Ausschreibung 1232149: Beschaffung Visualisierungslösungen für die Schule Villmergen

Publiziert am: 6. Januar 2022

Schule Villmergen

Lieferung und Montage von 46 grossen Visualisierungslösungen und 10 kleinen Visualisierungslösungen an vier Standorten


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 32322000: Multimediaausrüstung
  • 30231310: Flachbildschirme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. Januar 2022 Publikationsdatum
6. Januar 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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25. Februar 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
31. Januar 2022 Frist für Fragen

ausschliesslich per Mail, spätestens bis 12:00 Uhr

25. Februar 2022 Abgabetermin 11:00

Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)
Form gemäss Submissionsunterlagen, Dok. 1, Kapitel 17

25. Februar 2022 Offertöffnung

Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)
Form gemäss Submissionsunterlagen, Dok. 1, Kapitel 17

25. April 2022 Geplanter Projektstart
5. August 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Form gemäss Submissionsunterlagen, Dok. 1, Kapitel 11

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Schule Villmergen
Dorfmattenstrasse 44
5612 Villmergen
E-Mail-Adresse:  
simap@schule-villmergen.ch