Ausschreibung 1218811: (21058) 802 FANTER BAV
Publiziert am: 17. September 2021
Bundesamt für Verkehr BAV
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sucht zur Unterstützung der Informatik-Vorhaben Entwicklungspartner wie auch Beratung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung Anwendungslandschaft für bestehende und
zukünftige Vorhaben.
Mit vorliegendem Beschaffungsvorhaben werden zwei Lose vergeben.
Mit dem Los 1 soll mit 4 bis 6 Anbietern ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden, über den die Wartung, die Weiterentwicklung, der Anwendungsbetrieb und der Support der verschiedenen bestehenden Fachanwendungen langfristig sicherstellt wird und auch neue IKT-Projekte umgesetzt werden können. Die Aufträge werden jeweils über ein Mini-Tender- Verfahren erteilt.
Mit dem Los 2 soll ein Anbieter gefunden werden, der Beratungs- und Unterstützungsleistungen in der Weiterentwicklung der Anwendungslandschaft (Informations-, Daten- und Anwendungsarchitektur) erbringt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Ittigen oder in den Räumlichkeiten des Anbieters. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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17. September 2021 | Publikationsdatum | |
17. September 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
27. September 2021 | Frist für Fragen | Achtung: Es werden 2 Fragerunden durchgeführt. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
27. Oktober 2021 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
2. November 2021 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK 01-09 Gemäss Anforderungskatalog |
30% | ZK 10 Preis |
30% | ZK 11 Präsentation mit praktischer Übung |
5% | ZK 12 Qualität des Angebots |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1, 3 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | ZK 01-05 Gemäss Anforderungskatalog |
30% | ZK 06 Preis |
15% | ZK 07 Präsentation |
5% | ZK 08 Qualität des Angebots |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 2, 4 und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 (Los 1)
Erfahrung Entwicklungspartner
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in IT-Projekten, die mit den technischen Anforderungen und IKT-Umgebungen der schweizerischen Bundesverwaltung hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 10) einzureichen. Die Referenzen müssen aufzeigen, dass eines der folgenden Themen umgesetzt wurde:
• Die entwickelte Anwendung muss an ein vorhandenes IAM-System mit Multi-Faktor-Authentifizierung (mind. 2 Faktoren) angebunden worden sein.
• Die entwickelte Anwendung muss über mindestens zwei Webservice-Schnittstellen (SOAP oder REST) verfügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK02 (Los 2)
Erfahrung Beratung und Unterstützung Weiterentwicklung Anwendungslandschaft
Der Anbieter verfügt über genügend Beratungserfahrung in den Themenbereichen IKT-Rahmenbedingungen und IKT-Vorgaben, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität der Bundesverwaltung vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 4 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 10) einzureichen. Mindestens je eine Referenz muss ausfolgenden Themenbereichen, vgl. PH Kapitel 3.4.2, stammen:
• Daten-Management
• IT-Architektur-Management
• IT-Security-Management
• Enterprise Architektur Management (EAM)
• Technologie-Management
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertretung sind zu nennen).
EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
EK06
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
• Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
• die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 8 (Los 1) und Anhang 9 (Los 2) des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10 (nur Los 1)
Charakteristische Leistung
Der Anbieter bestätigt, dass folgende charakteristischen Leistungen durch ihn selbst erbracht werden:
• Projektleiter; mindestens 2 Mitarbeitende des Teams
• Eine der Technologie-Schienen mit den Rollen
o ICT-Architekt; mindestens 1 Mitarbeitender des Teams
o Applikations-Entwickler; mindestens 2 Mitarbeitende des Teams
o Datenbank-Spezialist; mindestens 1 Mitarbeitender des Teams
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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