Ausschreibung 1205129: (21078) 805 SEEMS SwissEnergy Efficient Motor System

Publiziert am: 30. Juni 2021

Bundesamt für Energie BFE

Mit vorliegenden Beschaffungsvorhaben soll für drei (3) Lose jeweils ein Anbieter pro Los für das BFE gefunden werden, welcher EnergieSchweiz bei dem Projekt SwissEnergy Efficient Motor System (SEEMS) unterstützt. Dies soll durch Kommunikationsaktivitäten, Eventveranstaltungen und Logistik-, sowie Beratungsaktivitäten bezüglich Messgeräten erfolgen und somit dazu beitragen, Firmen bei einer möglichst energieeffizienten Produktion zu unterstützen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 75100000: Dienstleistungen der Verwaltung
  • 79340000: Werbe- und Marketingdienstleistungen
  • 79300000: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
  • 38500000: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
  • 22200000: Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika und Zeitschriften
  • 71310000: Technische Beratung und Konstruktionsberatung
  • 79950000: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
  • 79960000: Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige Leistungen
  • 38340000: Mengenmessinstrumente
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Umsetzungskonzept und Kommunikationsaktivitäten SEEMS
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 1
    Maximales Volumen über 7 Jahre: 8’630 Stunden

  • Lot 2:

    Technisches Kompetenzzentrum SEEMS
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 1
    Maximales Volumen über 7 Jahre: 11'074 Stunden

  • Lot 3:

    Messgeräte Logistik- und Beratungszentrum
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 1
    Maximales Volumen über 5 Jahre: 2'775 Stunden

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. Juni 2021 Publikationsdatum
30. Juni 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

16. Juli 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

19. August 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

25. August 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2028 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Umsetzungskonzept und Kommunikationsaktivitäten SEEMS Anzahl Zuschlagsempfänger: 1 Maximales Volumen über 7 Jahre: 8’630 Stunden
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2028

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte ZK01 Angebotspreis
3000 Punkte ZK02 Grobes Marketing- und Umsetzungskonzept
1200 Punkte ZK03 Erfahrung Elektro- und Maschinenindustrie
2500 Punkte ZK04 Anbieterpräsentation
300 Punkte ZK05 Qualität des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1, 7, 12 und 14 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Technisches Kompetenzzentrum SEEMS Anzahl Zuschlagsempfänger: 1 Maximales Volumen über 7 Jahre: 11'074 Stunden
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2028

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte ZK01 Angebotspreis
1000 Punkte ZK02 Branchenerfahrung und Kenntnisse
500 Punkte ZK03 Fachartikel
500 Punkte ZK04 Sicherstellung Kompetenzen der Mitarbeitenden
1200 Punkte ZK05 Erfahrungen und Kenntnisse im Aufgabenbereich
500 Punkte ZK06 Vernetzung
2500 Punkte ZK07 Umsetzungskonzept
500 Punkte ZK08 Erfahrung Website
300 Punkte ZK09 Qualität des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 2, 8 und 13 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Messgeräte Logistik- und Beratungszentrum Anzahl Zuschlagsempfänger: 1 Maximales Volumen über 5 Jahre: 2'775 Stunden
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte ZK01 Angebotspreis
2500 Punkte ZK02 Erfahrung mit Messgeräten und Masssystemen
2200 Punkte ZK03 Erfahrung und Kompetenzen in der Interpretation von Messwerten und dem Ableiten von konkreten Massnahmen
2000 Punkte ZK04 Logistikkonzept
300 Punkte ZK05 Qualität des Angebots

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 3 und 9 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

Los 1

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung Umsetzungskonzept
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität (Erarbeitung eines Konzepts für das Marketing und die Kommunikation, basierend auf den Ergebnissen einer Studie und anschliessender Umsetzung der Massnahmen) vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 3 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 10) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05
Sprachkenntnisse
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Marketingspezialist) einzusetzen, die in deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
1. Benennung der entsprechenden Personen inkl. Rollenbezeichnung.
2. Schriftlicher Nachweis, dass die oben aufgeführten Personen sich in deutscher oder französischer Sprache sowohl mündlich, wie auch schriftlich verständigen können (mindestens C1 oder gleichwertig). Dies anhand des entsprechenden Diploms des Sprachniveaus ODER Bestätigung, dass es sich um die Muttersprache handelt ODER dass die entsprechende Sprache während mindestens zwei Jahren im beruflichen Umfeld angewendet wurde.

