Ausschreibung 1204707: N01.06.190037-BSA GHGW Vengeron-Nyon-Lot 11 Energ+coffret terr(7300)

Publiziert am: 28. Juni 2021

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac

Realisierung eines Geschwindigkeitskontrollsystem GHGW auf der N01 zwischen dem Autobahnkreuz Vengeron (PK15) und dem Anschluss Nyon (PK36). Ziel des Projektes ist die Installation von 34 neuen Signalisationswinkelmasten, die alle ~1,5km verteilt sind. Ausrüstung: 2 Signale (Geschwindigkeit und Gefahr), 1 Kamera, 2 Verkehrsauswertungseinheiten (1 pro Fahrspur, 2-3 Geschwindigkeits-/Zähl-Sensoren), 1 Querschnittskabine (Stromversorgung, Gerätesteuerung und Anschluss an das RCOM-Netz), 1 IP-Netz auf LWL für die Anbindung an das AS/SVL-System, 1 AS/SVL-System (VKE; Verkehrsanomalien; Geschwindigkeitsanpassung; Gefahrenmeldungen).

Das Los 11 umfasst: die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 34 bestückten Querschnittskabinen, einschliesslich der Installation der Stromkabel, die mit dem nächstgelegenen Verteilerpunkt verbunden sind, sowie die Erdung der Kabinen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45231400: Bauarbeiten für Starkstromleitungen
  • 32400000: Netzwerke
  • 31700000: Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
28. Juni 2021 Publikationsdatum
28. Juni 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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24. August 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
19. Juli 2021 Frist für Fragen

Die Fragen müssen in deutscher, französischer, italienischer Sprache auf anonymer Art im Forum Simap (www.simap.ch) der entsprechenden Ausschreibung gestellt werden. Die Antworten werden ausschliesslich über diese Plattform bis zum 26.07.2021 beantwortet. Das Herunterladen der Antworten liegt unter der Verantwortung des Anbieters. Es wird keine Warnung gesendet. Fragen die nach der Eingabefrist eingereicht werden, werden nicht beantwortet.

24. August 2021 Abgabetermin 23:59

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertenunterlagen».

Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.2, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:

Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.

Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingegangen. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertenöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

27. August 2021 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertenunterlagen».

Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.2, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:

Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.

Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingegangen. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertenöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

22. November 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Unter folgenden Bedingungen zugelassen:
- Die Bietergemeinschaft ist unter einer einfachen Gesellschaft eingegangen.
- Die Bietergemeinschaft zeigt auf, welches Mitglied das Projekt leitet, wer die technische Verantwortung und die finanzielle Führung übernimmt.
- Die Bietergemeinschaft erwähnt die Mitwirkung in % von jedem Mitglied. Die Subunternehmer werden in dieser Aufteilung nicht berücksichtigt.
- Kein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kann weder im Angebot noch während der Ausführung der Leistungen als Subunternehmer in Betracht gezogen werden.
- Nach der Abgabe des Angebots kann die Aufteilung der Mitglieder nicht mehr angepasst werden.
- Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Das nicht respektieren der erwähnten Bedingungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die nachfolgende Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

Technische Fähigkeiten
Wirtschaftliche und finanzielle Fähigkeiten
Schlüsselpersonen

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann. Der Anbieter muss als Beweis die Liste der Angebotsunterlagen benutzen.

Q1 TECHNISCHE FÄHIGKEITEN

Q1.1 Referenzen des Anbieters

Ein bereits realisiertes Referenzobjekt mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Zusätzlich mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen und Name des Bauherrn. Für die realisierten Arbeiten in einem Konsortium muss die Firma den prozentualen Anteil seiner Gesamtarbeit angeben. Das Unternehmen erwähnt die Arbeiten, die sie als Subunternehmen realisiert. Diese Informationen müssen in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sein.

Q1.2 Subunternehmer

Maximum 30% der Leistungen können durch den Subunternehmer erbracht werden.

Q2 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE FÄHIGKEITEN

Q2.1 Jahresumsatz

Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

Q2.2 Einzureichende Dokumente

Dokumente die mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden müssen:
- Selbstdeklaration des Anbieters (unterschrieben)
- Handelsregisterauszug des Anbieters, allenfalls für alle Mitglieder der Partnergesellschaft. Für Firmen die ihren Hauptsitz im Ausland haben, gleichwertige Bescheinigungen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Monate sein (Stichdatum: Abgabe des Angebots)

Q2.3 Einzureichende Dokumente nach Offerteingabe

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- Bescheinigung des Konkursamtes als Beweis, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet
- Auszug des Betreibungsamtes (nicht älter als 3 Monate nach Einreichung des Angebotes)
- Letzter Bericht der Revisionsstelle
- Nachweis der Zahlungen von AHV, IV, EO, ALV, IV sowie SUVA und ESTV
- Nachweis der Zahlungen an die Pensionskasse (BVG)
- Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Q3 SCHLÜSSELPERSONEN

Q3.1 Referenz der Schlüsselperson

Ein bereits realisiertes Referenzobjekt mit vergleichbarer Komplexität der Schlüsselperson (*) mit den Angaben des Zeitraums, der Globalkosten, der erbrachten Leistungen und mit Angaben des auskunftsberechtigten Bauherrn.

(*) Als Schlüsselperson gilt die Person, welche die Funktion des Projektleiters wahrnimmt (mit Projektleiter ist die Person gemeint, die das Projekt leitet und für alle administrativen, vertraglichen, personalwirtschaftlichen, usw. Leistungen verantwortlich ist. In der Regel ist ihr ein Bauführer unterstellt).

Q3.2 Verfügbarkeit

Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser oder gleich als die erforderliche Verfügbarkeit während der Dauer des Projekts ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Auslastung innerhalb der Firma und in übrigen Projekten.

(*) Als Schlüsselperson gilt die Person, welche die Funktion des Projektleiters wahrnimmt (mit Projektleiter ist die Person gemeint, die das Projekt leitet und für alle administrativen, vertraglichen, personalwirtschaftlichen, usw. Leistungen verantwortlich ist. In der Regel ist ihr ein Bauführer unterstellt).

Q3.3 Sprachliche Anforderungen

Die Schlüsselperson (*) muss mindestens folgende Französisch-Kenntnisse besitzen: B2

Das oben genannte Niveau fällt unter den gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, der vom Europarat veröffentlicht wurde.
Der Antragsteller muss dem Lebenslauf ein Zertifikat oder einen Nachweis über das geforderte Niveau oder ein Äquivalent beifügen oder eine ausreichende Erklärung abgeben, um das erreichte Niveau zu rechtfertigen.

(*) Als Schlüsselperson gilt die Person, welche die Funktion des Projektleiters wahrnimmt (mit Projektleiter ist die Person gemeint, die das Projekt leitet und für alle administrativen, vertraglichen, personalwirtschaftlichen, usw. Leistungen verantwortlich ist. In der Regel ist ihr ein Bauführer unterstellt).

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Eine Begehung vor Ort ist nicht vorgesehen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1) Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.

C1 MITTEL ZUR SICHERUNG DER QUALITÄT DER BAUTEN [35%]

Beweiselemente:

- Organigramm
- Risikoanalyse
- Lebenslauf und Diplome der Schlüsselpersonen

Beurteilungselemente:

Organigramm
- Richtigkeit und Angemessenheit der Organisation

Risikoanalyse:
- Richtigkeit des Risikos zur Realisierung des Projektes
- Vorschlagen von adäquaten Massnahmen zur Beseitung oder Reduzierung der Risiken der Verantwortlichen

Schlüsselpersonen:
- Vorgesehene führende Person und Projektleiter im Organigramm des Anbieters:
- Aus- und Weiterbildung in Bezug auf die vom Projekt betroffenen Bereiche.
- Erfahrung: Anzahl der Erfahrungsjahre im betroffenen Bereich, Angemessenheit des Referenzobjekts mit dem Markt, ausgeübten Funktionen für die Referenzobjekte. Qualität der erbrachten Leistungen für diese Referenzobjekte.

