Ausschreibung 1214587: SAP S/4HANA Dienstleistungen VBS Logistik

Publiziert am: 30. September 2021

armasuisse

Es sollen externe Dienstleistungen zur Weiterentwicklung der SAP-Systeme der Logistikbasis der Armee (LBA) beschafft werden. Der Titel der WTO-Ausschreibung lautet: "SAP S/4HANA Dienstleistungen VBS Logistik»
Mit der vorliegenden Ausschreibung werden externe Partnerunternehmen ermittelt, mit denen jeweils ein Rahmenvertrag für Informatikdienstleistungen im Bereich SAP-Systeme abgeschlossen wird. Es werden zwei (2) Lose ausgeschrieben. Ein Anbieter kann eines oder beide Lose gewinnen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. September 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

1. November 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

10. November 2021 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

12. November 2021 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:

•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. Januar 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
80% Leistung
20% Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig
anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim
Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden
sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag
des Eingabedatums).
E2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm
beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten)
die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt
(Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB
einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit
von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren
Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100
Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt
nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im
Rahmen des Beschaffungswesens angewandte
Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E3 Lieferantenselbstdeklaration
E4 Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen,
d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner
der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen
zugewiesenen Rollen und Funktionen aufzuführen.
E5 Der Anbieter bestätigt, sich im Falle des Zuschlags dem
Geheimschutzverfahren gemäss Verordnung über das
Geheimschutzverfahren bei Aufträgen mit militärisch
klassifiziertem Inhalt, Art. 6 und Art. 7 (Geheimschutzverordnung,
SR 510.413), zu unterziehen.
E6 Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des
Vertragsentwurfs.
E7 Reicht der Anbieter ein Angebot für eines oder mehrere Lose ein, garantiert der Anbieter die Verfügbarkeit der Ressourcen
(Personal) im Falle eines Zuschlages für die eingereichten Lose.
E8 Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact SPOC) während des Ausschreibungsverfahrens.
E9 Der Anbieter bestätigt, dass er die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zu Datenschutz und Daten-sicherheit kennt und einhält.
E10 Der Anbieter akzeptiert, dass keine Spesen für Arbeiten an den im Pflichtenheft aufgeführten Standorten oder am Standort des Anbieters ausbezahlt werden.
E11 Der Anbieter bestätigt, die jährliche Leistungsbeschreibung
innerhalb des Rahmenvertrages und die Rapportierung gemäss
Vorgaben des Auftraggebers durchzuführen. Aufwände für Zeiterfassung, Rapportierung und Rechnungsstellung dürfen nicht verrechnet werden.
E12 Der Anbieter bestätigt, dass es Stellvertretungsregelungen für
Fachpersonen gibt und dass die Fachpersonen innerhalb von vier
Wochen durch gleichwertige Fachpersonen ausgewechselt
werden (z.B. wegen Kündigung, längerem Urlaub, Krankheit usw.) und dadurch für den Auftraggeber keine Kosten entstehen. Fallen durch die Auswechslung von Fachpersonen Kosten für die
spezifische fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter an,
übernimmt diese der Anbieter.
E13 Der Anbieter bestätigt betreffend Ersatz unqualifizierter
Fachpersonen:
Im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet sich der Anbieter,
Fachpersonen, welche er dem Auftraggeber für diesen Auftrag
zur Verfügung stellt und welche den Anforderungen nicht (mehr)
genügen, auf Verlangen des Auftraggebers innert 4 Wochen
durch Personen zu ersetzen, welche den erwähnten
Anforderungen genügen. Eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens erfolgt durch
den Auftraggeber. Wird dabei eine Diskrepanz zwischen den
Anforderungen und der erbrachten Leistung oder dem Verhalten
festgestellt, erhält der Anbieter Gelegenheit, innert einer Woche
zu den Mängeln Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet
der Auftraggeber, ob die Unternehmung verpflichtet wird, die zur
Verfügung gestellte Fachperson zu ersetzen.
Fallen durch die Auswechslung von Fachpersonen Kosten für die
spezifische fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter an,
übernimmt diese der Anbieter.
E14 Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass alle angebotenen und zum
Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten
Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben
werden, welcher sie berechtigt in der Schweiz einer
Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen.
E15 Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass die eingesetzten Personen
fliessend Deutsch sprechen und sich in Deutsch auch schriftlich
ausdrücken können. Der Anbieter bestätigt, dass die eingesetzten
Personen fähig sind Konzepte zu erarbeiten und in deutscher
Sprache zu dokumentieren. Die Projektsprache ist Deutsch.
E16 Der Anbieter hat sämtliche bewilligungs- und arbeitsrechtlichen
Vorkehrungen getroffen, damit seine Mitarbeiter im Falle eines
Zuschlags in Ausnahmefällen auch ausserhalb der regulären
Arbeitszeit (06:00 – 22:00), insbesondere an Sonn- und
Feiertagen, Tätigkeiten und Support im Rahmen des
Arbeitsrechts leisten können.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

armasuisse
Guisanplatz 1
CH 3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

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