Ausschreibung 1239483: EVS Ausschreibung Service Provider

Publiziert am: 14. Januar 2022

Gemeinde Spreitenbach

Signallieferung und Übernahme Kundenstamm


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Spreitenbach

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 64215000: Internet-Telefondienste
  • 64228100: Dienstleistungen des Übertragens von Fernsehsendungen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. Januar 2022 Publikationsdatum
14. Januar 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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21. Januar 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
11. Februar 2022 Frist für Fragen

Gemäss Allgemeinen Bestimmungen

3. März 2022 Abgabetermin 16:00

Gemäss Allgemeinen Bestimmungen

4. März 2022 Offertöffnung

Gemäss Allgemeinen Bestimmungen

31. Oktober 2022 Geplanter Projektstart
31. Januar 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Attraktivität der Angebote
25% Preise der Angebote
10% Kundendienst
25% Übernahme Kundenstamm und Netzentschädigung

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Gemeinde Spreitenbach
Zentrumsstrasse 11
8957 Spreitenbach
Telefon: 078 717 98 04
E-Mail-Adresse:  
micha.kilchoer@spreitenbach.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1239483 EVS Ausschreibung Service Provider