Zuschlag 1231865: F21162 - Betrieb der Kundenplattform sedex für das Jahr 2022
Publiziert am: 22. Dezember 2021
Bundesamt für Statistik BFS
Den Zuschlag gemäss Artikel 21 Absatz 2 Bst. c BöB erhält die Firma Boss Info AG (ehemals Advis AG), da diese Firma seit 2017 die Kundenplattform sedex – u.a. durch Eigenentwicklungen – massgebend aufgebaut hat. In der Zwischenzeit zu dieser freihändigen Vergabe wird eine neue Kundenplattform sedex mittels öffentlicher Ausschreibung beschafft und ab Mitte 2023 betrieben werden. Bis diese bereit ist, muss die bestehende Lösung gewartet und gehostet werden. Unter den gegebenen Umständen verfügt nur die Boss Info AG über das benötigte Fachwissen, um die erforderlichen Leistungen erbringen zu können. Ein Wechsel der Anbieterin in dieser Übergangszeit würde nicht nur erhebliche technische Schwierigkeiten und substanzielle Mehrkosten generieren, sondern auch Risiken für den laufenden Betrieb und die administrativen Abläufe mit den Kunden des BFS verursachen. Die Option vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 dient dazu, den Wissenstransfer zu sichern, der – aufgrund der technischen und fachlichen Komplexität des Systems – bei einem allfälligen Lieferantenwechsel infolge des künftigen Wettbewerbsverfahrens benötigt wäre.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
26.11.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag 01.01.2022 – 31.12.2022: CHF 258‘480.00
- Optionen 01.01.2023 – 30.06.2023: CHF 53‘850.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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