Ausschreibung 1250325: SA-CH TP IP-Netz BSA GEV (F5) – Projektverfasser und Bauleitung

Publiziert am: 11. März 2022

Ufficio federale delle strade USTRA

Siehe Punkt 4.6 “Sonstige Angaben”.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz CH – 6500 Bellinzona/TI, 7430 Thusis/GR, N13 Kanton GR und Kantonsstrassen GR.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. März 2022 Publikationsdatum
11. März 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind AUSSCHLIESSLICH über die Webseite www.simap.ch zu beziehen (via „download“).

13. Mai 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
4. April 2022 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis am 25.04.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 04.04.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

13. Mai 2022 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "NON APRIRE - OFFERTA: SA-CH TP IP-Netz BSA GEV (F5) – Projektverfasser und Bauleitung" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (Mo-Do 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr / Fr 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

20. Mai 2022 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "NON APRIRE - OFFERTA: SA-CH TP IP-Netz BSA GEV (F5) – Projektverfasser und Bauleitung" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (Mo-Do 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr / Fr 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. September 2022 Geplanter Projektstart
29. Dezember 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können mit anderen Anbietern nur als Subunternehmer teilnehmen. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
EK3: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT
EK4: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

ZU EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
1 vergleichbare Referenz. Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
a) Projekt BSA mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (hochverfügbare Netzwerkinfrastruktur und Netzwerkkomponenten für Sprache-, Video- und Datenübermittlung);
b) Projekt betreffend Nationalstrassen, Eisenbahn oder Hochleistungsstrassen;
c) Planerauftrag von der Phase SIA 32 (Massnahmenprojekt) bis zur Phase SIA 53 (Inbetriebsetzung), inkl. Bauleitung;
d) Referenzarbeit vollendet (Abnahme erfolgreich erfolgt);
e) Wenn die Referenz nicht alle im Punkt c) verlangten Phasen enthält, können die fehlenden Phasen mit maximal einer zweiten Referenz erfüllt werden;
f) Minimale Honorarsumme 0.5 Mio. CHF (exkl. MwSt.).

ZU EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Person, welche im Projekt folgende Funktion ausübt:

PROJEKTLEITER.
Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien. Diplomierter Ingenieur ETH, FH oder gleichwertig mit einer Referenz als PL, stv. PL oder gleichwertige Funktion, in einem Projekt, das mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
a) Projekt BSA mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (hochverfügbare Netzwerkinfrastruktur und Netzwerkkomponenten für Sprache-, Video und Datenübermittlung);
b) Projekt betreffend Nationalstrassen, Eisenbahn oder Hochleistungsstrassen;
c) Planerauftrag von der Phase SIA 32 (Massnahmenprojekt) bis zur Phase SIA 53 (Inbetriebsetzung);
d) Referenzarbeit vollendet;
e) Wenn die Referenz nicht alle im Punkt c) verlangten Phasen enthält, können die fehlenden Phasen mit maximal einer zweiten Referenz erfüllt werden;
f) Minimale Honorarsumme 0.5 Mio. CHF (exkl. MwSt.).

ZU EK3: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT
-Bestätigung der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen:
--Mindestverfügbarkeit des PL 30% im Jahr 2022 und 30% im Jahr 2023/2024.
--Mindestverfügbarkeit des Fachexperten Netzwerk und Stv. Projektleiter (Personalunion) 50% im Jahr 2022 und 50% im Jahr 2023/2024.

ZU EK4: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Bestätigung, dass die Leistungen der Subunternehmer maximal 50% betragen;
- Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2020 und 2021 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages beträgt.
Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
--Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
--Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV,
--Bestätigung UVG-Versicherer,
--Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer,
--Versicherungsnachweise,
allesamt nicht älter als 3 Monate.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Es ist keine Begehung vorgesehen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. DETAILLIERTER AUFGABENBESCHRIEB
Mit der Richtlinie 13040 wird die Kommunikationsinfrastruktur für die BSA der Nationalstrassen (NS) standardisiert. Das Projekt «SA-CH TP IP-Netz BSA GEV (F5)» ist die Umsetzung dieser Strategie, um die Netzwerkinfrastruktur im Kanton GR zu erneuern und an die Netzwerkarchitektur gemäss SA-CH anzupassen. Zwei voneinander getrennte Netzwerke (ASTRA, Kanton) sollen realisiert werden. Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Pro Netzwerk (NS, KS) sind zwei Ebenen relevant: die Core-Ebene / Erschliessungsringe und die Feld-Ebene / Access (Tunnel und offene Strecken). Dieses Projekt beinhaltet die Massnahmen auf beiden Ebenen. Ausgeschrieben ist das Mandat Projektverfasser mit Bauleitung (PV/BL). Dies mit dem Ziel, ein Massnahmenprojekt (Phase 32) mit Submissionsprojekt und anschliessender technischer und örtlicher Bauleitung gem. ASTRA-Vorgaben zu erstellen, welches die Basis für die Realisierung der Migration der gesamten Netzwerkinfrastruktur für die BSA der NS und KS im Kanton GR bilden wird.
Für die Abwicklung des vorliegenden Auftrags stehen 10’630 Stunden zur Verfügung.

2. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: PREIS GEWICHTUNG 25%.

ZK2: QUALITAET DES ANGEBOTES: GEWICHTUNG 35%; unterteilt in:
2.1 Aufgabeanalyse: 15%;
2.2 Vorgehensvorschlag, QM-Konzept und Risikoanalyse: 15%;
2.3 Nachhaltigkeitsanalyse (vom wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkt): 5%.

ZK3: QUALITAET DES ANBIETERS: GEWICHTUNG 40%; unterteilt in:
3.1 Projektleiter 10%
3.1.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 5%;
3.1.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 5%.

3.2 Fachexperte Netzwerk und Stv. Projektleiter (Personalunion) 20%
3.2.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 10%;
3.2.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 10%.

3.3 Fachbauleiter 10%
3.3.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 5%;
3.3.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 5%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

3. Vorbehalten bleiben die Umsetzungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
4. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
5. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
6. Ausschluss: Die Firma AFRY Schweiz AG durchführt BHU-Aktivitäten. Folglich ist diese Firma sowie alle Firmen, die mit dieser eine enge wirtschaftliche oder juristische Beziehung haben, von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. Die Firma Amstein + Walthert Progress AG ist als Fachspezialist für dieses Projekt beauftragt. Folglich ist diese Firma sowie alle Firmen, die mit dieser eine enge wirtschaftliche oder juristische Beziehung haben, von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. Die Firma CSI-Consulting AG ist mit dem übergeordneten Mandat Fachunterstützung IP-Netze BSA beauftragt. Folglich ist diese Firma sowie alle Firmen, die mit dieser eine enge wirtschaftliche oder juristische Beziehung haben, von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
7. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Zuschlagsempfänger dieser Ausschreibung für die zukünftigen BL-Ausschreibungen vom selben Projekt auszuschliessen.
8.Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.
9. Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen.
10. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.
11. Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

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Via C. Pellandini 2a
6500 Bellinzona
Telefon: +41 58 469 68 11
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