Ausschreibung 1243533: 1213 Gesamtplaner Langendorf

Publiziert am: 4. Februar 2022

BLS AG

Der Gesamtleiter Bau ist zuständig für die Ingenieurbearbeitung aller Gleistrassen-, Strassen- und Tiefbauarbeiten (inklusive
Entwässerungen, Kunstbauten und Tragkonstruktionen). Weiter erbringt die erforderlichen Leistungen als Umweltplaner (exkl.
Umweltbaubegleitung). Der Auftrag umfasst sämtliche Teilphasen der SIA-Phasen 3 - 5.
Der Anbieter übernimmt gemäss Ordnung SIA die Aufgaben im Leistungsbereich der Gesamtleitung, Fachplanung und der
Bauleitung. In dieser Funktion ist der Anbieter nicht nur für die Projektierungs- und Ausführungstätigkeiten, sondern auch für die
Unterstützung der Teilprojektleitung zuständig. Nicht Bestandteil des Mandates ist die Oberbauleitung. Die Leistungen der
Fachdienste und deren Beauftragte sind zeitlich mit seinen eigenen Fachleistungen zu koordinieren.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Der Erfüllungsort ist Bahnhof Langendorf. Die physischen Besprechungen mit dem Auftraggeber finden an der Genfergasse 11 in Bern oder im Projektperimeter statt
Die BLS stellt keine Räumlichkeiten zur Leistungserbringung zur Verfügung.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71240000: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Februar 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

1. März 2022 Frist für Fragen

None

25. März 2022 Abgabetermin 16:00

None

29. März 2022 Offertöffnung

None

1. Mai 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Gesamte Wirtschaftlichkeit
30% Lösungskonzept
25% Organisation und Schlüsselpersonen
5% Plausibilität Angebot und Qualitätssicherung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

EK 1 Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
EK 1.1 Umsatz
Das Auftragsvolumen der vorliegenden Ausschreibung ist nicht grösser als 30% des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Anbieters der letzten 3 Jahre.
Angabe ohne Subunternehmer.

EK 1.2 Hinreichende Berufshaftpflichtversicherung
Der Anbieter verfügt über eine Haftpflicht-Versicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlags-fall abzuschliessen) in der Höhe von CHF 20 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden, davon CHF 5 Mio. je Schadenfall und Jahr für Bauten-, Anlage- und daraus entstehenden Vermögensschäden.

EK 2 Organisatorische Eignung
EK 2.1 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und rechtsgültig zu unterzeichnen.

EK 2.2 Kapazität / Ressourcen
Der Anbieter hat ausreichende personelle Kapazitäten mit entsprechender Ausbildung um die geforderte Leistung während der Projektdauer zu erfüllen.
Das Verhältnis des Projektteams zum Personal-bestand des Anbieters bzw. der Anbietergemeinschaft darf maximal 30% betragen.

EK 3 Erfahrung / Fachkompetenz
EK 3.1 Referenzen
Zwei Referenzen mit Um- oder Neubau Bahn- / Bahnhofanlage mit den Fachdisziplinen Kunst-bauten, Perronbau, Unterbau, Entwässerung, sowie Gleisanlagen aus den letzten 10 Jahren mit vergleichbaren Anforderungen.
Davon mindestens 1 Referenzobjekt mit Neubau einer Personenunterführung im Bahnbereich.
Davon mindestens 1 Referenzobjekt mit im Zeit-raum 2011 bis 2021 abgeschlossener Realisierung (SIA-Teilphase 52).

EK 4 Weitere Eignungskriterien
EK 4.1 Qualitätsmanagement
Der Anbieter verfügt über ein unternehmensbezogenes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 oder vergleichbar.
Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.

ZPV 1 Technische Spezifikation / Muss-Kriterien
ZPV 1.1 Teilnahme an der obligatorischen Begehung
Die federführende Firma (Vertragspartner / AR-GE) muss an der obligatorischen Begehung teil-genommen haben.

ZPV 1.2 Technische Kompatibilität der EDV Systeme
Der Anbieter ist in der Lage, Pläne im beschriebenen Formate bzw. Dokumente mit den aufgeführten technischen Hilfsmitteln zu erstellen und an den Auftraggeber abzugeben.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen
der BLS AG.

Nachverhandlungen:

Findet am 22.02.2022 statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständigen Organe. Gemäss Art. 30
VöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen.
Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer
beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

BLS AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:  
sven.pragal@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1243533 1213 Gesamtplaner Langendorf