Ausschreibung 1230171: Migra VKA
Publiziert am: 6. Januar 2022
Armeestab
Im Rahmen des Projekts «Migration Videokonferenzanlage der Armee» (Migra VKA) ist die Beschaffung von CISCO Videokonferenzkomponenten (Videokonferenz Codecs, Mikrofone, Zubehör, sowie Lizenzen) nötig. Die Einschränkung auf Produkte der Firma CISCO ist durch übergeordnete Architekturentscheide gegeben, da beabsichtigt wird, das künftige Videokonferenzsystem auf Basis der VSdA Core Infrastruktur aufzubauen um Synergien für den Betrieb zu nutzen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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6. Januar 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" heruntergeladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung. |
4. Februar 2022 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren. |
15. Februar 2022 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei persönlicher Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
18. Februar 2022 | Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei persönlicher Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
1. April 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. März 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen. Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1 Betreibungs- und Handelsregisterauszug
Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E3 Lieferantenselbstdeklaration
E4 Gesamtverantwortung
Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.
E5 Ansprechpartner (SPOC) Geschäftsabwicklung
Nachweis eines einzigen Ansprechpartners (single point of contact) für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, usw. für den Fall der Auftragserteilung. Der Ansprechpartner ist im Falle von Eskalationen und/oder Problemen, welche im Zusammenhang mit diesem Auftrag bestehen, zuständig und kann den Entscheid seitens Auftragnehmer herbeiführen.
E6 Ansprechpartner (SPOC) Ausschreibungsverfahren
Nachweis einer einzigen Kontaktperson (SPOC) während des Ausschreibungsverfahrens.
E7 Ersatz Ansprechpartner (SPOC) Geschäftsabwicklung
Der Anbieter bestätigt, im Falle eines Ausfalls des Ansprechpartners für die Geschäftsabwicklung, eine anderweitige Kontaktperson zur Verfügung stellen zu können, welche die unter dem Eignungskriterium E5 gestellten Anforderungen gleichwertig erfüllen kann.
E8 CISCO Zertifizierung
Der Anbieter bestätigt, offizieller CISCO-Reseller mit entsprechender Zertifizierung zu sein.
E9 Versicherung
Der Anbieter bestätigt, gegen Sachschäden Dritter versichert zu sein.
E10 Datenschutz und Datensicherheit
Der Anbieter bestätigt, die gesetzlichen Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit (Link) zu kennen und diese während der kompletten Vertragslaufzeit eingehalten werden.
E11 Sicherheitsvorgaben des Bundes
Der Anbieter akzeptiert, sich vertraglich zu verpflichten, dass die IKT Sicherheitsvorgaben des Bundes und insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes (Informationsschutzverordnung, ISchV) während der kompletten Vertragslaufzeit eingehalten werden.
E12 Akzeptanz Vertragsentwurf
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.
E13 Akzeptanz AGB des Bundes
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Bundes für Güter, abrufbar unter AGB (admin.ch)
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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