Ausschreibung 1235619: Stadelhofen FUIB
Publiziert am: 22. Februar 2022
SBB Bauprojekte Region Ost
Die Leistungen umfassen die externe «Fachunterstützung Ingenieurbau» im Projekt «Zürich Stadelhofen, 4. Gleis und 2. Riesbachtunnel». Die jeweiligen Fachprojektleiter und Abschnittsleiter der SBB sollen durch mehrere kompetente Schlüsselpersonen (Ingenieure) unterstützt werden, welche die Fachbereiche Tunnelbau, Tiefbau und Tragkonstruktionen abdecken. Diese (Planer)-Leistungen sind im Zuge der SIA-Teilphasen 32 (Bauprojekt) und 33 (Bewilligungsverfahren, Auflageprojekt) zu erbringen, mit Option auf die Verlängerung des Mandats bis in die Teilphase 41 (Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag)
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Zürich |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. Februar 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. März 2022 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern bis 17.03.2022 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
28. April 2022 | Abgabetermin 00:00 | Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe des Angebots an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots per Email (antun.balog@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
5. Mai 2022 | Offertöffnung | Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe des Angebots an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots per Email (antun.balog@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
15. August 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe des Angebots bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jede Firma kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Hinreichendes Qualitätsmanagement
Nachweise zu EK1:
N1:
Je 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jeden der folgenden Fachbereiche:
N 1.1 Ingenieurbau Tunnelbau
Das Referenzprojekt muss ein bergmännisch erstellter Infrastrukturbau sein und in den letzten 10 Jahren bearbeitet worden sein.
N1.2 Ingenieurbau Tiefbau
Das Referenzprojekt muss verankerte Baugrubenabschlüsse umfassen und in den letzten 10 Jahren bearbeitet worden sein.
N1.3 Ingenieurbau Tragkonstruktionen
Das Referenzprojekt muss Brückenbauten umfassen und in den letzten 10 Jahren bearbeitet worden sein.
Mehrere Fachbereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen oder zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Der Nachweis N1.1 muss vom Anbieter (Firma oder Planergemeinschaft) erbracht werden.
Die Nachweise N1.2 und N1.3 können von einem Subplaner erbracht werden.
Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Wird mehr als ein Referenzprojekt pro Fachbereich angegeben, wird nur das im Angebotsformular F01 an der ersten Stelle aufgeführte Referenzprojekt berücksichtigt. Dies gilt auch, wenn mehrere Firmen in einem Fachbereich tätig sind.
Nachweise zu EK2:
N2:
Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen.
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.
simap
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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