Zuschlag 1244299: Applikation für die Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Publiziert am: 15. Februar 2022
Kantonales Steueramt St.Gallen
Die bestehende Applikation des Kantons St.Gallen zur Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist in die Jahre gekommen und muss ersetzt werden. Die aktuelle Lösung zur Veranlagung der Grundstücksgewinnsteuer beinhaltet bereits eine hohe Anzahl der Funktionalitäten, die ebenfalls für eine Applikation für die Erbschaft- und Schenkungssteuer benötigt werden. Rund 70 % des Funktionsumfangs sind bereits realisiert und für die Wiederverwendung ausgelegt. Zudem können 13 von 17 Schnittstellen für die Anbindung und Integration von Umsystemen direkt wiederverwendet werden. Die Komplexität der Funktionalitäten und den daran verknüpften Systemen führt dazu, dass diese zwingend wiederzuverwenden sind, um nicht substanzielle Risiken und Mehrkosten zu generieren. Da der Quellcode eines Grossteils dieser Funktionalitäten im Besitz des Lieferanten der Applikation zur Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer ist, kommt nur dieser Lieferant für die Entwicklung der Applikation zur Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Frage. Auf Basis von Art. 16 Abs. 1 Bst. d VöB und Art. XIII Ziffer 1 Bst. b GPA wird der Auftrag deshalb freihändig vergeben.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
08.02.2022
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Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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