Zuschlag 1242137: F22075 - ISAK
Publiziert am: 11. März 2022
Bundesamt für Gesundheit BAG
Den Zuschlag gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB erhält die Firma Edorex AG. Im Jahr 2016 erhielt Edorex AG im Rahmen der WTO Ausschreibung (16002) 316 als einzige Anbieterin den Zuschlag für Wartung, Support und Weiterentwicklung der Applikation ISAK (Zuschlag vom 07.06.2016, SIMAP-Meldungsnummer 918529).
Die durch vorliegende Vergabe zu beschaffenden Leistungen sind nötig, weil die Ausschreibung zur Nachfolgelösung ISAK (20032) 316 ISAK Relaunch am 21.06.2021 abgebrochen werden musste. Die Nachfolgelösung wird bundesintern durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT realisiert. Bis zur Einführung der bundesinternen Nachfolgelösung müssen die Wartung und der 3rd-Level Support der bestehenden Applikation sichergestellt bleiben.
Ein Anbieterwechsel würde zum heutigen Zeitpunkt nicht nur zu zusätzlichen Kosten für die Übergangsphase von über CHF 50'000 – 70'000 führen sondern auch potentielle Mehrkosten für zusätzliche Incidents in den ersten 12 – 24 Monaten von total ca. CHF 60‘000 – 70‘000 mit sich bringen. Ebenfalls birgt ein Anbieterwechsel auch Risiken für das BAG, welche die Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags hinsichtlich Beaufsichtigung der Krankenversicherer bedrohen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
08.03.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag (01.07.2022 - 30.06.2024): CHF 161'496.15
- Optionen (01.07.2024 - 31.12.2026): CHF 211'738.20
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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