Ausschreibung 1227103: 080409 / N01/56, N23/06 UPlaNS Neudorf (SG Ost) - Rheineck

Publiziert am: 4. November 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Im Rahmen des ausgeschriebenen Mandates sollen einerseits für den UPlaNS nach ASTRA-Vorgaben ein Erhaltungskonzept (EK) Bau erstellt und andererseits eine Pannenstreifenumnutzung (PUN, AP bis IBN) geplant werden. Der UPlaNS umfasst den Perimeter der N01 von Neudorf (SG Ost) (exkl. Anschluss) über die Verzweigung Meggenhus bis Rheineck (exkl. Anschluss) sowie der N23 von der Verzweigung Meggenhus bis Rorschach (exkl. Anschluss). Im Rahmen des EK ist eine Variantenstudie mit Gegenüberstellung eines Belagsersatzes (Hocheinbau auf Betonfahrbahn) zu einem Totalersatz sowie ein vollumfängliches EK nach ASTRA-Vorgaben über alle vorhandenen baulichen Elemente (Trasse, Kunstbauten, FZRS, Zäune, Markierung und Signalisation, etc.) zu erarbeitet.
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Weitere Informationen (Fortsetzung) unter Ziffer 4.6


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Büro des Anbieters / der Anbieterin, Baustelle sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Winterthur, Zentrale in Ittingen (Sitzungen).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. November 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

19. November 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 01.12.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 19.11.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

14. Dezember 2021 Abgabetermin 00:00

Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

21. Dezember 2021 Offertöffnung

Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. April 2022 Geplanter Projektstart
30. Juni 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK 1: PREIS (Bewertung gemäss der für die Vergleichbarkeit der Offerten vorgegebenen Stunden)
40% ZK2: QUALITÄT DES ANBIETERS (Qualifikation der Schlüsselperson bzgl. der Anforderungen im Projekt)
30% ZK3: QUALTÄT DES ANGEBOTS (Aufgabenanalyse, Organigramm, Vorgehensvorschlag mit Risikoanalyse, Nachhaltigkeitsanalyse, Plausibilität des Angebotes)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

E1: Technische Leistungsfähigkeit
E2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E3: Qualifikation Schlüsselperson
E4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
E5: Leistungsanteil Subunternehmen

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK 1:
Für den Anbieter: 2 Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Referenz 1: Instandsetzung (UPlaNS), bezieht sich auf die Erarbeitung eines Instandsetzungsprojektes für die Phase EK.
Referenz 2: PUN, se rapporte à l’élaboration d’un projet d’aménagement (PUN ou similaire) à partir de la phase AP (au moins phase AP terminée).

EK 2:
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

EK 3:
Für die Schlüsselperson PL PV Bau:
2 Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Referenz 1: Instandsetzung (UPlaNS), bezieht sich auf die Erarbeitung eines Instandsetzungsprojektes für die Phase EK.
Referenz 2: PUN, se rapporte à l’élaboration d’un projet d’aménagement (PUN ou similaire) à partir de la phase AP (au moins phase AP terminée).

EK 4:
Für die Schlüsselpersonen: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
Schlüsselpersonen sind:
-Projektleiter PV Bau
-Teilprojektleiter Trasse
-Teilprojektleiter KuBa

EK 5:
Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmer erbracht werden.
Referenzen vom Subunternehmer sind zur Erbringung der Eignung nicht zugelassen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Es wird keine Begehung durchgeführt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Ausschluss: Die Amberg Engineering AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
5. Die Projektsprache ist Deutsch. Daher wird bei allen Schlüsselpersonen mindestens Niveau C1 (nach GER) vorausgesetzt. Die Auftraggeberin behält sich vor, Interviews durchzuführen oder Zertifikate zu verlangen.
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Zu Ziffer 2.6 (Fortsetzung):

Die Untersuchungen zur Entwässerung wie auch die Bearbeitung der BSA, der Umwelt, der Naturgefahren, des Verkehrs und des Lärmschutzes werden separat vergeben, der PV Bau hat die Koordination der Drittmandate inne.
Die Bearbeitung der Pannenstreifenumnutzung (PUN) beinhaltet die bauliche Projektierung und Bauleitung über alle Phasen für eine temporäre oder definitive PUN von Neudorf (SG Ost) bis zur Verzweigung Meggenhus.
Zudem wird als Option die bauliche Projektierung und Bauleitung einer Geschwindigkeits-Harmonisierungs-Gefahren-Warnanlage (GHGW) über vier Abschnitte mitausgeschrieben.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1227103 080409 / N01/56, N23/06 UPlaNS Neudorf (SG Ost) - Rheineck