Ausschreibung 1208925: N09.00 Kanton Wallis Migration IP Netz - PV und öBL BSA, IP-Netz BSA

Publiziert am: 21. Juli 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Die vorliegende Ausschreibung hat zum Ziel, ein Ausführungsprojekt mit anschliessender örtlicher Bauleitung gem. ASTRA-Vorgaben zu erstellen, welches wiederum die Basis für die Realisierung der Migration der gesamten Netzwerkinfrastruktur für die Betriebs- und Sicherheitsausrüstung (BSA) der Nationalstrassen im Kanton Wallis bilden wird.
Dazu sucht das ASTRA einen Projektverfasser und die örtliche Bauleitung (PV/öBL) für die Realisierung des Netzwerks gemäss Richtlinie «13040 IP-Netz BSA» und die damit verbundene Migration IP-Netz BSA im Kanton Wallis (betrieben durch die Gebietseinheit GE III) und zwar für die Phasen:
• Massnahmenprojekt (SIA 32)
• Ausschreibungen, Evaluationen, Vergabeanträge (SIA 41, aus bestehendem Rahmenvertrag)
• Ausführung (SIA 51 und 52)
• Inbetriebnahme, Abschluss (SIA 53)


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Nationalstrassen im Kanton Wallis sowie ASTRA-Infrastrukturfiliale in Thun, den ASTRA-Büroräumlichkeiten in Visp und der ASTRA-Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. Juli 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

6. September 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 10.09.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 06.09.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

27. September 2021 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger USB Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen N09.00 Kanton Wallis Migration IP Netz - PV und öBL BSA (ID 7119)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Oktober 2021 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger USB Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen N09.00 Kanton Wallis Migration IP Netz - PV und öBL BSA (ID 7119)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Dezember 2021 Geplanter Projektstart
31. März 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: technische Leistungsfähigkeit
- EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK3: Schlüsselpersonen
- EK4: Leistungsanteil Unterakkordant / Subplaner

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1 Referenz der Unternehmung
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in den Projektierungsphasen (SIA 32-41) und begonnener Realisierung (ab Phase SIA 51) mit vergleichbarer Komplexität in den letzten 5 Jahren und aus dem gleichen Fachbereich (Netzwerkinfrastruktur und Netzwerkkomponenten im SCADA- Umfeld). In der Tätigkeit als Projektverfasser und örtliche Bauleitung mit spartenübergreifenden Koordinationsaufgaben mit Angabe über Zeitraum, Mandatsvolumen (min. 0.5 Mio. CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.2.5: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate

EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3 Referenz der Schlüsselpersonen
EK3.1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in den Projektierungsphasen (SIA 32-41) und begonnener Realisierung (ab Phase SIA 51) in gleichwertiger Funktion mit vergleichbarer Komplexität in den letzten 5 Jahren und aus dem gleichen Fachbereich (Netzwerkinfrastruktur und Netzwerkkomponenten im SCADA- Umfeld). Mit spartenübergreifenden Koordinationsaufgaben mit Angabe über Zeitraum, Mandatsvolumen (min. 0.5 Mio. CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
als Schlüsselperson gilt: Projektleiter
EK3.2: Ein Referenzobjekt über begonnener Realisierung (ab Phase SIA 51) in gleichwertiger Funktion mit vergleichbarer Komplexität in den letzten 5 Jahren und aus dem gleichen Fachbereich (Netzwerkinfrastruktur und Netzwerkkomponenten im SCADA- Umfeld). Mit spartenübergreifenden Koordinationsaufgaben mit Angabe über Zeitraum, Mandatsvolumen (min. 0.5 Mio. CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
als Schlüsselperson gilt: Chefbauleiter
EK3.3: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Projektleiter 40%, Chefbauleiter 20%.

EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
EK4.1 Max. Leistungserbringung
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZK1 QUALITÄT DES ANBIETERS [40%]
- ZK1.1: Berufserfahrung projektspezifisch und weitere projektspezifische Vorteile der Schlüsselperson Projektleiter sowie vom Netzwerkexperten, Gewichtung 25%
- ZK1.2: Berufserfahrung projektspezifisch und weitere projektspezifische Vorteile der Schlüsselperson Chefbauleiter, Gewichtung 15%
Weitere Angaben siehe Angebotsunterlagen Ziff. 2.1.1.

ZK2 PREIS [30%]
Die Honoraransätze müssen betragsmässig dem nachfolgenden Muster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.

ZK3 QUALITÄT DES ANGEBOTES [30%]
- ZK3.1: Aufgabenanalyse, Gewichtung 10%
- ZK3.2: Vorgehensvorschlag mit QM-Konzept, Gewichtung 10%
- ZK3.3: Risikoanalyse, Gewichtung 5%
- ZK3.4: Innovation, Gewichtung 5%

Die Bewertung wird immer in Form von Noten angegeben 0 - 5
0Nicht beurteilbar /==/ keine Angabe
1 Unvollständig /==/ ungenügende, unvollständige Angaben
2Nicht ausreichend /==/ Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3Gut, normal /==/ den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4Sehr gut /==/ Überschreitung der Anforderungen der Ausschreibung
5Ausgezeichnet /==/ Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

10. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht gibt es nicht.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation (Verfügung) kann gemäss Art. 56 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch