Ausschreibung 1250287: Dienstleistungen im Bereich von Messe- und Ausstellungsauftritten

Publiziert am: 19. März 2022

Kantonspolizei Bern

Mittels dieser Ausschreibung sucht die Kantonspolizei Bern für die nächsten fünf Jahre einen Partner im Umfeld Veranstaltungen/Eventmanagement, Live-Kommunikation, Standbau, Veranstaltungstechnik und Logistik. In diesem Rahmen sollte der gesuchte Partner die Abteilung Kommunikation und den Fachbereich Logistik der Kantonspolizei Bern bei der Durchführung und Umsetzung von Auftritten innerhalb des Kantons Bern unterstützen können. Gesucht wird ein professionell, kreativ und serviceorientiert arbeitendes sowie handwerklich, technisch und logistisch versiertes Unternehmen, welches nach den Vorgaben der Kantonspolizei Bern und des Kantons Bern handelt und über die erforderlichen Ressourcen verfügt. Der Anbieter sollte bei einem Auftritt der Kantonspolizei Bern in der Lage sein, alle erforderlichen Arbeiten vollumfänglich zu leisten.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Kanton Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79950000: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. März 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

7. April 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im Frageforum unter www.simap.ch bis zu vorgenanntem Datum stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

6. Mai 2022 Abgabetermin 00:00

Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk: «Nicht vor dem 10. Mai 2022 öffnen» abzugeben bzw. zu versenden.

10. Mai 2022 Offertöffnung

Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk: «Nicht vor dem 10. Mai 2022 öffnen» abzugeben bzw. zu versenden.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

Gemäss Art. 39 IVöB 2019 sind Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts grundsätzlich unzulässig.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten (Art. 12 IVöB 2019). Das kantonale Amt für Wirtschaft erteilt Auskunft über die am Ort der Ausführung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen.

Der Anbieter verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Art. 26 ff. i.V.m. 44 IVöB 2019 vollumfänglich zu erfüllen.

Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Der Auftraggeber behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und Verfügungen nur auf simap.ch zu publizieren (Art. 51 Abs. 1 IVöB 2019 i.V.m. Art. 15 Abs. 7 VRPG) oder brieflich mitzuteilen.

Sonstige Angaben:

Gemäss Art. 39 IVöB 2019 sind Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts grundsätzlich unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt.
Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, siehe insbesondere Beilage A zur Simap-Publikation

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich mittels Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu.


Kontakt

Kantonspolizei Bern
Waisenhausplatz 32
3001 Bern
E-Mail-Adresse:  
ausschreibungen@police.be.ch