Ausschreibung 1203787: 120043/160082 Secondo tubo (2TG)+Erhaltungsplanung (EP 1TG) PV BSA FB4

Publiziert am: 9. Juli 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen

Gegenstand des vorliegenden Mandats sind Projektierungsphase, die Ausschreibungsphase und die Realisierungsphase bis Inbetriebnahme, inkl. örtliche Bauleitung, für den Fachbereich 4 (Signalisation) der Röhre Nord und der Röhre Süd des Gotthardstrassentunnels und der Galleria di Airolo und den Vorzonen Nord und Süd (Wassen – Stalvedro).
Die Koordination und Begleitung der Integration der Steuerung Signalisation (Seite Anlage) in das übergeordnete Leitsystem des gesamten Projektperimeters (Wassen – Stalvedro) sind ebenfalls Bestandsteil des vorliegenden Mandats.
Für den detaillierten Leistungsbeschrieb: siehe Ausschreibungsunterlagen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

ASTRA Zofingen und Bellinzona, Airolo/TI, Göschenen/UR, Baubüro

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
9. Juli 2021 Publikationsdatum
9. Juli 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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10. September 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
26. Juli 2021 Frist für Fragen

Bemerkungen: Fragen sind in deutscher, Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 06.08.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 26.07.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

10. September 2021 Abgabetermin 23:59

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag - 16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

15. September 2021 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag - 16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1: Qualität des Anbieters: Qualifikation der Schlüsselpersonen bezgl. der Anforderungen im Projekt;
35% ZK2: Qualität des Angebots:
25% ZK3: PREIS;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz der Schlüsselpersonen
EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
EK5: Leistungsanteil Unterakkordant

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EIGNUNGSKRITERIUM 1
TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Referenzobjekt der Firma bzw. der federführenden Firma über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Fachbereiche Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) mit mindestens folgenden Fachbereichen: FB4 (Signalisation)
b) Aufgabe Projektverfasser BSA für die Phase Projektierung (32) bis Inbetriebsetzung (53)
c) Neubau oder Sanierung von einer Signalisationsanlage eines 2-röhrigen Tunnels mit mehreren technischen Zentralen (mindestens 3) im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen inklusive Vorzonen.
d) Investitionsvolumen (BSA-Bausumme der Referenz ≥ CHF 3 Mio. exklusive Tief- und Stahlbau)
e) Die Referenz darf nicht älter als 10 Jahre sein.
f) Projekt abgeschlossen
Kann der Nachweis über die verlangten Phasen gemäss Punkt b) oder das Investitionsvolumen gemäss Punkt d) nicht mit einer Referenz erbracht werden, kann maximal eine zweite Referenz ergänzend beigebracht werden.
Auch in dieser zweiten Referenz muss die Anforderungen c) und e) ebenfalls erfüllt sein.

EIGNUNGSKRITERIUM 2
ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Angabe zum Jahresumsatz: Der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahren 2019 und 2020 muss mindestens dem 2-fachen durchschnittlichen Jahresumsatz des vom Anbieter eingereichten Angebotes entsprechen.
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Angebotseingabe zu liefernden Nachweisen:
E2.1Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
E2.2Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
E2.3Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
E2.4Aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV
E2.5Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters beziehungsweise der Arbeitsgemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate

EIGNUNGSKRITERIUM 3
QUALITIFATION DES PROJEKTLEITERS
E3.1 Referenzen
Referenzobjekt des Projektleiters über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.
Als vergleichbar für den Projektleiter gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Fachbereiche BSA mit mindestens folgenden Fachbereichen: FB4 (Signalisation)
b) Aufgabe Projektleiter BSA für die Phase Projektierung (32) bis Inbetriebsetzung (53)
c) Neubau oder Sanierung von einer Signalisationsanlage eines 2-röhrigen Tunnels mit mehreren technischen Zentralen (mindestens 3) in Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen inklusive Vorzonen.
d) Investitionsvolumen (BSA-Bausumme der Referenz ≥ CHF 3 Mio. exklusive Tief- und Stahlbau)
e) Die Referenz darf nicht älter als 10 Jahre sein.
f) Projekt abgeschlossen
Kann der Nachweis über die verlangten Phasen gemäss Punkt b) oder das Investitionsvolumen gemäss Punkt d) nicht mit einer Referenz erbracht werden, kann maximal eine zweite Referenz ergänzend beigebracht werden.
In dieser zweiten Referenz muss die Anforderungen c) und e) ebenfalls erfüllt sein.
E3.2 Sprachkenntnisse
Der Projektleiter hat Deutsch als Muttersprache respektive C2 gemäss gemeinsamem europäischen
Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) und für die italienische Sprache muss mindestens ein B2-Niveau gemäss CEFR nachgewiesen werden. Falls der Projektleiter für die italienische Sprache kein B2-Zertifikat hat, muss der Projektleiter Stv. für diese
Sprache mindestens ein B2-Zertifikat haben.
Der Auftraggeber behält sich vor im Rahmen der Offertenauswertung die Sprachkenntnisse zu verifizieren.
E3.3 Ausbildung
Abschluss als Dipl. Ing. ETH/FH oder gleichwertig in Bereich Elektrotechnik / Informatik.

EIGNUNGSKRITERIUM 4
VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
E4.1Nachweis der Verfügbarkeit für das Projekt der bezeichneten Schlüsselperson während drei Jahren. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung aufgrund von weiteren Aufgaben und Projekten.
Schlüsselpersonen sind:
Projektleiter
Mindestverfügbarkeit des PL: 50% für die ganze Dauer von 2022 -2024.

EIGNUNGSKRITERIUM 5
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT
E5.1Nachweis, dass maximal 50% der Leistungen durch Subunternehmer erbracht wird.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und italienischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Die Beschaffungen der verschiedenen Mandate des vorliegenden Projektes erfolgen teilweise parallel und zeitgleich und teilweise seriell. Eine einzelne Firma, Teile von ihr, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachgesellschaft, Beteiligungen von ihr oder Eigentümer von ihr, können Zuschlagsempfängerin von mehreren Mandaten sein, wobei eine Vielzahl von Kombinationen ausgeschlossen ist (siehe Ziffer 4.5 des Dokumentes «03_Pflichtenheft»). Der Anbieter
mit seinem Angebot eine Mandatspräferenz angeben, falls er oder Teile von ihm ein Angebot für mehrere nicht miteinander kombinierbare Mandate abgeben.
Liegt eine Firma als Einzelanbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft nach der Auswertung bei mehreren nicht miteinander kombinierbaren Mandaten (siehe Ziffer 4.5 des Dokumentes «03_Pflichtenheft») an erster Stelle, fällt der Auftraggeber unter Berücksichtigung der angegebenen Präferenz den Entscheid, für welches Mandat die betroffenen Anbieter respektive Bietergemeinschaften den Zuschlag erhalten.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung
6. Der Zuschlag erfolgt für die Phasen Detailprojekt bis und mit Inbetriebnahme/Abschluss. Mit der Vertragsunterzeichnung wird jedoch nur die Erarbeitung der Phasen Detailprojekt und Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag freigegeben. Weitere Phasen werden Schritt für Schritt durch schriftliche Anzeige des Auftraggebers
freigegeben.
7. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen in den Ausschreibungsunterlagen hat die deutsche Fassung Vorrang.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch