der Anbieter verfügt über eine Haftpflicht-Versicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlags-fall abzuschliessen) in der Höhe von CHF 20 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden, davon CHF 5 Mio. je Schadenfall und Jahr für Bauten-, Anlage- und daraus entstehenden Vermögensschäden.Nachweis: Police bzw. schriftliche Absichtserklärung

EK 2Organisatorische Eignung
EK 2.1Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu aus-zufüllen und rechtsgültig zu unterzeichnen.Einreichung des ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Dokumentes Unternehmerangeben & Selbstdeklaration
EK 3Erfahrung / Fachkompetenz
EK 3.1Referenzen
Angabe von 2 vergleichbaren Referenzobjekten in den letzten 10 Jahren.
Projektvolumen mind. 6 Mio. CHF.Ausfüllen Formular Nachweise EK/ZK.
EK 4Weitere Eignungskriterien
EK 4.1Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
Der Anbieter verfügt über ein unternehmensbezogenes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem nach ISO 9001 resp. 14001 oder vergleichbar. Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.Einreichung Zertifikat des eingesetzten Qualitäts- und Umweltmanagementsystems.

Erfüllung der zwingenden Projektvorgaben (Muss-Anforderungen)

ZPV 1Technische Spezifikation / Muss-Kriterien
ZPV 1.1Teilnahme an der obligatorischen Begehung
Die federführende Firma muss an der obligatorischen Begehung teilgenommen haben.Als Nachweis gilt die unterzeichnete Präsenzliste der Begehung.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen
der BLS AG.

Nachverhandlungen:

Es findet eine Begehung vor Ort am 07.04.2022 (Start 14:00 Uhr, Bahnhof Belp Steinbach) statt.
Die Teilnahme an der Begehung ist für die federführende Firma obligatorisch.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zu-ständiger Organe. Gemäss Art. 43
BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das
Verfahren abgebrochen oder wie-derholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere
auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

BLS AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.bau@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1253021 ID1246 Planer Umbau Bahnhof Belp Steinbach