Ausschreibung 1252081: Räumliche Informationssysteme (RIS)

Publiziert am: 21. März 2022

Schweizerische Bundesbahnen (SBB)

Zur Sicherstellung des Betriebes und der Weiterentwicklung der Räumlichen Informationssysteme (RIS) sucht die SBB Informatik zwei Unternehmen. Der Abruf einer konkreten Dienstleistung durch den Auftraggeber geschieht entweder in Form von Werkverträgen oder Dienstleistungsbeauftragung. Es werden Partner gesucht, welche gemeinsam mit der SBB und weiteren Partnerfirmen Lösungen entwickeln und dies mit folgendem unterstützen können:
•GIS Knowhow, Kenntnisse zu und Erfahrung mit GIS Systemen
•Businessanalyse, Softwareentwicklung inkl. Dokumentation und Unittesting mit SQL, PL/SQL, VB.NET, Delphi
•Knowhow zu G/Technology Produkte (MetaDatenmodell, Architektur, Programmierung)
•Wartung, Betrieb, Support und technische Projektleitung als Teil eines agilen Teams (BizDevOps)

Der vollständige Beschaffungsgegenstand kann aus den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Leistungen sind auf Wunsch der SBB vor Ort in den Räumlichkeiten der SBB oder Remote/Nearshore zu erbringen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. März 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

1. April 2022 Frist für Fragen

Fragen im Zusammenhang mit den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen können bis am 01.04.2022 unter Verwendung des Anhangs „Fragen AGU+Vertrag“ an die E-Mail it.sdl@sbb.ch mit dem Betreff «RIS: Fragen zu AGU+Vertrag» gestellt werden. Das Formular ist als Word-Dokument zu übermitteln. Die Antworten werden am 05.04.2022 auf Simap publiziert.

3. Mai 2022 Abgabetermin 00:00

Die Eingabe des Angebots muss spätestens am 03.05.2022 (Datum des Poststempels) per Einschreiben an obenstehende Adresse erfolgen.

5. Mai 2022 Offertöffnung

Die Eingabe des Angebots muss spätestens am 03.05.2022 (Datum des Poststempels) per Einschreiben an obenstehende Adresse erfolgen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

1 Finanzielle Eignung
1.1 Finanzielle Situation

2 Organisatorische Eignung
2.1 Kommunikationssprache
2.2 Dokumentationssprache
2.3 Personalressourcen

3 Technische Eignung
3.1 Kompetenzen und Erfahrungen in Projekten

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen (SBB)
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:  
it.sdl@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1252081 Räumliche Informationssysteme (RIS)