Ausschreibung 1212267: 070054, N01-54- SWO, Los BSA.V75 Elektroinstallationen 2022
Publiziert am: 10. August 2021
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
•Etappierte Erstellung neuer Kabelführungen und Kabelverbin-dungen zwischen den Tunnelzentralen und dem Fahrbahnbereich (Längsverkabelung), sowie Montage, Erschliessung und IBN von diversen Aggregaten im Fahrraum des neu erstellten Tunnelabschnitt ÜRO Rosenberg (Beleuchtungen, Strahlventilatoren, Signalisation, Netzwerkschränke, Erdungsanlagen, Installationen, etc.)
•Unterstützung Los BSA.011 mit der Erschliessung der Energieversorgungsanlagen
•Umzug von Schaltschränken aus dem Provisorium in die neue Zentrale
•Rückbau und Entsorgung der abzulösenden Aggregate und Komponenten
•Vollständige Dokumentation aller ausgeführten Arbeiten
•Pikettdienst während gesamter Ausführungsdauer
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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10. August 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. August 2021 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 07.09.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 25.08.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
20. September 2021 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
27. September 2021 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. Dezember 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK1: PREIS |
30% | ZK2: QUALITÄT DER AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN |
20% | ZK 2.1: Auftragsanalyse und Vorgehensvorschlag, |
10% | ZK 2.2: Bauprogramm, Terminoptimierungen, |
30% | ZK3: ORGANISATION |
20% | ZK 3.1: Schlüsselperson Projektleiter, |
10% | ZK 3.2: Projektorganigramm mit Stellvertreterregelung |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Erfahrung Schlüsselpersonen
EK4: Verfügbarkeit Schlüsselpersonen
EK5: Leistungsanteil Subunternehmer
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Ein Referenzobjekt des Anbieters über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich mit Angaben von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
Zu EK2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES ANBIETERS
Der Jahresumsatz des Anbieters muss > doppelter Jahresumsatz des Auftrages betragen.
Zu EK3: SCHLÜSSELPERSON PROJEKTLEITER
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Zu EK4: NACHWEIS VERFÜGBARKEIT
Nachweis über die Verfügbarkeit der Schlüsselperson Projektleiter, dass die projektbezogene, erforderliche Verfügbarkeit während der Projektlaufzeit gewährleistet ist.
Zu EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANTEN / SUBUNTERNEHMER
Maximal 70% der Leistungen darf über Subunternehmer erbracht werden. Die Subunternehmerleistungen sind explizit
auszuweisen (Umfang, Anteil in %).
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
-Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
-Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
-Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
-Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen. Allesamt nicht älter als drei Monate.
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Keine.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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