Zuschlag 1226817: Unabhängige strategische Qualitätssicherung Projekt ERP
Publiziert am: 4. November 2021
Finanzdirektion des Kantons Bern
Anlässlich des gesamtstaatlichen Grossprojekts zur Einführung eines Enterprise-Resource-Planning (ERP) Systems hat der Kanton, im Rahmen der Konzeptions- und Realisierungsphase (vgl. Projektmanagement-Phasenmodell nach Hermes 5.1) zu Etappe 1, den Auftrag zur Sicherstellung der unabhängigen, strategischen Qualitätssicherung an den Zuschlagsempfänger vergeben. Es handelt sich dabei um Beratungsdienstleistungen in der Rolle eines externen Qualitäts- und Risikomanagers. Ein Auftrag kann unter anderem dann freihändig vergeben werden, wenn die Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen an den ursprünglichen Anbieter vergeben werden muss, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist (Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen, ÖBV; BSG 731.21). Dieser Tatbestand ist vorliegend erfüllt. Unabdingbar für eine wirksame strategische Qualitätssicherung sind sowohl sehr spezifische Kenntnisse der Kantonsorganisation wie auch der bestehenden, künftig durch die Software SAP abzulösenden, Konzern- und Fachapplikationen (FIS, PERSISKA etc.). Diese Voraussetzungen werden in der erforderlichen Tiefe nur vom bisherigen Dienstleistungserbringer erfüllt. Würde der Auftrag anderweitig vergeben, wäre die qualitative und quantitative Kontinuität der Dienstleistung ohne massive Projektverzögerungen (Einarbeitungszeit eines anderen Anbieters) und damit zusammenhängende Mehrkosten nicht gewährleistet.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
01.11.2021
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Münsterplatz 12
3011 Bern
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