Ausschreibung 1214035: Ausschreibung LowEntry- und Hochbodenbusse PostAuto 2023/2024
Publiziert am: 27. August 2021
PostAuto AG
Es werden sechs Fahrzeugkategorien beschafft. Diese bilden jeweils ein separates Los. Es können Angebote für eines oder mehrere Lose eingereicht werden, jedoch mindestens für ein ganzes Los. PostAuto behält sich die Aufteilung von Losen ausdrücklich vor. Voraussetzung für eine allfällige Aufteilung eines Loses an zwei Anbieter bzw. für zwei Zuschläge ist, dass die Gesamtpunktzahl des Zweitplatzierten nicht mehr als 10% tiefer als diejenige des Erstplat-zierten ist. Kommt es in einem Los zu zwei Zuschlägen, so wird angestrebt, dass der Erstplatzierte mindestens 60% der betreffenden Fahrzeugmenge zugesprochen erhält. Untenstehend ist der für die Beschaffungsperiode 2023/2024 (Bestellungen bis 31. August 2024) erwartete Bedarf aufgeführt. Bei diesen Zahlen handelt es sich jedoch um reine Richtwerte aufgrund des aktuellen Planungsstandes, welche für PostAuto in diesem Sinne unverbindlich sind und jederzeit angepasst werden können.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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27. August 2021 | Publikationsdatum | |
31. August 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
30. September 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
15. September 2021 | Frist für Fragen | Fragen des Anbieters zum Pflichtenheft oder zu den Ausschreibungsunterlagen sind bis spätestens 15.09.2021; 12.00 Uhr, auf www.simap.ch zu stellen. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt bis 25.09.2021 ebenfalls auf www.simap.ch. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet |
18. November 2021 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot ist in 1-facher Ausfertigung einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail genügt nicht. Die Offerten müssen gemäss den beiliegenden Inhaltsverzeichnissen (papier- und digitalform) vollständig abgegeben werden. Die beiden Versionen (Papier und digital) müssen den selben Umfang aufweisen. Die vorgegebenen, auszufüllenden Dateien dürfen nicht angepasst werden und sind zwingend im von PostAuto vorgegebenen Dateiformat elektronisch einzureichen. Die Offerten müssen in einfacher Ausführung, vollständig und in deutscher , französischer oder italienischer Sprache bis spätestens 25. November 2021; 12:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk “Ausschreibung LowEntry- und Hochbodenbusse 2023/2024“ bei der PostAuto AG, Engehaldenstrasse 39, 3030 Bern, eingetroffen sein. Zusätzlich ist bis zum gleichen Zeitpunkt ein Exemplar in elektronischer Form (Datenträger) einzureichen. Die Öffnung der Offerten ist nicht öffentlich. |
22. November 2021 | Offertöffnung | Das Angebot ist in 1-facher Ausfertigung einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail genügt nicht. Die Offerten müssen gemäss den beiliegenden Inhaltsverzeichnissen (papier- und digitalform) vollständig abgegeben werden. Die beiden Versionen (Papier und digital) müssen den selben Umfang aufweisen. Die vorgegebenen, auszufüllenden Dateien dürfen nicht angepasst werden und sind zwingend im von PostAuto vorgegebenen Dateiformat elektronisch einzureichen. Die Offerten müssen in einfacher Ausführung, vollständig und in deutscher , französischer oder italienischer Sprache bis spätestens 25. November 2021; 12:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk “Ausschreibung LowEntry- und Hochbodenbusse 2023/2024“ bei der PostAuto AG, Engehaldenstrasse 39, 3030 Bern, eingetroffen sein. Zusätzlich ist bis zum gleichen Zeitpunkt ein Exemplar in elektronischer Form (Datenträger) einzureichen. Die Öffnung der Offerten ist nicht öffentlich. |
1. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2024
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2024
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2024
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2024
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2024
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2024
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
bleiben vorbehalten
Für die in der Schweiz zu erbringenden Leistungen vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche die am Ort der Leistung massgeblichen, Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, die Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit (BGSA) sowie die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit einhalten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen.
Für die im Ausland zu erbringenden Leistungen vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche mindestens die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nach Massgabe von Anhang 6 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) einhalten.
Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebotes keine Entschädigung beanspruchen.
ro Fahrzeugkategorie (Los) werden diejenigen Fahrzeuge, welche alle Musskriterien erfüllen, für eine Begutachtung und eine Probefahrt vorgesehen.
Die Begutachtungen und die Probefahrten finden in den Kalenderwochen 07/2022 bis 08/2022 in der Schweiz statt. Aufgrund der Begutachtung und der Probefahrten werden die offerierten Fahrzeuge bewertet. Die vorgestellten Fahrzeuge müssen deshalb in allen wichtigen technischen Lösungen (Motor, Achsen, Kühler, usw.) und relevanten Design- und Ausstattungspunkten den Vorgaben und Anforderungen von PostAuto entsprechen. Sollten die Abweichungen zum Pflichtenheft ein vertretbares Mass überschreiten, behält sich PostAuto den Ausschluss des Anbieters ausdrücklich vor.
Geheimhaltungsverpflichtung: Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weiter gegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während Offert- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Rückgabe der Ausschreibungsunterlagen: Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der PostAuto AG zurückzugeben oder in Absprache mit dieser zu vernichten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56 Abs. 1 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Engehaldenstrasse 39
3030 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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