Ausschreibung 1216847: (21049) Support, SW-Pflege/Wartung und Weiterentwicklung mobile Apps

Publiziert am: 7. September 2021

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS, Logistikbasis der Armee LBA - Zentrum elektronis

Das Zentrum elektronische Medien ZEM betreibt elf mobile Apps, welche von verschiedenen externen Dienstleistern realisiert wurden. Aufgrund der auslaufenden Rahmenverträge per Ende 2021 sollen mit dieser Ausschreibung bis zu drei geeignete Partner für die weiterführende Zusammenarbeit evaluiert werden, um den kontinuierlichen Support sowie die Softwarewartung und -pflege dieser elf mobile Apps zu gewährleisten. Eine Weiterentwicklung dieser Apps, nach den Bedürfnissen der Bedarfsstelle, ist ebenfalls vorgesehen und bildet ein wesentlicher Teil dieser Ausschreibung.
Die elf mobile Apps sind in drei Kategorien respektive Lose aufgeteilt. Die Bündelung der Apps in drei Lose erfolgte aufgrund der Architektur und der technologischen Natur der Apps.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Standort Zentrum elektronische Medien ZEM, Stauffacherstrasse 65/Geb. 14, 3003 Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Mobile Apps mit Backend (Wordpress)

  • Lot 2:

    Mobile Apps mit Backend (CMS-Eigenentwicklung unter Verwendung von NodeJS/VueJS)

  • Lot 3:

    Mobile Apps ohne Backend

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
7. September 2021 Publikationsdatum
7. September 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunterladen. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Das ZEM kann auf Anfrage des Anbieters vor Ort (Stauffacherstrasse 65/Geb. 14, Bern) und unter Aufsicht des ZEM-Projektleiters Einsicht in die Source-Codes ermöglichen. Interessierte Anbieter werden gebeten, sich hierfür beim Dienst öffentliche Ausschreibung (siehe Ziffer 1.2) zu melden. Für die Einsichtnahme muss mit einer Vorlaufzeit von 8 Arbeitstagen gerechnet werden. Der Anbieter oder die vom Anbieter gemeldete Person hat sich beim ZEM mit einem amtlichen Dokument (ID oder Pass) auszuweisen und die rechtsgültig unterschriebene Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 12) abzugeben. Wir weisen darauf hin, dass bei der Code-Besichtigung keinerlei Notizen, Bilder o.ä. gemacht werden dürfen und daher alle persönlichen Gegenstände (Handy, Kamera, Notizmaterial u. dgl.) beim Betreten des ZEM in einem Schliessfach zu hinterlegen sind.

18. Oktober 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
23. September 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

18. Oktober 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

22. Oktober 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2033 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Mobile Apps mit Backend (Wordpress)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2033

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte / 30 % ZK 1 Preis
3000 Punkte / 30 % ZK 2 Vorgehenskonzept
2000 Punkte / 20 % ZK 3 Kompetenzen und Erfahrung der Schlüsselpersonen
1800 Punkte / 18 % ZK 4 Anbieterpräsentation
200 Punkte / 2 % ZK 5 Form des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.1 und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Mobile Apps mit Backend (CMS-Eigenentwicklung unter Verwendung von NodeJS/VueJS)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2033

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte / 30 % ZK 1 Preis
3000 Punkte / 30 % ZK 2 Vorgehenskonzept
2000 Punkte / 20 % ZK 3 Kompetenzen und Erfahrung der Schlüsselpersonen
1800 Punkte / 18 % ZK 4 Anbieterpräsentation
200 Punkte / 2 % ZK 5 Form des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.2 und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Mobile Apps ohne Backend
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2027

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte / 30 % ZK 1 Preis
3000 Punkte / 30 % ZK 2 Vorgehenskonzept
2000 Punkte / 20 % ZK 3 Kompetenzen und Erfahrung der Schlüsselpersonen
1800 Punkte / 18 % ZK 4 Anbieterpräsentation
200 Punkte / 2 % ZK 5 Form des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.3 und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang, Technologien und Komplexität vergleichbar sind (Referenzprojekte).
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Projektreferenzen nach, für welche die 1. Veröffentlichung im Appstore nicht länger als fünf Jahre seit Publikation der vorliegenden Ausschreibung zurückliegt.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Die angegebenen Referenzen müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllen und nachvollziehbar dokumentiert sein, damit sie hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind:
- Die Apps beider Referenzaufträge müssen für iOS und Android erstellt worden sein
- Backend:
Los 1: Als Backend, zur Lieferung der Inhalte für die Apps, mindestens eines Referenzauftrags, wurde Wordpress verwendet.
Los 2: Bei mindestens einem Referenzauftrag wurde zur Lieferung der Inhalte für die Apps, als Backend eine CMS-Eigenentwicklung unter Verwendung von NodeJS/VueJS benutzt.
Los 3: Die Apps beider Referenzaufträge sind ohne Backend.
- Mindestens ein Referenzauftrag beinhaltet eine mehrsprachige App. Dafür muss die gesamte Nutzerführung und alle Inhalte in mindestens zwei Sprachen verfügbar sein – nur die Menüführung oder nur die Inhalte mehrsprachig umgesetzt zu haben, ist nicht ausreichend für die Referenz.
- Die in den beiden nachzuweisenden Referenzen aufgeführten Apps müssen in Betrieb genommen worden sein, und die Webseite des Backends für den Bezug der App in der Referenz aufgeführt werden.
- Die in den beiden nachzuweisenden Referenzen aufgeführten Apps müssen nach der Inbetriebsetzung vom Anbieter während mindestens 2 Jahren gewartet und gepflegt worden sein.
- Bei beiden Referenzen muss dokumentiert sein, wie die Datenschutzvorgaben eingehalten werden
- Mindestens ein Referenzauftrag muss barrierefrei sein
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 3) und je ein funktionsfähiger Link einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation, im Formular Anhang 3, der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC im Formular in Anhang 3.

EK05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Projektleiter und SPOC inkl. deren Stellvertretungen) einzusetzen, die in deutscher Sprache (Niveau C1 oder gleichwertig; mündlich und schriftlich) und in französischer Sprache (Niveau B1 oder gleichwertig; mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können sowie einen Entwicklungsverantwortlichen (inkl. dessen Stellvertretung), welcher in deutscher Sprache (Niveau C1 oder gleichwertig; mündlich und schriftlich) und in englischer Sprache (Niveau B2 oder gleichwertig; mündlich und schriftlich) kommunizieren kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen. Der Anbieter füllt das Formular für jede Schlüsselperson im Anhang 3 aus.
Das geforderte Sprachniveau kann durch Zertifikate von Sprachschulen, Erfahrung (z.B. bilingual aufgewachsen) oder Beschreibung der sprachlichen Ausbildung z.B. Fremdsprachenaufenthalte, schulische Sprachausbildung, usw. belegt werden.

EK06
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund, selbst dann nicht, wenn die Auftraggeber der Bundesverwaltung angehören.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang 10 und 11 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den beiliegenden Vertragsentwurf in Anhang 6.1 (Los 1) / 6.2 (Los 2) / 6.3 (Los 3) des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 25010 oder gleichwertig verfügen.
Nachweis:
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat (max. 8 A4-Seiten).

EK11
Haftung
Der Anbieter übernimmt die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge und Werke.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Führung der Mitarbeitenden
Der Anbieter verfügt für jede angebotene Leistung über direkte qualifizierte Vorgesetzte, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13
Infrastruktur
Der Anbieter verfügt für die Ausführung der jeweiligen Aufträge und Werke über eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten. Er setzt bei Einsätzen beim Kunden oder seinen Partnern ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente ein (Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK14
Erreichbarkeit und Reaktionszeit der Firma
Der Anbieter bestätigt, die Erreichbarkeit der Schlüsselpersonen wie folgt zu gewährleisten:
Montag -Freitag:
Während den Bürozeiten von 08.00-17.00 Uhr
Rückrufe müssen innerhalb von zwei Stunden erfolgen.
Persönliche Besprechungen vor Ort in Bern:
Bei Bedarf der Auftraggeberin finden persönliche Sitzungen während den Wochentagen (Montag-Freitag) in Bern innerhalb von 24 Stunden ab Kontaktaufnahme/Auftragserteilung (mündlich oder schriftlich) statt. Der Anbieter bestätigt, im geforderten Zeitraum am definierten Ort verfügbar zu sein.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK15
Neutralität
Der Anbieter bestätigt, dass er die Aufträge ideologisch und konfessionell neutral ausführen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS, Logistikbasis der Armee LBA - Zentrum elektronische Medien ZEM
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch