Ausschreibung 1202265: N06.40 080294 - EP Thun Nord - Spiez - Mandat Oberbauleitung (ID 6939)

Publiziert am: 28. Juni 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Die Autobahn N06 wurde vor rund 35 Jahren gebaut und viele Anlageteile sind technisch veraltet und müssen erneuert werden. Der Projektperimeter beginnt beim UH-Km 26.550 und endet beim UH-Km 37.650 (UHA 40) bzw. beginnt beim UH-km 0.000 und endet beim UH-km 1.400 (UHA 52).
Gegenstand der Ausschreibung ist die Oberbauleitung des EP Thun Nord – Spiez / Wimmis (Abschnitt Süd, TP 12 + 13) für die Phasen Detailprojekt bis und mit Inbetriebnahme.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Büro des Anbieters / der Anbieterin, Baustelle sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
28. Juni 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

30. Juli 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 06.08.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 30.07.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

27. August 2021 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger ) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.40 EP Thun Nord - Spiez - Mandat Oberbauleitung (ID 6939)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

2. September 2021 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger ) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.40 EP Thun Nord - Spiez - Mandat Oberbauleitung (ID 6939)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Dezember 2021 Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
SCHLÜSSELPERSONEN
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1 Referenz des Anbieters
Ein Referenzobjekt des Anbieters über abgeschlossene Arbeiten mit gleichen Leistungen und vergleichbarer Komplexität (Honorarvolumen des Auftrags mind. CHF 100’000 exkl. MWST) und aus dem Bereich Oberbauleitung im Rahmen der Projektabwicklung (Phasen 41 – 53 gem. SIA) einer Nationalstrasse, einer Hochleistungsstrasse oder einer Eisenbahnlinie einer Normalspurbahn unter Verkehr mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen (der ausgeführten Massnahmen), Beschrieb der ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Angaben der Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Die OBL-Leistungen müssen abgeschlossen sein.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:

- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.2.5: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate

EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselpersonen
Ein Referenzobjekt der Schlüsselperson (*) über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit gleichen Leistungen und vergleichbarer Komplexität (Honorarvolumen des Auftrags mind. CHF 100’000 exkl. MWST) und aus dem Bereich Oberbauleitung im Rahmen der Projektabwicklung (Phasen 41 – 53 gem. SIA) einer Nationalstrasse, einer Hochleistungsstrasse oder einer Eisenbahnlinie einer Normalspurbahn unter Verkehr mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen (der ausgeführten Massnahmen), Beschrieb der ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Angaben der Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Die OBL-Leistungen müssen abgeschlossen sein.

(*) als Schlüsselperson gilt: Projektleiter

EK3.2 Nachweis Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) und des Stv. grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Projektleiter 20%, Projektleiter Stv. 15%.

(*) als Schlüsselperson gilt: Projektleiter

EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
EK4 Max. Leistungserbringung
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZK1 PREIS [50%]
Die Honoraransätze müssen dem nachfolgenden Muster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.

ZK2 QUALITÄT DES ANGEBOTES [30%]
ZK2.1: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, Analyse der Aufgabenstellung, Gewichtung 15%
Durch den Anbieter ist die bevorstehende Aufgabe zu analysieren und ein Vorschlag bezüglich des eigenen Vorgehens und der Projektorganisation zu formulieren. Dabei ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Analyse der Ausgangslage und der eigenen Aufgaben
- Erwartete Schnittstellen innerhalb des Projekts sowie zu weiteren Projektbeteiligten
- Projektorganisation und Rollenverständnis der Organisationseinheiten
- Planung des eigenen Vorgehens unter Angabe der bevorzugten Vermessungsmethoden
- Projektbezogenes Organigramm des Anbieters
Organigramm mit Nennung des Projektteams, dessen Mitglieder (inkl. Stellvertretung) und deren Funktion, sowie Darstellung der Schnittstellen zum Projektorganigramm des Bauherrn. Das Organigramm wird bei der Beurteilung des geplanten Vorgehens berücksichtigt.
Umfang: max. 3 Seiten DIN A4 (Schriftgrösse 10 Pt., Zeilenabstand 14 Pt., keine Veränderung der Seitenränder); max. 1 Seite DIN A3 Organigramm und max. 1 Seite DIN A4 Erläuterungen zur Organisation / zum Organigramm.

ZK2.2: QM-Konzept/Risikoanalyse, Beschreibung der Hauptrisiken im Projekt und Massnahmen, Gewichtung 15%
Umfang: max. 1 Seite DIN A4 (Schriftgrösse 10 Pt., Zeilenabstand 14 Pt., keine Veränderung der Seitenränder)

ZK3 QUALITÄT DES ANBIETERS [20%]
Ein Referenzobjekt der Schlüsselperson (*) über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit gleichen Leistungen und vergleichbarer Komplexität (Honorarvolumen des Auftrags mind. CHF 100’000 exkl. MWST) und aus dem Bereich Oberbauleitung im Rahmen der Projektabwicklung (Phasen 41 – 53 gem. SIA) einer Nationalstrasse, einer Hochleistungsstrasse oder einer Eisenbahnlinie einer Normalspurbahn unter Verkehr mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen (der ausgeführten Massnahmen), Beschrieb der ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Angaben der Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Die OBL-Leistungen müssen abgeschlossen sein.
(*) als Schlüsselperson gilt: Projektleiter

Die Bewertung wird immer in Form von Noten angegeben 0 - 5
0Nicht beurteilbar; keine Angabe
1Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3Normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

10. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.

11. Nachwuchsförderung:
Mitnahme eines "Juniorpartners" mit dem Ziel, Erfahrungen und damit Referenzen zu erlangen und – nach gebührender Einführung und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber – Funktionen der Schlüsselperson zu übernehmen. Das ASTRA ist bereit, während maximal 24 Monaten die Kosten des Juniorpartners zu tragen. Die Kosten sind im Angebot zu beziffern resp. werden in der Ausschreibung vorgegeben. Sie werden aber für die Bewertung des Preisangebots nicht berücksichtigt. Der Juniorpartner soll für seine Firma keine Gewinnposition dar-stellen. Das ASTRA trägt daher lediglich die Selbstkosten, d. h. max. Kat. D des Angebots (stets ≤ Kat. D KBOB) und max. CHF 200'000.00.
Dabei gelten folgende Regeln:
- Ein Juniorpartner darf diese Regelung nur einmal und nur in einem Projekt beanspruchen.
- Pro Juniorpartner ist ein Vertrag abzuschliessen (also insbesondere keine Rahmenverträge für mehrere Juniorpartner derselben Firma in verschiedenen Projekten).
- Die Möglichkeit, Juniorpartner einzusetzen gilt für alle Rollen der Planung (Bauherrenunterstützung, Projektverfasser, Bauleitung, Vermessung, Geologe, UVB usw.)
Gedenkt der Anbieter einen Juniorpartner einzusetzen, sind folgende Angaben zu machen: Name, Jahrgang, Ausbildung, Funktion in der Firma, Kurzbeschrieb von zwei bisherigen Projekten (vgl. Angebotsunterlagen)

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation (Verfügung) kann gemäss Art. 56 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch