Vorankündigung 1209521: Marktabklärung integriertes System Stadt Luzern
Publiziert am: 24. Juli 2021
Personal Stadt Luzern
Die bestehenden Zeit- und Leistungserfassungssysteme (inkl. Personaleinsatzplanung) sowie Zutritts-/Schliesssysteme innerhalb der Stadtverwaltung Luzern sind aus wirtschaftlichen und personalrechtlichen Gründen wichtig und sollen durch ein möglichst einheitliches, systematisches und integriertes System abgelöst werden. Mittels des vorliegenden RFI (Reques for Information) soll eine Marktabklärung erfolgen, um die Grundlagen für eine Abschätzung der Risiken und Realisierbarkeit für die Konzeption und Einführung eines einheitlichen, systematischen und integrierten System für die Stadt Luzern zu liefern. Zudem soll abgeklärt werden, ob für die Bedürfnisse der Stadt Luzern im Markt integrierte Standardlösungen mit sämtlichen Modulen (Zeiterfassung, Leistungserfassung, Personaldisposition, Zutrittsmanagement etc.) vorhanden sind (als «On-Premise-Lösung» oder als SaaS-Lösung) oder das Ausschreibungsdesign der Marktsituation angepasst werden soll (bspw. nur Teilausschreibung, Ausschreibung einer Individualentwicklung o.ä.). Zur Teilnahme am RFI ist eingeladen, wer für die Stadt Luzern eine integrierte Standardlösung aus einer Hand für mindestens die Bereiche Zeiterfassung, Leistungserfassung und Personaldisposition sowie für den Bereich Zutrittsmanagement (vorzugsweise voll in die Standardlösung integriert oder zumindest einfach in die Standardlösung integrierbar) anbieten kann.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Vorankündigung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
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Weitere Informationen
Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um einen RFI und keine Ausschreibung. Angebot sind keine erwünscht und werden auch nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber geht gegenüber dem Informationslieferanten keine weiteren Verpflichtungen ein.
Eine Teilnahme und Einsendung der Anbieterinformationen geschieht auf freiwilliger Basis und ist unverbindlich. Eine Nichtteilnahme an vorliegendem RFI führt nicht zum Ausschluss von einer allfälligen späteren Ausschreibung.
Die Beantwortung des vorliegenden RFI gibt dem Informationslieferanten keinerlei Vorteile und führt nicht zu einer Vorbefassung hinsichtlich einer allfällig späteren Ausschreibung.
Für die Beantwortung dieses RFI bzw. die diesbezüglichen Aufwendungen und zur Verfügung gestellte Dokumente des Informationslieferanten wird seitens Auftraggeber keine Entschädigung geleistet und sind vom Informationslieferanten selber zu tragen. Der für den Informationslieferanten geschätzte Aufwand für die Beantwortung dieses RFI wurde auf ein Minimum gehalten.
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