Ausschreibung 1228941: N1/38, 42 ANU BSA, 100049/D-1.2.1 Niederspannungsanl. 1.+2. Röhre TGUB

Publiziert am: 16. November 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Die zu beschaffenden Leistungen betreffen die mehrstufige Lieferung und Montage von:
•Niederspannungs-Hauptverteilungen Normalnetz
•Niederspannungs-Hauptverteilungen USV-Netz
•Niederspannungs-Unterverteilungen
•USV-Anlagen
•Batterieanlagen
•Automationsebene und zugehörige Datenverkabelung für Niederspannungs- und Mittelspannungsanlagen (exkl. MS-Schutzgeräte)
•Erweiterung der Leittechnik BR Energieversorgung aus Los 2
•Rückbau und Entsorgung bestehende Leittechnik TGUB 1. + 2. Röhre gem. Ablösekonzept
•Niederspannungs-Messungen EVU
•Niederspannungs-Verkabelung ab Trafos und zwischen den Verteilungen Energieversorgung
•Erdung der Niederspannungsanlagen
•Reinigung der Schaltschränke aller Gewerke unter Spannung
•Überspannungskomponenten für alle Gewerke
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen den mehrstufigen Rückbau und die Entsorgung von:
•Bestehende NS-Kabel und -Schaltanlagen der 1. und 2. Röhre


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45311200: Elektroinstallationsarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. November 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

6. Dezember 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 16.12.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 06.12.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

18. Januar 2022 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

25. Januar 2022 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

25. Mai 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK 1: Organisation
15% ZK1.1: Erfahrung und Fachkenntnisse Projektleiter
15% ZK1.2: Erfahrung und Fachkenntnisse Chefmonteur Baustelle
30% ZK 2: Qualität Ausrüstungen und Ausführungen
15% ZK2.1: Auftragsverständnis
10% ZK2.2: Eingesetzte Komponenten
5% ZK2.3: Bauprogramm und Bauablauf
40% ZK 3: PREIS

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK 1: Technische Leistungsfähigkeit

EK 2: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

EK 3: Erfahrung der Schlüsselperson:

EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit

EK 5: Unterakkordanten

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK 1: Für Anbieter: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich

Zu EK 2: Für Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
Bei einer ARGE muss das EK2 min. durch die federführende Firma erfüllt werden.

Zu EK 3: Für eine Schlüsselperson (Projektleiter): 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Zu EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit

Zu EK 5: Unterakkordanten: maximal 70% der Leistung darf durch Subunternehmer erbracht werden

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Es ist keine Begehung vorgesehen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch