Award 1240653: Update von ABI3 auf myABI
Publiziert am: Jan. 25, 2022
Kantonspolizei Aargau
Freihändige Direktvergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c) IVöB, Art. 21 Abs. 2 lit. d) IVöB und Art. 21 Abs. 2 lit. e) IVöB.
Auftraggeber: |
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Category: | Award |
Sprache: | de |
Tags: |
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Groups: |
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Subgroups: |
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Vergabe: | direct |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
21.01.2022
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1.
Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.
Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.
Der angefochtene Entscheid ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.
Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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Länzert 10
5503 Schafisheim
Telefon: 0628868998
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