Ausschreibung 1247037: (22079) 609 IoT-Device-Management
Publiziert am: 23. Februar 2022
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Anbieter gesucht, der die IoT-Device-Management-Lösung im Sinne einer Turn Key Solution für das Management von IoT-Devices anbietet, optional betreibt und die Integration von neuen IoT-Device-Typen vornimmt. Dabei kann die Lösung aus mehreren unterschiedlichen Komponenten (Software / Hardware / Dienstleistungen) bestehen, die nicht notwendigerweise vom gleichen Hersteller stammen müssen. Für den Betrieb der angebotenen Lösung notwendige, nicht im RZ-Perimeter zu betreibende Hardware, muss im Angebot beschrieben und auf dem Preisblatt ausgewiesen werden (Proxys, Gateways etc.).
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Erfüllungsort sind Standorte der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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23. Februar 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Anhänge in Ziffer 10.1 des Pflichtenhefts, die als «intern» markiert sind, werden dem Anbieter erst nach Unterzeichnung der Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 11) zugestellt. Um die Dokumente zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 11) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. |
9. März 2022 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Die schriftliche Fragerunde dient der Präzisierung der Ausschreibung. Anmeldung für mündliche Fragen: 09.03.2022 |
11. April 2022 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.5. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
15. April 2022 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.5. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
4000 Punkte | K 1 Zuschlagskriterien gemäss Kriterienkatalog (Anhang 01) |
3000 Punkte | K 2 Preise und Kosten gemäss Preisblatt (Anhang 03) |
3000 Punkte | K 3 PoC gemäss PoC-Dokument (Anhang 13) |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Lastenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in der Antwortbox Anhang 01 mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK03 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in der Antwortbox Anhang 01 unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK04 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich mindestens Sprachniveau B2) kommunizieren. Als Schlüsselperson werden der SPOC sowie andere Mitarbeiter des Anbieters verstanden, die im Rahmen des Beschaffungsprojektes Entscheidkompetenz besitzen oder als Know-How Träger eingesetzt werden und direkt mit dem Auftraggeber kommunizieren.
(Sprachniveau gemäss gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter nachzuweisen).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung des Anbieters.
EK05 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in der Antwortbox Anhang 01.
EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Lastenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in der Antwortbox Anhang 01.
EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in der Antwortbox Anhang 01.
EK08 Vorgaben Sicherheit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorgaben über den Schutz der Bundesverwaltung vor Cyberrisiken. Dazu gehören insbesondere DSG, VDSG, ISchV, CyRV, IKT Grundschutz.
Vorgaben: https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/dokumentation/sicherheitsvorgaben-bund/grundlagen.html
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in der Antwortbox Anhang 01.
EK09 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Entwurf Rahmenvertrag (Anhang 5) des Lastenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung in der Antwortbox Anhang 01.
EK10 Referenzen
Es sind 2 Referenzen beizulegen, die hinsichtlich Komplexität und Grösse mit dem vorliegenden Vorhaben vergleichbar sind.
- Die Inbetriebnahme der Referenzen liegt nicht länger als 3 Jahre seit Publikation der Ausschreibung zurück.
- Eventuelle Subunternehmer des Referenzprojektes entsprechen den Subunternehmern im vorliegenden Angebot.
- Die wesentlichen Bestandteile der Referenzlösung entsprechen denjenigen, die in diesem Projekt angeboten werden.
- Die wesentlichen Bestandteile des Referenzprojektes sind vom Anbieter selbst erbracht worden.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzblatt (Anhang 06) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannten Kontaktpersonen müssen erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK11 PoC Proof of Concept
Der Anbieter erklärt sich bereit, die offerierte Lösung zur Durchführung eines Proof of Concept (PoC) im BIT aufzubauen und bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens aufgebaut zu lassen (siehe Dokument Lastenheft Kap 5.7. und Dokument PoC (Anhang 13)).
Nachweis:
Bestätigung des Anbieters.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Die Bedarfsstelle behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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