Vorankündigung 1219345: RFI Rapportierungs- und Fallbearbeitungssystem (RaFa) der EZV

Publiziert am: 6. Oktober 2021

Eidgenössische Zollverwaltung EZV

Die EZV prüft die Möglichkeiten im Zusammenhang mit einer möglichen Beschaffung einer Software für die Unterstützung Rapportierungs- und Fallbearbeitungsprozessen. Mit dem vorliegenden Request for Information (RFI) sollen folgende Informationen eingeholt werden.
Der Request for Information (RFI) wird durchgeführt, um den Markt zu sondieren und zu ermitteln, welche (Standard-) Softwarelösungen für den betroffenen Leistungsbereich vorhanden sind. Auf Basis des RFIs sollen insbesondere auch Erkenntnisse gewonnen werden mit Bezug auf mögliche wichtige Implikationen mit Blick auf ein allfälliges entsprechendes Beschaffungsvorhaben, die Implementierung, den Betrieb usw.).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Vorankündigung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Weitere Informationen

Generelle Teilnahmebedingungen:

Dieser RFI ist komplett unabhängig von einer allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen geplanten Ausschreibung. Die Teilnahme am vorliegenden RFI ist keine Einschränkung für eine Teilnahme an einer allfällig zukünftig erfolgenden Ausschreibung. Die Ergebnisse der Marktabklärung werden in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben, insbesondre zwecks Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz).

Die EZV ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht an konkreten Offerten interessiert und wird solche, die unaufgefordert eingereicht werden, im vorliegenden Verfahren nicht beachten. Der RFI verpflichtet die EZV zudem in keiner Weise zu einer konkreten Beauftragung oder Beschaffung.

Die Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die EZV für die Beantwortung dieses RFI bzw. die diesbezüglichen Aufwendungen und für zur Verfügung gestellte Dokumente der Unternehmen keine Entschädigung leisten wird, bzw. die Unternehmen diese Kosten selber zu tragen haben. Die Teilnahme und Abgabe einer Antwort geschieht auf freiwilliger Basis und ist absolut unverbindlich.

Eine Nichtteilnahme an diesem RFI führt nicht zum Ausschluss vom RFI oder Ausschreibung, falls solche zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden sollten. Eine Teilnahme an diesem RFI führt nicht zu einer Vorbefassung hinsichtlich einer späteren Ausschreibung.


Vorankündigungsunterlagen sind verfügbar ab:
6. Oktober 2021

Kontakt

Eidgenössische Zollverwaltung EZV
-
- -
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch