Zuschlag 1241905: F22062 - Weiterführung SwissCovid und Covid-Zertifikat Applikationen

Publiziert am: 31. Januar 2022

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma Ubique Innovation AG. Die Firma entwickelt, betreibt und wartet seit 2020 die SwissCovid Applikation und seit 2021 die Covid-Zertifikat Applikation. Aufgrund des aufgebauten einzigartigen Wissens und der Erfahrungen betreffend Umgang mit der epidemiologischen Lage und der technischen Ableitung der Anforderungen ist in der aktuellen Phase der Pandemie ein kurzfristiger Anbieterwechsel nicht angemessen. Ein kurzfristiger Wechsel führt zu einem unvertretbaren Risiko für den laufenden Betrieb und bei der notwendigen Weiterentwicklung der Applikationen. Im Falle von Leistungsstörungen wäre der gesetzliche Auftrag der Bedarfsstelle gefährdet, was in der herrschenden Pandemielage erhebliche Einschränkungen für Bevölkerung und Wirtschaft nach sich ziehen kann. Ein langfristiger Wechsel ist in Anbetracht der verbleibenden Betriebsdauer weder technisch noch wirtschaftlich angemessen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Ubique Innovation AG, Zürich
CHF 5,492,700 , Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

25.01.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag 21.02.2022 - 31.12.2022: CHF 2’477'100.00
- Optionen 01.01.2023 - 31.12.2023: CHF 3’015'600.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch