Ausschreibung 1213207: N02, 090050, EP Verzw. Augst bis Sissach / Projektverfasser Bau

Publiziert am: 20. September 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA

Der Nationalstrassenabschnitt N02/16, Augst - Sissach ist ca. 8 km lang. Der Abschnitt wurde im Jahr 1970 eröffnet. Die Autobahn weist zwei Fahrstreifen pro Richtung (abschnittsweise mit einer 3. Kriechspur auf der FBLU), 9 Brücken, 5 Überführungen, 9 Unterführungen, 8 Hangschutzbauten, 13 Stützmauern, 1 Tunnel mit 2 Röhren à ca. 1'350 m und 2 Rastplätze Sonnenberg Ost und West auf. Im Rahmen der Erhaltungsplanung werden Massnahmen am Trassee, an den Kunstbauten, am Tunnel und an den verschiedenen Lärmschutzwänden umgesetzt.
Gegenstand des Auftrags sind die Phasen 31 - 53; Sichten der bestehenden Unterlagen, Beschaffen fehlender Grundlagen, erarbeiten MK-Dossier; erstellen MP-Dossier, Submission Baumeister, Fachplaner, Spezialisten, Ausführungsunterlagen, Bauleitung, Inbetriebnahme und PAW.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Standortgebunde Dienstleistungen (wie z.B. Sitzungen) erfolgen vor Ort beim Auftraggeber (ASTRA, Filiale Zofingen) resp am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen welche nicht standortgebunden sind, werden am Standort des Auftragnehmers erbracht.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
20. September 2021 Publikationsdatum
20. September 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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1. November 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
8. Oktober 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 15.10.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 08.10.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1. November 2021 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16.00 h) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

5. November 2021 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16.00 h) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

3. Januar 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 % ZK1: PREIS;
40 % ZK2: QUALITÄT DES ANBIETERS;
30 % ZK3: QUALITÄT DES ANGEBOTS;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Firmenerfahrung/-referenz
EK2: Projektleiter Referenz
EK3: Nachweis der Verfügbarkeit
EK4: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK5: Anteil Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: 1 Referenzprojekt in welcher der Anbieter als Projektverfasser mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich ein Erhaltungsprojekt einer HLS mit einem Investitionsvolumen von mindesten CHF 40 Mio. alle Phasen 32 - 53 vollständig abgeschlossen hat. Kann der Nachweis über die verlangten Phasen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.

Zu EK2: Für Projektleiter
1 Referenzprojekt in welchem die Person in gleichwertiger Funktion oder als Stv. -Funktion als Projektverfasser mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich ein Erhaltungsprojekt einer HLS mit einem Investitionsvolumen von mindesten CHF 40 Mio. alle Phasen 32 - 53 vollständig abgeschlossen hat. Kann der Nachweis über die verlangten Phasen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.

Zu EK3: Für Projektleiter und Stellvertreter.
Nachweis der Verfügbarkeit des Gesamt-Projektleiters und dessen Stellvertreters während der nächsten zwei Jahre. Dabei ist die zeitliche Belastung an übrigen Projekten detailliert darzustellen.
Mindestverfügbarkeit des Projektleiters 30 %; Mindestverfügbarkeit des Projektleiter Stv. 10 %.

Zu EK4: Jahresumsatz Anbieter
Mit dem Angebot hat der Anbieter den Nachweis zu erbringen: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages aufs Jahr umgerechnet.

EK5: Anteil Subunternehmer
Darstellung der Subunternehmer mit Leistungsanteil am Projekt. Der Anteil darf 50 % nicht überschreiten.

Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
1. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug
2. Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
3. Bestätigung UVG-Versicherer
4. Auszug Steuerverwaltung
5. Versicherungsnachweis
Insgesamt nicht älter als 3 Monate

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) KBOB Planerleistungen, Ausgabe 2020.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
4. Ausschluss, Vorbefassung: Gähler und Partner AG, Integrierte Bauplanung, Sonnenbergstrasse 1, 5408 Ennetbaden ist als Bauherrenunterstützung über alle ausgeschriebenen Phasen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch