Ausschreibung 1216673: (21246) 306 Revisionsmandat für subventionierte Filmprojekte
Publiziert am: 9. September 2021
Bundesamt für Kultur BAK, Sektion Film
Für die Erbringung dieser Leistung verpflichtet sich die beauftragte Firma, eine Überprüfung der Abrechnungen oder Zwischenabrechnungen von geförderten Projekten vor Ort durchzuführen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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9. September 2021 | Publikationsdatum | |
9. September 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
30. September 2021 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
5. November 2021 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
11. November 2021 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
1. März 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
5000 Punkte | ZK1 Kostenaufstellung (Preis) |
5000 Punkte | ZK2 Team und Organisation |
1000 Punkte | ZK3 Qualität der Offerte |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über die nötige Erfahrung mit Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität (andere Subventionsprojekte) vergleichbar sind. Es sind drei Beispiele innerhalb der letzten fünf Jahre zu präsentieren.
Nachweis
Explizite Auflistung von relevanten Aufträgen, mit mindestens folgenden Angaben (max. je 2 A4 Seiten):
• Art des Projekts (Bau, Kultur, usw.)
• Jahr der entsprechenden Prüfung
• Inhalt und Umfang des durchgeführten Auftrages
• Umschreibung der erbrachten Leistungen
• Angabe von Referenzen
EK02
Zertifizierung
Der Anbieter verfügt über die nötige Zertifizierung durch die Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB).
Nachweis
Beilage der entsprechenden schriftlichen Zertifizierungen.
EK03
Sprachkenntnisse
Akzeptanz von Deutsch oder Französisch, bzw. Italienisch als Arbeitssprache: Der Anbieter ist bereit, Personen einzusetzen, die in deutscher und französischer, und passiv englischer und punktuell auch in italienischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Ergebnisse und Dokumentationen in diesen Sprachen erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (Niveau C1 für Deutsch und Französisch, Niveau B2 für Englisch) gemäss europäischem Standard oder gleichwertige Referenz, Nachweis gleichwertiger Referenz).
EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft in sachlicher, persönlicher und zeitlicher Hinsicht verlangt erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung durch den Anbieter mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC) und eines Stellvertreters, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Lebenslauf und Funktionsbezeichnung des Ansprechpartners sowie Stellvertreters des SPOC.
EK06
Akzeptanz AGB‘s
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Nachweis
Akzeptanzerklärung.
EK07
Akzeptanz Auftragsrecht
Der Anbieter ist bereit, mit dem Auftraggeber einen Vertrag nach Auftragsrecht einzugehen, welcher vom Auftraggeber einseitig mittels Wahrnehmung der Optionen zu denselben Konditionen bis und mit der Rechnungslegungsperiode 2023 verlängert werden kann (Vertragsentwurf: Anhang 7).
Nachweis
Akzeptanzerklärung.
EK08
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Unabhängigkeit
Bereitschaft, keine Revisions- oder Beratungsmandate für Firmen vorzunehmen, die entweder selbst Filme produzieren oder die Filmförderungsbeiträge des BAK beziehen.
Nachweis
Schriftliche Annahmeerklärung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das vorteilhafteste ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
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