Ausschreibung 1247037: (22079) 609 IoT-Device-Management

Publiziert am: 23. Februar 2022

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Anbieter gesucht, der die IoT-Device-Management-Lösung im Sinne einer Turn Key Solution für das Management von IoT-Devices anbietet, optional betreibt und die Integration von neuen IoT-Device-Typen vornimmt. Dabei kann die Lösung aus mehreren unterschiedlichen Komponenten (Software / Hardware / Dienstleistungen) bestehen, die nicht notwendigerweise vom gleichen Hersteller stammen müssen. Für den Betrieb der angebotenen Lösung notwendige, nicht im RZ-Perimeter zu betreibende Hardware, muss im Angebot beschrieben und auf dem Preisblatt ausgewiesen werden (Proxys, Gateways etc.).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Erfüllungsort sind Standorte der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. Februar 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

Anhänge in Ziffer 10.1 des Pflichtenhefts, die als «intern» markiert sind, werden dem Anbieter erst nach Unterzeichnung der Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 11) zugestellt. Um die Dokumente zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 11) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheihaltungsverpflichtung erhalten Sie die Dokumente per E-Mail. Das BIT kann Passagen mit Geschäftsgeheimnissen unkenntlich machen.

9. März 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Die schriftliche Fragerunde dient der Präzisierung der Ausschreibung.
Achtung: Fragen bezüglich der internen Anhängen gemäss Geheimhaltungsverpflichtung Anhang 11 sind bis zum 09.03.2022 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Die nicht-vertraulichen Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
Die Antworten zu den internen Anhängen werden allen Anbietern, welche die Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 11) rechtsgültig unterzeichnet und eingereicht haben, anonymisiert per E-Mail zugestellt.

Anmeldung für mündliche Fragen: 09.03.2022
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular im Dokument mündliche Fragen (Anhang 12 an beschaffung.wto@bbl.admin.ch). Bei der Anmeldung sind die Fragen bereits grob zu formulieren und die Fachspezialisten zu nennen, an welche die Fragen adressiert werden sollen (z.B. Netzwerkbetrieb, Security, etc.).
Die Termineinladung für das Skype-Meeting erfolgt innerhalb 5 Arbeitstagen nach Anmeldeschluss durch die Beschaffungsstelle. Die mündliche Fragerunde soll in der Kalenderwoche 11 stattfinden.

11. April 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.5.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

15. April 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.5.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
4000 Punkte K 1 Zuschlagskriterien gemäss Kriterienkatalog (Anhang 01)
3000 Punkte K 2 Preise und Kosten gemäss Preisblatt (Anhang 03)
3000 Punkte K 3 PoC gemäss PoC-Dokument (Anhang 13)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Lastenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in der Antwortbox Anhang 01 mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK03 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in der Antwortbox Anhang 01 unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK04 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich mindestens Sprachniveau B2) kommunizieren. Als Schlüsselperson werden der SPOC sowie andere Mitarbeiter des Anbieters verstanden, die im Rahmen des Beschaffungsprojektes Entscheidkompetenz besitzen oder als Know-How Träger eingesetzt werden und direkt mit dem Auftraggeber kommunizieren.
(Sprachniveau gemäss gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter nachzuweisen).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung des Anbieters.

EK05 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in der Antwortbox Anhang 01.

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Lastenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in der Antwortbox Anhang 01.

EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in der Antwortbox Anhang 01.

EK08 Vorgaben Sicherheit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorgaben über den Schutz der Bundesverwaltung vor Cyberrisiken. Dazu gehören insbesondere DSG, VDSG, ISchV, CyRV, IKT Grundschutz.
Vorgaben: https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/dokumentation/sicherheitsvorgaben-bund/grundlagen.html
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in der Antwortbox Anhang 01.

EK09 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Entwurf Rahmenvertrag (Anhang 5) des Lastenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in der Antwortbox Anhang 01.

EK10 Referenzen
Es sind 2 Referenzen beizulegen, die hinsichtlich Komplexität und Grösse mit dem vorliegenden Vorhaben vergleichbar sind.
- Die Inbetriebnahme der Referenzen liegt nicht länger als 3 Jahre seit Publikation der Ausschreibung zurück.
- Eventuelle Subunternehmer des Referenzprojektes entsprechen den Subunternehmern im vorliegenden Angebot.
- Die wesentlichen Bestandteile der Referenzlösung entsprechen denjenigen, die in diesem Projekt angeboten werden.
- Die wesentlichen Bestandteile des Referenzprojektes sind vom Anbieter selbst erbracht worden.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzblatt (Anhang 06) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannten Kontaktpersonen müssen erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK11 PoC Proof of Concept
Der Anbieter erklärt sich bereit, die offerierte Lösung zur Durchführung eines Proof of Concept (PoC) im BIT aufzubauen und bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens aufgebaut zu lassen (siehe Dokument Lastenheft Kap 5.7. und Dokument PoC (Anhang 13)).
Nachweis:
Bestätigung des Anbieters.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Die Bedarfsstelle behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1247037 (22079) 609 IoT-Device-Management