Ausschreibung 1228941: N1/38, 42 ANU BSA, 100049/D-1.2.1 Niederspannungsanl. 1.+2. Röhre TGUB
Publiziert am: 16. November 2021
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen die mehrstufige Lieferung und Montage von:
•Niederspannungs-Hauptverteilungen Normalnetz
•Niederspannungs-Hauptverteilungen USV-Netz
•Niederspannungs-Unterverteilungen
•USV-Anlagen
•Batterieanlagen
•Automationsebene und zugehörige Datenverkabelung für Niederspannungs- und Mittelspannungsanlagen (exkl. MS-Schutzgeräte)
•Erweiterung der Leittechnik BR Energieversorgung aus Los 2
•Rückbau und Entsorgung bestehende Leittechnik TGUB 1. + 2. Röhre gem. Ablösekonzept
•Niederspannungs-Messungen EVU
•Niederspannungs-Verkabelung ab Trafos und zwischen den Verteilungen Energieversorgung
•Erdung der Niederspannungsanlagen
•Reinigung der Schaltschränke aller Gewerke unter Spannung
•Überspannungskomponenten für alle Gewerke
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen den mehrstufigen Rückbau und die Entsorgung von:
•Bestehende NS-Kabel und -Schaltanlagen der 1. und 2. Röhre
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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16. November 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
6. Dezember 2021 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 16.12.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 06.12.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
18. Januar 2022 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. |
25. Januar 2022 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. |
25. Mai 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK 1: Organisation |
15% | ZK1.1: Erfahrung und Fachkenntnisse Projektleiter |
15% | ZK1.2: Erfahrung und Fachkenntnisse Chefmonteur Baustelle |
30% | ZK 2: Qualität Ausrüstungen und Ausführungen |
15% | ZK2.1: Auftragsverständnis |
10% | ZK2.2: Eingesetzte Komponenten |
5% | ZK2.3: Bauprogramm und Bauablauf |
40% | ZK 3: PREIS |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK 1: Technische Leistungsfähigkeit
EK 2: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK 3: Erfahrung der Schlüsselperson:
EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit
EK 5: Unterakkordanten
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK 1: Für Anbieter: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich
Zu EK 2: Für Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
Bei einer ARGE muss das EK2 min. durch die federführende Firma erfüllt werden.
Zu EK 3: Für eine Schlüsselperson (Projektleiter): 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Zu EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit
Zu EK 5: Unterakkordanten: maximal 70% der Leistung darf durch Subunternehmer erbracht werden
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Es ist keine Begehung vorgesehen
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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