Ausschreibung 1246983: N01, 080229, Luterbach - Härkingen 6 Streifen Ausbau / Bauleitung Bau

Publiziert am: 14. April 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA

Auf der Nationalstrasse N01 und insbesondere auf dem 21.9 Kilometer langen Abschnitt zwischen den Verzweigungen Luterbach und Härkingen steigen mit der stetigen Verkehrszunahme auch die Staustunden, wodurch unerwünschter Ausweichverkehr auf das untergeordnete Kantonsstrassennetz entsteht.
Der Nationalstrassenabschnitt entspricht zudem nicht mehr den heutigen gesetzlichen Vorgaben und ist sanierungsbedürftig.
Das Projekt befindet sich aktuell in der Planungsphase Massnahmenprojekt / Detailprojekt.
Die Realisierung soll im Zeitraum von 2024 bis 2031 mittels den vier Teilprojekten «Vorarbeiten», «Los West inkl. Anschlüsse Oensingen und Egerkingen», «Los Mitte» und «Los Ost» erfolgen.
Die vorliegende Beschaffung beinhaltet die Leistungsinhalte der Bauleitung Bau von der Phase Ausschreibung bis zur Inbetriebnahme bzw. bis zum Abschluss für die Ausbau- und Erhaltungsarbeiten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen; objektgebundenen Dienstleistungen (z.B. Öffentlichkeitsveranstaltung, Abklärungen mit Anstössern und Gemeinden, etc.) vor Ort. Besprechungen mit dem Auftraggeber finden in der ASTRA Filiale Zofingen, im Baubüro oder als Videokonferenz statt.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71247000: Beaufsichtigung der Bauarbeiten
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. April 2022 Publikationsdatum
14. April 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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3. Juni 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
2. Mai 2022 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 09.05.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 02.05.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

3. Juni 2022 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

10. Juni 2022 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

15. August 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2031 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 % ZK1: AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN ZU DEN SCHLÜSSELFUNKTIONEN;
30 % ZK2: QUALITÄT DES ANGEBOTS;
30 % ZK3: PREIS;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit des Anbieters
EK2: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK3: Referenzen zu den Schlüsselfunktionen
EK4: Nachweise bezüglich der Verfügbarkeit der Schlüsselfunktionen
EK5: Nachweis bezüglich Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES ANBIETERS
1 Referenz der Unternehmung über die Begleitung und Betreuung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekt.

Minimalanforderungen des Referenzprojekts:
- 1 Firmenreferenz zu abgeschlossener Bauleitung (BL) Bau, SIA Phasen 51 bis 53.
- Infrastrukturprojekt, welches Trassee und Kunstbauten beinhaltet.
- Vergleichbare Komplexität (Linienbaustelle, Bauen unter Betrieb, Investitionsvolumen ≥ 100 Mio. CHF) und aus den gleichen geforderten Fachbereichen (Trassee/Umwelt inklusive Entwässerung und Lärmschutz, Kunstbauten)

EK2: WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Der Jahresumsatz des Anbieters > doppelter Jahresumsatz des Auftrags.

EK3: REFERENZEN ZU DEN SCHLÜSSELFUNKTIONEN
EK 3.1: Funktion Chefbauleitung Bau
1 Referenzprojekt für 1 Person aus der Schlüsselfunktion Chefbauleitung Bau über abgeschlossene Arbeiten in der Funktion Chefbauleitung oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus jeweiligen gleichen Fachbereichen.

Minimalanforderungen des Referenzprojekts:
- 1 Referenz zu abgeschlossener Chefbauleitung Bau, SIA Phasen 51 bis 53 mit einer Honorarsumme > 200‘000 CHF exkl. MWST.
- Infrastrukturprojekt einer Hochleistungsstrasse, welches Trassee und Kunstbauten beinhaltet.
- Vergleichbare Komplexität (Linienbaustelle, Bauen unter Betrieb, Investitionsvolumen ≥ 100 Mio. CHF) und aus den gleichen geforderten Fachbereichen (Trassee/Umwelt inklusive Entwässerung und Lärmschutz, Kunstbauten).

EK3.2: Funktion Fachbauleitung Bau (1 Person)
1 Referenzprojekt für 1 Person aus der Schlüsselfunktion Fachbauleitung Bau über abgeschlossene Arbeiten in leitender Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus jeweiligen gleichen Fachbereichen.

Minimalanforderungen des Referenzprojekts:
- 1 Referenz zu abgeschlossener Fachbauleitung Bau, SIA Phasen 51 bis 53 mit einer Honorarsumme > 200‘000 CHF exkl. MWST.
- Infrastrukturprojekt einer Hochleistungsstrasse, welches Trassee und Kunstbauten beinhaltet.
- Vergleichbare Komplexität (Linienbaustelle, Bauen unter Betrieb, Investitionsvolumen ≥ 100 Mio. CHF) und aus den gleichen geforderten Fachbereichen (Trassee/Umwelt inklusive Entwässerung und Lärmschutz, Kunstbauten).

EK3.3: Funktion Fachbauleitung Bau (2 Person)
1 Referenzprojekt für 1 Person aus der Schlüsselfunktion Fachbauleitung Bau über abgeschlossene Arbeiten in leitender Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus jeweiligen gleichen Fachbereichen.

Minimalanforderungen des Referenzprojekts:
- 1 Referenz zu abgeschlossener Fachbauleitung Bau, SIA Phasen 51 bis 53 mit einer Honorarsumme > 200‘000 CHF exkl. MWST.
- Infrastrukturprojekt einer Hochleistungsstrasse, welches Trassee und Kunstbauten beinhaltet.
- Vergleichbare Komplexität (Linienbaustelle, Bauen unter Betrieb, Investitionsvolumen ≥ 100 Mio. CHF) und aus den gleichen geforderten Fachbereichen (Trassee/Umwelt inklusive Entwässerung und

Hinweis: Bei der Fachbauleitung Person 1 und Person 2 muss es sich um zwei physisch verschiedene Personen handeln.

EK4: NACHWEISE BEZÜGLICH DER VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELFUNKTIONEN
Bestätigung, dass die aufgrund der Stundenvorgabe erforderliche laufende Verfügbarkeit der Mitarbeiter für die Sicherstellung der Schlüsselfunktionen Chefbauleitung Bau und Fachbauleitung Bau gegeben ist.

EK5: NACHWEIS BEZÜGLICH SUBUNTERNEHMER
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50 %

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Ausschluss: R+R Burger und Partner AG, Baden, ist als Ersteller der Ausschreibungsunterlangen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Darüber hinaus sind nachfolgende Gesellschaften aufgrund von Mandaten im gleichen Projekt von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen:
- JAUSLIN STEBLER AG, Gartenstrasse 15, 4132 Muttenz als mandatierte BHU
- Lombardi AG, Winkelriedstrasse 37, 6003 Luzern als mandatierte Oberbauleitung.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch