Ausschreibung 1212577: 21-431 Projektierung und Miete mobile Warnanlagen und Nothaltanlagen
Publiziert am: 21. August 2021
SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für die Projektierung und Miete mobile Warn-/ und Nothaltanlagen 2 Jahren und einer Verlängerungsoption von drei Mal einem Jahr. Die Leistung besteht in der Projektierung, Lieferung und Montage von technischen Warneinrichtungen, in der Instruktion der Bediener, der Überlassung der Warneinrichtung für den Sicherungszeitraum, der zum Teil benötigten Überlassung von Energieerzeugungsgeräten für den Betrieb derselben, in der Entstörung, im Umbau (Umprojektierung und Umplatzierung bei geänderten Baustellengegebenheiten), der Demontage und im Abtransport der Komponenten. Die Leistung versteht sich inklusive aller Nebenleistungen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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21. August 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Hinweis zu "Sprache der Ausschreibungsunterlagen": (vgl. Vorankündigung vom 10.07.2021) Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare können in d/f/i und teilweise auch in Englisch unter folgendem „Internet Link“ abgerufen werden: Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag werden nicht mehrsprachig angeboten. |
None | Frist für Fragen | Fragestellung spätestens bis: 13.09.2021 |
20. Oktober 2021 | Abgabetermin 17:30 | None |
25. Oktober 2021 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
1. Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung zur Auftragserfüllung
2. Die Anbieterin verfügt über ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) mit folgenden Elementen (vgl. Suva Broschüre 66101):
1. Sicherheitsleitbild und –ziele
2. Sicherheitsorganisation (Aufgaben, Kompetenzen,
Verantwortlichkeiten)
3. Ausbildungskonzept
4. Sicherheitsregeln
5. Gefahrenermittlung / Risikobeurteilung
6. Massnahmenplanung
7. Notfallorganisation
8. Kontroll- / Auditprozess
3. Vorliegen eines hinreichenden Qualitätsmanagementsystems
4. Ausreichender Versicherungsschutz
5. Die Anbieterin nennt der SBB AG einen Ansprechpartner Sicherheit für die Dauer der vorgesehenen Vertragslaufzeit
1. 1 abgeschlossene Referenz bezüglich Projektierung, Installation und Instruktion einer vergleichbaren Klein- oder Grossbaustelle der letzten 3 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind, unter Angabe der Kontaktpersonen. Die SBB behält sich vor diese zu kontaktieren..
2. Zu den einzelnen Elementen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, wie die jeweilige Anforderung im Rahmen eines übergreifen-den Sicherheitsmanagementsystems im Unternehmen umgesetzt ist.
Besteht für die Firma noch kein SMS, so ist dem Angebot ein Konzept mit Realisierung bis zum Vertragsbeginn beizulegen.
3. Qualitätsmanagement ISO 9001 oder vergleichbar
4. Nachweis/Kopie/Zusicherung einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens CHF 20'000'000.- für Personenschaden, Sachschaden und daraus folgenden Vermögensschaden zu-sammen.pro Ereignis.
Bei einer Absichtserklärung ist der verbindliche Nachweis/Bestätigung der Anpassung bei Vertragsabschluss beizulegen.
5. Nennung der zuständigen Stelle inklusive weiterer Angaben
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für Dienstleistungsaufträge (AGB-D)
Ausgabe Mai 2021
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote von Anbietern aus der Schweiz oder der EU entgegennehmen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Hilfikerstrasse 3
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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