EK06
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Akzeptanz der AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Nachweis Subunternehmer
Der Anbieter bestätigt, dass er die Gesamtverantwortung für den Auftrag übernimmt, auch im Falle, dass er zur Leistungserfüllung Subunternehmer beizieht.
Nachweis
Sofern und soweit er Subunternehmer einsetzt, benennt der Anbieter sämtliche für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Subunternehmer namentlich. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

EK09
Abrechnung
Der Anbieter bestätigt, dass in der Abrechnung klar ist, welche Rolle welche Aufgaben ausgeführt hat.
Alle Schaltkosten (Drittkosten) laufen über den Zuschlagsempfänger, beziehungsweise werden vom Zuschlagsempfänger in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden die einzelnen Rechnungen pro Leistung der Gesamtkostenrechnung als Anhang beigelegt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Kooperation mit bestehenden Partner
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit Partnern des BFE.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11
Zusammenarbeit mit den Zuschlagsempfängern
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit den Zuschlagsempfängern von Los 2 und Los 3.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Sitzungsort
Der Anbieter bestätigt, den Standort des BFE (Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen) als Sitzungsort zu akzeptieren und dort an den vereinbarten Sitzungen und Meetings teilzunehmen.
Nachfolgende Sitzungen werden nach Bedarf und gemäss Notwendigkeit zwischen den Vertragsparteien vereinbart – der Sitzungsort bleibt der Standort des BFE.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13
Koordinationssitzungen
Der Anbieter bestätigt insgesamt sieben Tage pro Jahr für Koordinationssitzungen mit dem BFE und den Zuschlagsempfängern der Lose 2 und 3 einzuplanen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK14
Terminliche Leistungsfähigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass er die vereinbarten Dienstleistungen termingerecht bereitstellen/veröffentlichen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK15
Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, Bilder, Filme, Kartenausschnitte und Infografiken sind dem Auftraggeber im Quellcode (*.doc, *.xls, *.ppt, *pdf, *.jpg, *.mp4, *.mpeg, *.mov. usw.) zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die finalen Daten im offenen Format während und nach Abschluss des Projekts zur Verfügung zu stellen. Falls dafür Kosten anfallen, sind diese im Angebot einzukalkulieren.
Nachweis
Einreichung der rechtsgültig unterzeichneten Selbstdeklaration für das Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten (Anhang 6).

EK16
Qualitätssicherung der Übersetzungen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Qualitätssicherung aller Übersetzungen, welche im Rahmen der Kommunikationsaktivitäten anfallen, gewährt.
Konkret heisst das, dass bei allen Übersetzungen ein professionelles Lektorat durchgeführt wird.
Nachweis
Als Nachweis gibt der Anbieter den Namen des Subunternehmens für Lektorate an.

EK17
Bestätigung des Leistungsbeschriebs
Der Anbieter bestätigt, den Leistungsbeschrieb aus dem Pflichtenheft vollumfänglich zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Los 2

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung in Projekten über Motoren
Der Anbieter hat ausreichende Erfahrung mit Projekten in der Motorenindustrie und Antriebssystemen. Der Anbieter reicht 3 Referenzen der letzten 5 Jahre ein, welche die folgenden Anforderungen erfüllen:
- aus mindestens einer Referenz ist nachvollziehbar, dass der Anbieter Erfahrung in der Beratung über die Motorenindustrie und Antriebssysteme hat;
- aus mindestens zwei Referenzen ist nachvollziehbar, dass der Anbieter Erfahrung mit nationalen und internationalen Normen für Motoren und Antriebssysteme hat.
Der Anbieter hat Referenzen von mindestens 2 Personen, die in den letzten 5 Jahren in der internationalen Normung tätig waren.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 10) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03
Erfahrung Veranstaltungen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mit über 50 Personen, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 10) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK04
Erfahrung Marktforschung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität (Erarbeitung von Umfangreichen (mind. 50 Seiten) Marktstudien) vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 10) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK05
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK06
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK07
Sprachkenntnisse
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Marketingspezialist) einzusetzen, die in deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
1. Benennung der entsprechenden Personen inkl. Rollenbezeichnung.
2. Schriftlicher Nachweis, dass die oben aufgeführten Personen sich in deutscher oder französischer Sprache sowohl mündlich, wie auch schriftlich verständigen können (mindestens C1 oder gleichwertig). Dies anhand des entsprechenden Diploms des Sprachniveaus ODER Bestätigung, dass es sich um die Muttersprache handelt ODER dass die entsprechende Sprache während mindestens zwei Jahren im beruflichen Umfeld angewendet wurde.

EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Akzeptanz der AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Nachweis Subunternehmer
Der Anbieter bestätigt, dass er die Gesamtverantwortung für den Auftrag übernimmt, auch im Falle, dass er zur Leistungserfüllung Subunternehmer beizieht.
Nachweis
Sofern und soweit er Subunternehmer einsetzt, benennt der Anbieter sämtliche für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Subunternehmer namentlich. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

EK11
Abrechnung
Der Anbieter bestätigt, dass in der Abrechnung klar ist, welche Rolle welche Aufgaben ausgeführt hat.
Alle Schaltkosten (Drittkosten) laufen über den Zuschlagsempfänger, beziehungsweise werden vom Zuschlagsempfänger in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden die einzelnen Rechnungen pro Leistung der Gesamtkostenrechnung als Anhang beigelegt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Kooperation mit bestehenden Partner
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit Partnern des BFE.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13
Zusammenarbeit mit den Zuschlagsempfängern
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit den Zuschlagsempfängern von Los 1 und Los 3.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK14
Sitzungsort
Der Anbieter bestätigt, den Standort des BFE (Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen) als Sitzungsort zu akzeptieren und dort an den vereinbarten Sitzungen und Meetings teilzunehmen.
Nachfolgende Sitzungen werden nach Bedarf und gemäss Notwendigkeit zwischen den Vertragsparteien vereinbart – der Sitzungsort bleibt der Standort des BFE.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK15
Koordinationssitzungen
Der Anbieter bestätigt insgesamt fünf Tage pro Jahr für Koordinationssitzungen mit dem BFE und dem Zuschlagsempfänger des Los 1 einzuplanen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK16
Terminliche Leistungsfähigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass er die vereinbarten Dienstleistungen termingerecht bereitstellen/veröffentlichen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK17
Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, Bilder, Filme, Kartenausschnitte und Infografiken sind dem Auftraggeber im Quellcode (*.doc, *.xls, *.ppt, *pdf, *.jpg, *.mp4, *.mpeg, *.mov. usw.) zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die finalen Daten im offenen Format während und nach Abschluss des Projekts zur Verfügung zu stellen. Falls dafür Kosten anfallen, sind diese im Angebot einzukalkulieren.
Nachweis
Einreichung der rechtsgültig unterzeichneten Selbstdeklaration für das Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten (Anhang 6).

EK18
Qualitätssicherung der Übersetzungen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Qualitätssicherung aller Übersetzungen, welche im Rahmen der Kommunikationsaktivitäten anfallen, gewährt.
Konkret heisst das, dass bei allen Übersetzungen ein professionelles Lektorat durchgeführt wird.
Nachweis
Als Nachweis gibt der Anbieter den Namen des Subunternehmens für Lektorate an.

EK19
Bestätigung des Leistungsbeschriebs
Der Anbieter bestätigt, den Leistungsbeschrieb aus dem Pflichtenheft vollumfänglich zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK20
Regelmässige Weiterbildungen
Der Anbieter bestätigt, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen regelmässig an Weiterbildungen im Bereich der Energieeffizienz von Antriebssystemen und dem Regelungsbereich teilnehmen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung

Los 3

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung Messgeräte
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität im Bereich der Verwaltung von Messgeräten und den dazugehörigen technischen Schulungen vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 10) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03
Erfahrung in logistischer Abwicklung
Der Anbieter verfügt über eine Unternehmensstruktur, die das logistische Management sicherstellen kann. Diese Erfahrung muss anhand eines Firmenorganigramms nachgewiesen werden, in dem ein Logistik-, Versand- und Wareneingangsbereich ersichtlich ist.
Nachweis
Es ist ein Firmenorganigramm einzureichen, welches den Logistik-, Versand- und Wareneingangsbereich aufzeigt.

