Ausschreibung 1231231: Projektstudie N13 Reichenau - Rothenbrunnen
Publiziert am: 29. November 2021
Bundesamt für Strassen ASTRA
Projektstudie zur Ermittlung der zweckmässigsten Lösung zur Beseitigung der Netzinhomogenität der N13 zwischen Reichenau und Rothenbrunnen mit folgenden Aufgaben:
-Problemanalyse
-Variantenentwicklung
-Variantenanalyse und Reduktion
-Variantenvertiefung und Bewertung
-Festlegung Bestvariante
-Unterstützung Anhörung
Der Auftragnehmer führt die angeführten Arbeitsschritte durch, liefert Sitzungs- und Entscheidungsgrundlagen sowie Aktennotizen, erstellt Berichte, Unterlagen und Terminpläne, organisiert Sitzungen, modelliert Verkehrszustände, erstellt Projektmappen für einzelne Varianten und einen Anhörungs- und Synthesebericht.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Das Projekt betrifft Graubünden. Es ist davon auszugehen, dass es Projektsitzungen in Graubünden und Ittigen bei Bern geben wird. Gewisse Teile der Leistungserbringung, z.B. Partizipationsveranstaltungen, sind zur Gänze vor Ort durchzuführen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
29. November 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
17. Dezember 2021 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 23.12.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 17.12.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
18. Januar 2022 | Abgabetermin 17:00 | Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
21. Januar 2022 | Offertöffnung | Es sind 3 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
10% | ZK 1: Auftragsanalyse |
30% | ZK 2: Vorgehensvorschlag |
20% | ZK 3: Schlüsselpersonen |
10% | ZK 4: Qualitätssicherung im Projektablauf massgeschneidert auf das ausgeschriebene Projekt: Risikoabschätzung und Massnahmen zur Einhaltung der Kosten und des Terminplanes |
10% | ZK 5: Plausibilität der Kosten und des Aufwandes: Plausibilität der eingesetzten Personen (Funktionen) und des Stundenaufwandes im Hinblick auf die pro Arbeitsschritt zu erbringenden Leistungen (Vorgaben gemäss Pflichtenheft inkl. Einbezug des Vorgehensvorschlags des Anbieters sowie der Angaben zu diesem Kriterium) |
20% | ZK 6: Preis |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1 Erfahrung und Referenzen der Firma / der Bietergemeinschaft.
EK2 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
EK3 Lohngleichheit von Mann und Frau
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten kann nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK1: Nachweis der Erbringung von Leistungen vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung im Rahmen von zwei Referenzprojekten.
EK2: Handelsregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist.
Schweiz. Betreibungsregisterauszug bzw. entsprechendes amtliches Dokument von ausländischen Behörden, das nicht älter als drei Monate ist.
EK3: Lohngleichheit von Mann und Frau
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link:
https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib/archiv-logib.html
Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Postfach
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...