Für alle Beweise:
- Klarheit der Dokumente

C2 QUALITÄT UND AUSFÜHRUNG DER AUSRÜSTUNG [35%]

Beweiselemente:

1) Technischer Bericht:
- Mandatsanalyse (Verständnis der Arbeit, Identifikation der kritischen Punkte
- Vorgeschlagene technische Lösung
- Ausführungsplanung (Bauprogramm, Interventionsstrategie, Identifikation der kritischen Punkte zur Termineinhaltung)
- Messtechnik

2) Qualität der Ausrüstungen
- Technische Datenblätter aller zu liefernden Elementen

Bewertungselemente:

- Verständnis Herausforderungen und Einschränkungen des Projektes
- Qualität und Angemessenheit der vorgeschlagenen Lösung für die Ausführung des Auftrages
- Qualität der entwickelten Methoden, Angemessenheit für die Märkte, Definition der zu liefernden Ergebnissen
- Strategie der vorgeschlagenen Arbeiten, um den Betrieb der NS jederzeit zu gewährleisten
- Einhaltung von Terminen, Optimierung und Plausibilität des Bauprogramms
- Qualität der Erklärung der Messtechnik
- Leistung, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit des Materials
- Identifikation und Management der technischen und menschlichen Schnittstellen

C3 PREIS [30%]

Beweiselemente:

- Preisliste, Kostenvoranschlag

Beurteilungselemente:

Der für die Bewertung berücksichtigte Preis ist der Angebotsbetrag mit Rabatt, ohne Skonto und ohne Mehrwertsteuer, nach Kontrolle durch den Vertreter des Bauherrn und Korrektur von Rechenfehlern.

Die Preisbewertung wird nach der folgenden Methode durchgeführt:
Die maximale Punktzahl (5) erhält das revidierte Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote, deren Preis höher als 50 % über dem niedrigsten Angebot liegt, werden mit 0 bewertet, dazwischen ist die Bewertung linear und berücksichtigt Hundertstel.

Bewertung anderen Zuschlagskriterien als den Preis:
0 Nicht beurteilbar /==/ keine Angabe
1 Unvollständig /==/ ungenügende, unvollständige Angaben
2 Nicht ausreichend /==/ Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 Gut, normal /==/ den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 Sehr gut /==/ Überschreitung der Anforderungen der Ausschreibung
5 Ausgezeichnet /==/ Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung. Die Maximalpunktzahl ist: 5 (höchste Note) x 100 = 500 Punkte.

2) Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3) Bezug der Unterlagen
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin (24.08.2021) für die Einreichung der Angebote bezogen werden.

4) Vorbehalt
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie der Verfügbarkeit der Kredite.

5) Ausschluss, Vorbefassung
Die folgende Liste der Unternehmungen, die einen juristischen oder sonstigen engen wirtschaftlichen Zusammenhang haben, sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
• IM Maggia Engineering SA, 6600 Locarno
• Solfor SA, 1242 Satigny
• Boess Engineering AG, 3600 Thun
• Boss et partenaires SA, 2000 Neuchâtel
• rs ingénieurs SA, 1805 Jongny
• Ecoscan SA, 1004 Lausanne
• Lombardi SA Ingegneri Consulenti, 6512 Giubiasco
• BG Ingénieurs Conseils SA, 1001 Lausanne
• Thomas Jundt Ingénieurs Civils SA, 1227 Carouge GE

6) Berichtigung der Angebote
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Angebote unter strikter Berücksichtigung der Bedingungen gemäss Artikel 39 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu berichtigen (SR 172.056.1 – BöB).

7) Bewertung der Angebote
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac
Place de la Gare 7
1470 Estavayer-le-Lac
Telefon: +41 58 461 87 11
E-Mail-Adresse:  
marchespublics.estavayer@astra.admin.ch