EK04
Erfahrung Elektroindustrie
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten in der Elektro- und Maschinenindustrie. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 3 Jahr(en) nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 10) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK05
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK06
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK07
Sprachkenntnisse
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Marketingspezialist) einzusetzen, die in deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
1. Benennung der entsprechenden Personen inkl. Rollenbezeichnung.
2. Schriftlicher Nachweis, dass die oben aufgeführten Personen sich in deutscher oder französischer Sprache sowohl mündlich, wie auch schriftlich verständigen können (mindestens C1 oder gleichwertig). Dies anhand des entsprechenden Diploms des Sprachniveaus ODER Bestätigung, dass es sich um die Muttersprache handelt ODER dass die entsprechende Sprache während mindestens zwei Jahren im beruflichen Umfeld angewendet wurde.

EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Akzeptanz der AGB
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Nachweis Subunternehmer
Der Anbieter bestätigt, dass er die Gesamtverantwortung für den Auftrag übernimmt, auch im Falle, dass er zur Leistungserfüllung Subunternehmer beizieht.
Nachweis
Sofern und soweit er Subunternehmer einsetzt, benennt der Anbieter sämtliche für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Subunternehmer namentlich. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

EK11
Abrechnung
Der Anbieter bestätigt, dass in der Abrechnung klar ist, welche Rolle welche Aufgaben ausgeführt hat.
Alle Schaltkosten (Drittkosten) laufen über den Zuschlagsempfänger, beziehungsweise werden vom Zuschlagsempfänger in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden die einzelnen Rechnungen pro Leistung der Gesamtkostenrechnung als Anhang beigelegt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Kooperation mit bestehenden Partner
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit Partnern des BFE.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13
Zusammenarbeit mit den Zuschlagsempfängern
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit den Zuschlagsempfängern von Los 1 und Los 2.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK14
Sitzungsort
Der Anbieter bestätigt, den Standort des BFE (Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen) als Sitzungsort zu akzeptieren und dort an den vereinbarten Sitzungen und Meetings teilzunehmen.
Nachfolgende Sitzungen werden nach Bedarf und gemäss Notwendigkeit zwischen den Vertragsparteien vereinbart – der Sitzungsort bleibt der Standort des BFE.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK15
Koordinationssitzungen
Der Anbieter bestätigt insgesamt sieben Tage pro Jahr für Koordinationssitzungen mit dem BFE und dem Zuschlagsempfänger von Los 1 einzuplanen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK16
Terminliche Leistungsfähigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass er die vereinbarten Dienstleistungen termingerecht bereitstellen/veröffentlichen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK17
Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, Bilder, Filme, Kartenausschnitte und Infografiken sind dem Auftraggeber im Quellcode (*.doc, *.xls, *.ppt, *pdf, *.jpg, *.mp4, *.mpeg, *.mov. usw.) zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die finalen Daten im offenen Format während und nach Abschluss des Projekts zur Verfügung zu stellen. Falls dafür Kosten anfallen, sind diese im Angebot einzukalkulieren.
Nachweis
Einreichung der rechtsgültig unterzeichneten Selbstdeklaration für das Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten (Anhang 6).

EK18
Qualitätssicherung der Übersetzungen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Qualitätssicherung aller Übersetzungen, welche im Rahmen der Kommunikationsaktivitäten anfallen, gewährt.
Konkret heisst das, dass bei allen Übersetzungen ein professionelles Lektorat durchgeführt wird.
Nachweis
Als Nachweis gibt der Anbieter den Namen des Subunternehmens für Lektorate an.

EK19
Bestätigung des Leistungsbeschriebs
Der Anbieter bestätigt, den Leistungsbeschrieb aus dem Pflichtenheft vollumfänglich zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1205129 (21078) 805 SEEMS SwissEnergy Efficient Motor System