Ausschreibung 1239709: N02, 120043/160082, 2TG/EP 1TG / PV und öBL BSA FB 5-6
Publiziert am: 4. März 2022
Bundesamt für Strassen ASTRA
Gegenstand des vorliegenden Mandats sind Projektierungsphase, die Ausschreibungsphase und die Realisierungsphase bis Inbetriebnahme, inkl. öBL, für den FB 5 (Überwachungsanlagen) und FB 6 (Kommunikation und Leittechnik) der Röhre Nord und der Röhre Süd des Gotthardstrassentunnels und der Galleria di Airolo und den Vorzonen Nord und Süd (Wassen – Stalvedro). Gesamtkoordination, Projektierung und Bauleitung der Integrationen von allen Steuerungen von allen FB 1 bis 8 in die übergeordneten Infrastrukturen (übergeordnetes Leitsystem und Kommunikationssystem) für den ganzen Projektperimeter (Wassen-Stalvedro). Die Koord. und Begleitung der Integration der Steuerungen der FB 5 und 6 (Seite Anlage) in das übergeordnete Leitsystem des gesamten Projektperimeters (Wassen – Stalvedro) sind ebenfalls Bestandsteil des Mandats. Für den detaillierten Leistungsbeschrieb: siehe Ausschreibungsunterlagen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
ASTRA Zofingen und Bellinzona, Airolo/TI, Göschenen/UR, Baubüro ASTRA Altdorf, Perimeter Gebietseinheit XI, Ittigen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
4. März 2022 | Publikationsdatum | |
4. März 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
6. Mai 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
23. März 2022 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher, Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 01.04.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 23.03.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
6. Mai 2022 | Abgabetermin 00:00 | Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 3 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
10. Mai 2022 | Offertöffnung | Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 3 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40 % | ZK1: Qualität des Anbieters: Qualifikation der Schlüsselpersonen bezgl. der Anforderungen im Projekt; |
35 % | ZK2: Qualität des Angebots; |
25 % | ZK3: PREIS; |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz der Schlüsselpersonen
EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
EK5: Leistungsanteil Unterakkordant
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EIGNUNGSKRITERIUM 1
TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Referenzobjekt der Firma bzw. der Bietergemeinschaft über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Fachbereiche Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) mit mindestens folgenden Fachbereichen: FB5 (Überwachungsanlagen): Mindestens Brandmeldeanlage Tunnel oder Zentrale Einrichtung Diversanlage oder Verkehrsfernsehen (VTV).
FB6 (Kommunikation und Leittechnik): Integrationen von mehreren BSA Anlagen (mindestens 2 Fachbereiche) in ein übergeordnetes Leitsystem (Seite Leitsystem) oder Realisierung eines übergeordneten Kommunikationssystems oder eines übergeordneten Leitsystems.
b) Aufgabe Projektverfasser BSA für die Phase Projektierung (32) bis Inbetriebsetzung (53), für die Integrationen von BSA Anlagen (FB6) gelten die Phasen Unterlagen für die Ausführung (51) bis Inbetriebsetzung (53).
c) Neubau oder Sanierung der BSA Anlagen eines Tunnels im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen inklusive Vorzonen.
d) Investitionsvolumen (BSA-Bausumme der Referenz ≥ CHF 1 Mio.)
e) Die Referenz darf nicht älter als 10 Jahre sein.
f) Projekt abgeschlossen
Kann der Nachweis über die verlangten Fachbereiche gemäss Punkt a) oder die verlangten Phasen gemäss Punkt b) nicht mit einer Referenz erbracht werden, kann maximal eine zweite Referenz ergänzend beigebracht werden.
Auch in dieser zweiten Referenz müssen die Anforderungen c), d) und e) ebenfalls erfüllt sein.
EIGNUNGSKRITERIUM 2
ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Angabe zum Jahresumsatz: Der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahren 2020 und 2021 muss mindestens dem 2-fachen durchschnittlichen Jahresumsatz des vom Anbieter eingereichten Angebotes entsprechen.
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Angebotseingabe zu liefernden Nachweisen:
E2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
E2.2 Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
E2.3 Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
E2.4 Aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV
E2.5 Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters beziehungsweise der Arbeitsgemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
EIGNUNGSKRITERIUM 3
E3.1 QUALIFIKATION DES PROJEKTLEITERS
E3.1.1 Referenzen
Referenzobjekt des Projektleiters über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Fachbereiche Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) mit mindestens folgenden Fachbereichen: FB5 (Überwachungsanlagen): Mindestens Brandmeldeanlage Tunnel oder Zentrale Einrichtung Diversanlage oder Verkehrsfernsehen (VTV).
