Ausschreibung 1211529: Netzwerkkomponenten ISAB 2021
Publiziert am: 19. August 2021
Einwohnergemeinde Aarau
Gegenstand der Beschaffung bilden der Kauf und die Lieferung von Netzwerkkomponenten inkl. Zubehör sowie die Versorgung mit den notwendigen Lizenzen und der Garantieabwicklung im Rahmen der Herstellergarantie, Leistungen für Netzwerkengineering und Konfiguration beim allfälligen Wechsel des Herstellers der Komponenten sowie mit der Beschaffung in Zusammenhang stehende Supportleistungen nach Bedarf der Vergabestelle.
Die von der Vergabestelle beschafften Güter und Leistungen werden für den Leistungsauftrag des IZAB (Informatikzusammenarbeit Aarau Baden) verwendet werden bzw. zum Einsatz kommen.
Die Vergabestelle beabsichtigt mit dem Zuschlagsempfänger einen Rahmenvertrag über 5 Jahre (3 Jahre fest und 2 Verlängerungsoptionen von je einem Jahr) abzuschliessen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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19. August 2021 | Publikationsdatum | |
19. August 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
13. September 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
27. August 2021 | Frist für Fragen | None |
13. September 2021 | Abgabetermin 11:00 | None |
13. August 2021 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
3
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
SIMAP
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Heinerich-Wirri-Strasse 3
5000 Aarau
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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