Zuschlag 1224385: Videowall-Infrastruktur V-Lab inkl. aller zugehörigen Komponenten

Publiziert am: 18. Oktober 2021

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra

Die freihändige Vergabe erfolgt gemäss Art. 21 Abs. 2, Lit. c & d, IVöB vom 15. November 2019.
Aufgrund der Dringlichkeit des Vorhabens und der bestehenden Lieferengpässe der benötigen Hardware, ist eine rasche Beschaffung unumgänglich. Die benötigte Hardware entspricht den Anforderungen der Nagra und ist Ort getestet worden. Für die Videowall kommt lediglich ein Hersteller in Frage, jener der den dünsten Displayrand aufweist. Dies ist zwingend erforderlich, um die technischen Funktionalitäten zu erfüllen.


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 32323100: Farbbildmonitore
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Kilchenmann AG, Kehrsatz
CHF 203,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

15.10.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdefrist ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll. Und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra
Hardstrasse 73
5430 Wettingen
E-Mail-Adresse:  
george.wewerka@nagra.ch