FB6 (Kommunikation und Leittechnik): Integrationen von mehreren BSA Anlagen (mindestens 2 Fachbereiche) in ein übergeordnetes Leitsystem (Seite Leitsystem) oder Realisierung eines übergeordneten Kommunikationssystems oder eines übergeordneten Leitsystems.
b) Aufgabe Projektverfasser BSA für die Phase Projektierung (32) bis Inbetriebsetzung (53), für die Integrationen von BSA Anlagen (FB6) gelten die Phasen Unterlagen für die Ausführung (51) bis Inbetriebsetzung (53).
c) Neubau oder Sanierung der BSA Anlagen eines Tunnels im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen inklusive Vorzonen.
d) Investitionsvolumen (BSA-Bausumme der Referenz ≥ CHF 1 Mio.)
e) Die Referenz darf nicht älter als 10 Jahre sein.
f) Projekt abgeschlossen
Kann der Nachweis über die verlangten Fachbereiche gemäss Punkt a) oder die verlangten Phasen gemäss Punkt b) nicht mit einer Referenz erbracht werden, kann maximal eine zweite Referenz ergänzend beigebracht werden.
Auch in dieser zweiten Referenz müssen die Anforderungen c), d) und e) ebenfalls erfüllt sein.
E3.2 QUALIFIKATION DES FACHINGENIEURS BSA INTEGRATIONEN
E3.2.1 Referenzen
Referenzobjekt des Fachingenieurs BSA Integrationen über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Fachbereiche Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) mit mindestens folgenden Fachbereichen:
FB6 (Kommunikation und Leittechnik): Integrationen von mehreren BSA Anlagen (mindestens 2 Fachbereiche) in ein übergeordnetes Leitsystem (Seite Leitsystem).
b) Aufgabe Fachingenieur Leittechnik/BSA Integrationen für die Phase Unterlagen für die Ausführung (51) bis Inbetriebsetzung (53)
c) Neubau oder Sanierung der integrierten BSA Anlagen eines Tunnels im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen inklusive Vorzonen.
d) Investitionsvolumen (BSA-Bausumme der Referenz ≥ CHF 1 Mio.)
e) Die Referenz darf nicht älter als 10 Jahre sein.
f) Projekt abgeschlossen
Kann der Nachweis über die verlangten Phasen gemäss Punkt b) nicht mit einer Referenz erbracht werden, kann maximal eine zweite Referenz ergänzend beigebracht werden.
Auch in dieser zweiten Referenz müssen die Anforderungen a), c), d) und e) ebenfalls erfüllt sein.
EIGNUNGSKRITERIUM 4
VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
E4.1Nachweis der Verfügbarkeit für das Projekt der bezeichneten Schlüsselperson während drei Jahren. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung aufgrund von weiteren Aufgaben und Projekten.
Schlüsselpersonen sind:
Projektleiter und Fachingenieur BSA Integrationen
Mindestverfügbarkeit des Projektleiters:
30% für die ganze Dauer von Q3 2022 -Q2 2025.
Mindestverfügbarkeit des Fachingenieurs BSA Integrationen:
30% für die ganze Dauer von Q3 2022 -Q2 2025.
EIGNUNGSKRITERIUM 5
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT
E5.1Nachweis, dass maximal 50% der Leistungen durch Subunternehmer erbracht wird.
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Begehung findet keine statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und italienischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Die Beschaffungen der verschiedenen Mandate des vorliegenden Projektes erfolgen teilweise parallel und zeitgleich und teilweise seriell. Eine einzelne Firma, Teile von ihr, ihre Schwester¬gesell-schaften, ihre Dachgesellschaft, Beteiligungen von ihr oder Eigentümer von ihr, können Zuschlagsempfängerin von mehreren Mandaten sein, wobei eine Vielzahl von Kombinationen ausgeschlossen ist (siehe Ziffer 4.5 des Dokumentes «03_Pflichtenheft»). Der Anbieter muss mit seinem Angebot eine Mandatspräferenz angeben, falls er oder Teile von ihm ein Angebot für mehrere nicht miteinander kombinierbare Mandate abgeben.
Liegt eine Firma als Einzelanbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft nach der Auswertung bei mehreren nicht miteinander kombinierbaren Mandaten (siehe Ziffer 4.5 des Dokumentes «03_Pflichtenheft») an erster Stelle, fällt der Auftraggeber unter Berücksichtigung der angegebenen Präferenz den Entscheid, für welches Mandat die betroffenen Anbieter respektive Bietergemeinschaften den Zuschlag erhalten.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeits-beginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung
6. Der Zuschlag erfolgt für die Phasen Detailprojekt bis und mit Inbetriebnahme / Abschluss. Mit der Vertragsunter¬zeichnung wird jedoch nur die Erarbeitung der Phasen Detailprojekt und Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag freigegeben. Weitere Phasen werden Schritt für Schritt durch schriftliche Anzeige des Auftraggebers freigegeben.
7. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen in den Ausschreibungsunterlagen hat die deutsche Fassung Vorrang.
Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...