Ausschreibung 1242905: N01, 090090, EP RENE / Projektverfasser und Bauleitung BSA II

Publiziert am: 4. März 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA

Im Abschnitt der N01 von der Verzweigung Birrfeld bis Kantonsgrenze ZH/AG inkl. der Objekte Tunnel Baregg und Überdeckung Neuenhof sind die Instandsetzung der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) vorgesehen. Übergeordnete Projektziele sind die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und die Instandsetzung der Anlagen und Werke für 15 interventionsfreie Jahre.
Aktuell stehen die Hauptarbeiten in der Phase der Ausführungsplanung, erste Vorausmassnahmen wurden bereits vor Ort umgesetzt, die Hauptarbeiten vor Ort starten ab 2022.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen für die SIA Phasen 51 bis 53 inkl. Einarbeitung. Bezüglich Fachbereiche sind alle Anlagen gemäss AKS-CH (Energieversorgung, Beleuchtung, Lüftung, Signalisation, Überwachungsanlagen, Kommunikation und Leittechnik, Kabelanlagen (Infrastruktur) und Nebeneinrichtungen) betroffen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

ASTRA, Projektperimeter, ASTRA Filiale Zofingen, Standort Auftragnehmer.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. März 2022 Publikationsdatum
4. März 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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25. April 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
22. März 2022 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 29.03.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 22.03.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

25. April 2022 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

2. Mai 2022 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

1. August 2022 Geplanter Projektstart
30. Juni 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25 % ZK1: PREIS;
40 % ZK2: QUALITÄT DES ANBIETERS;
35 % ZK3: QUALITÄT DES ANGEBOTES;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT.
EK2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3: FACHLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT PROJEKTLEITER
EK4: VERFÜGABRKEIT SCHLÜSSELPERSONEN
EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: Für den Anbieter:
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Gleicher Fachbereich: Erneuerung von Anlagen der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen BSA in einem Tunnelobjekt der Nationalstrassen mit mindestens zwei Fahrröhren unter Verkehr, Integration in ein übergeordnetes Leitsystem.

Vergleichbare Komplexität: Fachbauleitung und örtliche Bauleitung (SIA Phase 51, 52 und 53), Federführung mit übergeordneten Koordinationsmandat, Investitionssumme mindestens CHF 10’000'000.00, Gleichzeitige Erneuerung von BSA Anlagen mindestens der Fachbereiche Energie, Tunnellüftung und Signalisation, DTV grösser 20'000 Fz/Tag.

Kann der Nachweis über die verlangten Fachbereiche oder die verlangten Phasen nicht mit einer Referenz erbracht werden, kann maximal eine zweite Referenz ergänzend beigebracht werden.

Zu EK2: Für den Anbieter:
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

EK3:
Zu EK3.1: Für den PROJEKTLEITER:
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen
Fachbereich.

Gleicher Fachbereich: Erneuerung von Anlagen der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen BSA in einem Tunnelobjekt der Nationalstrassen unter Verkehr mit mindestens zwei Fahrröhren, Integration in ein übergeordnetes Leitsystem.

Vergleichbare Komplexität: Fachbauleitung und örtliche Bauleitung (SIA Phase 51, 52 und 53), Federführung mit übergeordneten Koordinationsmandat, Investitionssumme mindestens CHF 10’000'000.00, Gleichzeitige Erneuerung von BSA Anlagen mindestens der Fachbereiche Energie, Tunnellüftung und Signalisation, DTV grösser 20'000 Fz/Tag.

Kann der Nachweis über die verlangten Fachbereiche oder die verlangten Phasen nicht mit einer Referenz erbracht werden, kann maximal eine zweite Referenz ergänzend beigebracht werden.

Zu EK3.2: Für den CHEFBAULEITER:
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen
Fachbereich.

Gleicher Fachbereich: Erneuerung von Anlagen der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen BSA in einem Tunnelobjekt der Nationalstrassen unter Verkehr mit mindestens zwei Fahrröhren, Integration in ein übergeordnetes Leitsystem.

Vergleichbare Komplexität: Chefbauleitung (SIA Phase 52 und 53), Investitionssumme mindestens CHF 10’000'000.00, Gleichzeitige Erneuerung von BSA Anlagen mindestens der Fachbereiche Energie, Tunnellüftung und Signalisation, DTV grösser 20'000 Fz/Tag.

Kann der Nachweis über die verlangten Fachbereiche oder die verlangten Phasen nicht mit einer Referenz erbracht werden, kann maximal eine zweite Referenz ergänzend beigebracht werden.

Zu EK4: Für den PROJEKTLEITER, KOORDINATOR und CHEFBAULEITER
Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung
der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Für das 4. Quartal 2022 und das 1. Quartal 2023 ist bei allen drei Funktionen eine Verfügbarkeit von mindestens 50% verlangt.

Zu EK5: Nachweis, dass maximal 50% der Leistung durch Subunternehmen
erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Begehungen werden keine durchgeführt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich in deutscher Sprache erhältlich.
4. Ausschluss, Vorbefassung:
- Bachofner & Partner AG in 8006 Zürich
- eyeBq engineering & consulting AG, 8005 Zürich
- AFRY Schweiz AG in 8048 Zürich (gestützt auf BöB Art. 14 Abs. 1)
sowie mit diesen juristisch und/oder persönlich eng verbundene / verbundenen Unternehmen sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch