Ausschreibung 1226653: 170004 Integraltest IGT F4 – Beauftragter Schwerpunkt-Tests

Publiziert am: 8. November 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Die Ausschreibung beinhaltet Schwerpunkt-Tests in Tunnelobjekten mit Funktionskontrollen im Verbund. Die Tests werden Nachts und im Grundsatz in jährlichen Intervallen durchgeführt. Die Schwerpunkt-Tests bestehen aus folgenden Leistungen:
• Vorbereitung und Durchführung der Schwerpunkt-Test in den Tunnelobjekten
• Bewertung der Resultate, Aufführen der Feststellungen
Es werden folgende Arten der Schwerpunkttests unterschieden:
• Brandalarm inklusive Lüftung
• Energieausfall
• Verkehrslenkung
Zusätzlich zu den Schwerpunkttests müssen werden punktuell folgende Tests vorbereitet und durchgeführt:
• IGT in Garantiezeit
• IGT für Bauprovisorien
Die IGT können alle BSA der betroffenen Objekte umfassen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz
ASTRA Filiale Winterthur / Projektperimeter / Sitz des Auftragnehmers

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. November 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

23. November 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 07.12.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 23.11.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

20. Dezember 2021 Abgabetermin 00:00

Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot zweifach in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es einerseits aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden. Andererseits soll das Angebot entsprechend der Ausschreibung strukturiert in separaten, maschinenlesbaren Dateien (keine Scans) abgegeben werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

28. Dezember 2021 Offertöffnung

Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot zweifach in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es einerseits aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden. Andererseits soll das Angebot entsprechend der Ausschreibung strukturiert in separaten, maschinenlesbaren Dateien (keine Scans) abgegeben werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Januar 2022 Geplanter Projektstart
30. Juni 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1: Qualität des Anbieters
20% ZK1.1 Projektleiter
20% ZK1.2 Gesamtleiter integrale Tests
35% ZK2: Qualität des Angebotes
15% ZK2.1 Aufgabenanalyse
10% ZK2.2 Vorgehensvorschlag mit QM Konzept
10% ZK2.3 Risikoanalyse und Innovation
25% ZK3: Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
E1: Technische Leistungsfähigkeit
E2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
E3: Schlüsselperson, Referenz
E4: Verfügbarkeit Schlüsselpersonen
E5: Leistungsanteil Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu E1, technische Leistungsfähigkeit:
Referenzen der Unternehmung über die Begleitung und Betreuung von 1 auf Nationalstrassen unter Verkehr mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbarem Projekt mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Zu E2, wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

Vom Anbieter auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteingabe zu liefernden Nachweisen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
- Aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV
- Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Zu E3, Schlüsselperson, Referenz:
Referenz einer Schlüsselperson (Projektleiter oder Gesamtleiter integrale Tests) über die Begleitung und Betreuung von 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbarem Projekt in gleichwertiger Funktion oder Stv. Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Zu E4, Verfügbarkeit Schlüsselpersonen:
Nachweis der Verfügbarkeit der bezeichneten Schlüsselpersonen während der Projektdauer. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung aufgrund von weiteren Projekten. Schlüsselpersonen sind: Projektleiter, Gesamtleiter integrale Tests

Zu E5, Leistungsanteil Subunternehmer
Nachweis, dass maximal 50% der Leistung über Subunternehmer erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Keine.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Ausschluss, Vorbefassung: Die Firma Amstein + Walthert Progress AG hat die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen vorbereitet. Die Firma Amstein + Walthert Progress AG ist somit von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
5. Juniorpartner, Stufe Projektleiter: Nachwuchsförderung muss dem ASTRA auch im Eigeninteresse ein grosses Anliegen sein. Die hohe Bewertung der Schlüsselpersonen kann als Widerspruch zu diesem Anliegen verstanden werden. Das ASTRA sieht darum folgende Möglichkeit zur Nachwuchsförderung vor: Mitnahme eines „Juniorpartners“ mit dem Ziel, Erfahrungen und damit Referenzen zu erlangen und - nach gebührender Einführung und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber - Funktionen der Schlüsselperson zu übernehmen. Das ASTRA ist bereit, während maximal 24 Monaten die Kosten des Juniorpartners zu tragen. Die Kosten sind im Angebot zu beziffern, resp. werden in der Ausschreibung vorgegeben. Sie werden aber für die Bewertung des Preisangebots nicht berücksichtigt. Der Juniorpartner soll für seine Firma keine Gewinnposition darstellen. Das ASTRA trägt daher lediglich die Selbstkosten, d.h. max. Kat. D des Angebots (stets ” Kat D KBOB) und max. Fr. 200‘000. Dabei gelten folgende Regeln: Ein Juniorpartner darf diese Regelung nur einmal und nur in einem Projekt beanspruchen. Pro Juniorpartner ist ein Vertrag abzuschliessen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch