Ausschreibung 1219463: N00.F2 Kanton Bern Migration IP Netz - PV und öBL BSA, IP-Netz BSA GE

Publiziert am: 21. September 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Das bestehende Kommunikationsnetzwerk in der GE I wurde schrittweise realisiert. Ein Projekt der ASTRA Filiale 2, welches sich zurzeit in der Realisierungsphase befindet und Ende 2021 abgeschlossen wird, erneuert das bestehende Kommunikationsnetzwerk in der GE I teilweise bereits gemäss den Anforderungen aus der ASTRA Richtlinie 13040. Die Frist für die vollständige Umsetzung der ASTRA Richtlinie 13040 auf ein richtlinienkonformes Kommunikationsnetzwerks ist Ende 2028. Die Teile des Netzes, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht im Rahmen von Drittprojekten erneuert wurden, werden mit dem an dieser Stelle ausgeschriebenen dedizierten Migrations-Projekt behandelt. Für das dedizierte Migrations-Projekt sucht das ASTRA einen Projektverfasser/örtliche Bauleitung (PV/öBL).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Nationalstrassen im Kanton Bern sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. September 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

11. Oktober 2021 Frist für Fragen

Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 18.10.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 11.10.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

15. November 2021 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Unternehmungen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick, 2 Stück) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen N00.F2 Kanton Bern Migration IP Netz - PV und öBL BSA, (ID 7024)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

19. November 2021 Offertöffnung

Für vorbefasste Unternehmungen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick, 2 Stück) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen N00.F2 Kanton Bern Migration IP Netz - PV und öBL BSA, (ID 7024)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Februar 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1.1 Referenz des Anbieters
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in den Projektierungsphasen (SIA 32-41) und begonnener Realisierung (ab Phase SIA 51) mit vergleichbarer Komplexität in den letzten 5 Jahren und aus dem gleichen Fachbereich (Netzwerkinfrastruktur und Netzwerkkomponenten im SCADA- Umfeld). In der Tätigkeit als Projektverfasser und örtliche Bauleitung mit spartenübergreifenden Koordinationsaufgaben mit Angabe über Zeitraum, Mandatsvolumen (min. 0.5 Mio. CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.2.5: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate

EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselperson Projektleiter / Netzwerkexperte
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in den Projektierungsphasen (SIA 32-41) und begonnener Realisierung (ab Phase SIA 51) in gleichwertiger Funktion mit vergleichbarer Komplexität in den letzten 5 Jahren und aus dem gleichen Fachbereich (Netzwerkinfrastruktur und Netzwerkkomponenten im SCADA- Umfeld). Mit spartenübergreifenden Koordinationsaufgaben mit Angabe über Zeitraum, Mandatsvolumen (min. 0.5 Mio. CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
(*) als Schlüsselperson gilt: der Projektleiter / Netzwerkexperte

EK3.2 Referenz der Schlüsselperson Chefbauleiter
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in den Projektierungsphasen (SIA 32-41) und begonnener Realisierung (ab Phase SIA 51) in gleichwertiger Funktion mit vergleichbarer Komplexität in den letzten 5 Jahren und aus dem gleichen Fachbereich (Netzwerkinfrastruktur und Netzwerkkomponenten im SCADA- Umfeld). Mit spartenübergreifenden Koordinationsaufgaben mit Angabe über Zeitraum, Mandatsvolumen (min. 0.5 Mio. CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
(*) als Schlüsselperson gilt: der Chefbauleiter

EK3.3 Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (*) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Projektleiter / Netzwerkexperte 40%, Chefbauleiter 30%.
(*) als Schlüsselperson gilt: der Projektleiter / Netzwerkexperte und der Chefbauleiter

EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
EK4.1 Max. Leistungserbringung
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZK1 QUALITÄT DES ANBIETERS [40%]
unterteilt in:
- ZK1.1: Berufserfahrung projektspezifisch und weitere projektspezifische Vorteile der Schlüsselperson Projektleiter / Netzwerkexperte, Gewichtung 25%
- ZK1.2: Berufserfahrung projektspezifisch und weitere projektspezifische Vorteile der Schlüsselperson Chefbauleiter, Gewichtung 15%
Weitere Angaben, siehe Angebotsunterlagen, Ziff. 2.1.1

ZK2 QUALITÄT DES ANGEBOTES [30%]
unterteilt in:
- ZK2.1: Aufgabenanalyse, Gewichtung 10%
- ZK2.2: Vorgehensvorschlag mit QM-Konzept, Gewichtung 10%
- ZK2.3: Risikoanalyse, Gewichtung 5%
- ZK2.4: Innovation, Gewichtung 5%

ZK3 PREIS [30%]

Die Bewertung wird immer in Form von Noten angegeben 0 - 5
0Nicht beurteilbar; keine Angabe
1Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3Normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Die Honoraransätze müssen dem nachfolgenden Muster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

10. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht gibt es nicht.

11. Zuschlagsempfängerin:
Für das Gesamtprojekt wird gleichzeitig auch ein «BHU/OBL» Mandat beschafft. Für das Projekt N00.F2 210010 - Kanton Bern Migration IP Netz wird nur 1 Angebot zugelassen. Es darf also für das Projekt N00.F2 210010 - Kanton Bern Migration IP Netz nur 1 Angebot eingereicht werden, entweder für das PV/öBL Mandat oder für das BHU/OBL Mandat. Wenn eine Unternehmung für beide Mandate ein Angebot einreicht, werden beide Angebote vom Verfahren ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Unternehmungen, die in einer Holding zusammengeführt sind.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch