Ausschreibung 1220485: Akkumulatorersatz USV POLYCOM 2.0

Publiziert am: 6. Oktober 2021

Eidgenössische Zollverwaltung EZV

Die Akkumulatoren der von der EZV betriebenen USV Anlagen, haben unterschiedliche Altersstadien. Vor Erreichen der max.
Einsatzdauer müssen diese ersetzt und daher neu beschafft werden.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Wiederbeschaffung (Ersatz) der Akkumulatoren inkl. zugehöriger Dienstleistungen wie
beispielsweise Demontage alter Akkumulatoren, Entsorgung, Neumontage, Inbetriebnahme und weitere zugehörige Leistungen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 31400000: Akkumulatoren und Batterien
  • 31430000: Elektrische Akkumulatoren
  • 31431000: Bleiakkumulatoren
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. Oktober 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" heruntergeladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

20. Oktober 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertemForumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eineFrage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern,welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich überallfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

5. November 2021 Abgabetermin 00:00

Das Angebot ist vollständig ausgefüllt in zwei Ausführungen, einmal in Papierform inkl. aller Beilagen und Anhänge und einmal in digitaler Form auf USB-Stick in einem verschlossenen Umschlag (Kuvert, Versandschachtel, o.ä.) an die Adresse unter Ziffer 1.2 zu richten.

Bei Abgabe bei der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV:
Taubestrasse 16, 3003 Bern, z. Hd. der Sektion Beschaffung, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Loge Taubenstrasse 16" anzumelden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der Loge bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten der Loge: Mo – Fr 07:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
Die Logenöffnungszeiten können infolge der Pandemielage variieren. Wir bitten daher bei persönlicher Abgabe um vorgängige Avisierung per Mail (gem. Ziff. 1.2)

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer
schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Der Anbieter ist verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin per Mail an
lsvait@ezv.admin.ch zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

12. November 2021 Offertöffnung

Das Angebot ist vollständig ausgefüllt in zwei Ausführungen, einmal in Papierform inkl. aller Beilagen und Anhänge und einmal in digitaler Form auf USB-Stick in einem verschlossenen Umschlag (Kuvert, Versandschachtel, o.ä.) an die Adresse unter Ziffer 1.2 zu richten.

Bei Abgabe bei der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV:
Taubestrasse 16, 3003 Bern, z. Hd. der Sektion Beschaffung, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Loge Taubenstrasse 16" anzumelden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der Loge bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten der Loge: Mo – Fr 07:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
Die Logenöffnungszeiten können infolge der Pandemielage variieren. Wir bitten daher bei persönlicher Abgabe um vorgängige Avisierung per Mail (gem. Ziff. 1.2)

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer
schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Der Anbieter ist verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin per Mail an
lsvait@ezv.admin.ch zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1. Januar 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10 Werkstoffkreislauf für die Wiederaufbereitung der demontierten Akkumulatoren
40 Gewährleistungs-/Garantiefrist für die Akkumulatoren
50 Preis Gesamtofferte

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung
übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination).
Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf.
Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse
unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8
erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

E1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

E2
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen sowie von Melde- und Bewilligungspflichten
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm zur Leistungserbringung angebotenen und/oder beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten sowie auch die Melde-und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA, SR 822,41; vgl. auch den Anhang 6 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen [BöB, SR 172.056.1]). Ebenso bestätigt der Anbieter, dass er hierzu die vorerwähnten Subunternehmer vertraglich verpflichtet hat oder verpflichten wird.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

E3 Gesamtverantwortung für vorliegendes Projekt
Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.

E4 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zugeben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

E5 Geheimschutzverfahren
Der Anbieter ist einverstanden, sich dem Geheim-schutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmenumfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413).
Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden.
Gilt für Unternehmen und Personen.

E6 Kontaktperson Ausschreibungsverfahren
Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact SPOC) während des Ausschreibungsverfahrens.

E7 Vertragsentwurf
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0

E8 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit folgender Änderung(Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen): in Abweichung von Ziff. 12 Abs. 1 der AGB gilt für die Akkumulatoren eine Mindestgewährleistungsfrist von 12 Monate. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

E9 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im "Pflichtenheft", der Beilage 2.0 "Leistungsanforderungen" sowie Beilage 0.1 "Mengengerüst" umschrieben, erfüllen zu können.

E10 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher und französischer Sprache erstellen und abliefern können.
Der Anbieter bestätigt demnach, dass er Mitarbeitende mit folgende sprachlichen Mindestanforderungen einsetzen wird:
- Die Schlüsselperson hat Muttersprache Deutsch oder das Sprachniveau C1 sowie das Sprachniveau B2 in Französisch oder
- die Schlüsselperson hat Muttersprache Französisch oder mindestens das Sprachniveau C1 sowie mindestens das Sprachniveau B2 in Deutsch.

Die Sprachniveaus sind im "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER) definiert.

E11 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

E12 Bewilligung und Zulassung
Bestätigung des Anbieters, über alle erforderlichen Bewilligungen und Zulassungen der verschiedenen Behörden zu verfügen.

E13 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.

E14 Serviceorganisation
Der Anbieter verfügt über eine geeignete Serviceorganisation in der Schweiz, die den Support des vorliegenden Auftrags mit genügend technischer Erfahrung und in der geforderten Qualität und Zeit sicherstellt.
Die Mitarbeitenden des Anbieters müssen bei Einsätzen vor Ort in französisch- oder italienischsprachigen Teilen der Schweiz zudem in der Lage sein, in der entsprechenden Sprache zu kommunizieren.

E15 Referenz der Unternehmung
Der Anbieter verfügt über genügend technische Erfahrung, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist. Er weist diese Erfahrung anhand von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre nach (Lieferung und Installation von USV-Akkumulatoren inkl. Inbetriebnahme und Abnahme der USV-Anlage vor Ort). Die Referenzprojekte müssen durch den Anbieter realisiert worden sein und sich zum Zeitpunkt der Publikation dieser Ausschreibung operativ im Betrieb befinden.
Referenzauskünfte – auch über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte – werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Der Anbieter erklärt sich mit der Angabe der Referenzen damit einverstanden, dass die Vergabestelle bei der in der Referenz genannten Stelle bezüglich der verlangten Angaben in geeigneter Form Rückfragen stellt. Es liegt im Ermessen der Vergabestelle, Rückfragen zu stellen oder darauf zu verzichten.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Taubenstrasse 16
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
lsvait@ezv.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1220485 Akkumulatorersatz USV POLYCOM 2.0