Ausschreibung 1216133: 200064 IP-Netz BSA F4 – Migrationsschritt 3
Publiziert am: 2. September 2021
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Mit der Richtlinie 13040 strebt das ASTRA die Kommunikationsinfrastruktur für die BSA der Nationalstrassen zu standardisieren und auf ein modernes in die Zukunft gerichtetes Fundament zu stellen.
Das Projekt «IP Netz BSA F4» ist die Umsetzung dieser Strategie in der ASTRA Filiale F4, um die Netzwerkinfrastruktur zu erneuern und an die Architektur gemäss SA-CH anzupassen.
Die vorliegende Ausschreibung betrifft den Migrationsschritt 3 gemäss übergeordneten Teilprogramm «IP Netz BSA», wobei die Erneuerung der GE Kommunikationsnetze und die Umsetzung der neuen Netzwerktopologie konform zur Richtlinie 13040 erfolgt.
Die zu erbringenden Ingenieurleistungen betreffen die ASTRA-Phasen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung (Phasen 31 bis 53 gemäss SIA Ordnung 108/112).
Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben des PVs ist im Pflichtenheft enthalten, welche der Ausschreibungsunterlagen beiliegt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Gebiet Filiale 4 Winterthur Die Erbringung der objektgebundenen Dienstleistungen (z.B. Zustandserfassung, Bauleitung) erfolgt vor Ort bei den Gebietseinheiten VI und VII. Besprechungen mit dem Auftraggeber erfolgen hauptsächlich beim Auftraggeber (ASTRA-Filiale Winterthur) oder per Videokonferenz. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind, werden beim Auftragnehmer erbracht. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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2. September 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
17. September 2021 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 29.09.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 17.09.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
26. Oktober 2021 | Abgabetermin 00:00 | Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. |
2. November 2021 | Offertöffnung | Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK1: SCHLÜSSELPERSONEN |
10% | ZK1.1 Projektleiter |
20% | ZK1.2 Fachspezialist Netzwerk/Experte |
10% | ZK1.3 Fachbauleiter |
30% | ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG / QM-Konzept / RISIKOANALYSE |
15% | ZK2.1 Aufgabenanalyse (inkl. Risikoanalyse) |
15% | ZK2.2 Vorgehensvorschlag und Terminplanung |
30% | ZK3: PREIS |
Zulassungsbedingungen
Nicht Zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit – Firmenerfahrung/-referenz
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz der Schlüsselpersonen
EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
EK5: Leistungsanteil Unterakkordant
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EIGNUNGSKRITERIUM 1
TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität
und aus dem gleichen Fachbereich (BSA). Für den Nachweis über alle ausgeschriebenen Phasen
können bei Bedarf 2 Referenzprojekte beigebracht werden. Es dürfen nur Referenzen des Anbieters
selbst angeführt werden (keine Konzern oder Holding Referenzen).
Als vergleichbar gilt ein Referenzprojekt mit der Aufgabe Projektverfasser BSA für Phase Massnahmenprojekt (31) bis Inbetriebsetzung (53) eines Bauvorhabens für die Ablösung unter Betrieb oder für die Realisierung von hochverfügbaren heterogenen Netzwerken für Sprache-, Video- und Datenübermittlung. Das Projekt muss abgeschlossen sein.
EIGNUNGSKRITERIUM 2
ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: Nachweis Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
Vom Anbieter nach Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 3 Monate)
Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Bietergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
EIGNUNGSKRITERIUM 3
REFERENZ DER SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1: Für Projektleiter: 1 bis max. 2 Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Als vergleichbar gilt ein Referenzprojekt mit der Aufgabe PL PV BSA oder PL PV BSA Stv. für Phase Massnahmenprojekt (31) bis Inbetriebsetzung (53) eines Bauvorhabens für die Ablösung unter Betrieb oder für die Realisierung von hochverfügbaren heterogenen Netzwerken für Sprache-, Video- und Datenübermittlung. Das
Projekt muss abgeschlossen sein.
EK3.2: Für Fachspezialist Netzwerk / Experte: 1 bis max. 2 Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Als vergleichbar gilt ein Referenzprojekt mit der Aufgabe Netzwerk-Experte für Phase Massnahmenprojekt (31) bis Inbetriebsetzung (53) eines Bauvorhabens für die Ablösung unter Betrieb oder für die Realisierung von hochverfügbaren heterogenen Netzwerken für Sprache-, Video- und Datenübermittlung. Das Projekt muss abgeschlossen sein.
EIGNUNGSKRITERIUM 4
VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
Für den Projektleiter und den Fachspezialist Netzwerk/Experte: Nachweis, dass Verfügbarkeit >
der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist (Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten sowie firmeninternen Aufgaben). Mindestverfügbarkeit PL PV 40%, Fachspezialist Netzwerk/Experte 30%.
EIGNUNGSKRITERIUM 5
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT
Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden.
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Ausschluss: Bachofner & Partner AG, die RMP Consulting AG und die CSI Consulting AG sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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