Ausschreibung 1200457: (21064) 609 Oracle Forms Fachanwendungen
Publiziert am: 4. Juni 2021
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird je Los ein fachlich spezialisierter, erfahrener und kompetenter Zuschlagsempfänger gesucht, welcher für die Bundesverwaltung im Bereich Oracle Forms/Reports für zollrelevante Fachanwendungen die Bedarfsstellen in Form von Dienstleistungen unterstützt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Der Erbringungsort der Leistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Auf Verlangen sind die Leistungen vor Ort zu erbringen, d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz, wenn ein Auftrag dies aus betrieblichen und kundenspezifischen Gründen erfordert. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Bern und Zollikofen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. Juni 2021 | Publikationsdatum | |
4. Juni 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
17. Juni 2021 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
19. Juli 2021 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
23. Juli 2021 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 84 Monate nach Vertragsunterzeichnung.
Einzelverträge können maximal 1 Jahr über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3000 Punkte | ZK 1.1 Erfahrung in Entwicklungs- und Wartungsleistungen |
700 Punkte | ZK 1.2 Erfahrung im Bereich Warenverkehr im Zollwesen |
300 Punkte | ZK 1.3 Erfahrung im Bereich Stammdaten im Zollwesen |
1000 Punkte | ZK 1.4 Erfahrung im Bereich Message-Broker |
1000 Punkte | ZK 1.5 Erfahrung im Bereich weiterer Produkte in der Entwicklung |
1000 Punkte | ZK 1.6 Erfahrung im Bereich zusätzlicher Komponenten |
3000 Punkte | ZK 1.7 Maximaler Stundensatz |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 84 Monate nach Vertragsunterzeichnung.
Einzelverträge können maximal 1 Jahr über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3000 Punkte | ZK 1.1 Erfahrung in Entwicklungs- und Wartungsleistungen |
1000 Punkte | ZK 1.2 Erfahrung im Bereich Verbrauchssteuer im Zollwesen |
1000 Punkte | ZK 1.3 Erfahrung im Bereich Unix-Mail-Server |
1000 Punkte | ZK 1.4 Erfahrung im Bereich weiterer Produkte in der Entwicklung |
1000 Punkte | ZK 1.5 Erfahrung im Bereich zusätzlicher Komponenten |
3000 Punkte | ZK 1.6 Maximaler Stundensatz |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 02
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit Angabe von SPOC und Stellvertretung (Name, Vorname, E-Mail, Telefonnummer, Funktionsbezeichnung).
EK 03
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 06
Akzeptanz der AGB der Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 07
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf in Anhang_3 und den Einzelvertragsentwurf in Anhang_5 vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK 08
Erfahrung des Anbieters im Bereich Oracle Forms/Reports Fachanwendungen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Erbringung von Entwicklungs-, und Wartungsleistungen (Beinhaltet auch Konzeption, Architektur und Testing) im Bereich von Oracle Forms Fachanwendungen, wobei das Abschlussjahr nicht weiter als 2016 zurückliegen darf.
Nachweis:
Für den Nachweis ist das Referenzblatt aus Anhang 4 zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Wichtiger Hinweis: Referenzen von Subunternehmer sind nicht zugelassen.
Die Erfahrungen sind anhand von drei (3) Referenzen nachzuweisen. Leistungen gemäss Kap. 3.2.2 des Pflichtenhefts.
- Referenz 1: 1'600 Stunden Erfahrung in der Erbringung von Entwicklungs- und Wartungsleistungen (Beinhaltet auch Konzeption, Architektur und Testing) im Bereich Oracle Forms/Reports (bis und mit Version 11g/12c)
- Referenz 2: 1'600 Stunden Erfahrung in der Erbringung von Entwicklungs- und Wartungsleistungen (Beinhaltet auch Konzeption, Architektur und Testing) im Bereich von Oracle-Datenbanken (bis und mit Version 19c)
- Referenz 3: 800 Stunden Erfahrung in der Erbringung von Entwicklungs- und Wartungsleistungen (Beinhaltet auch Konzeption, Architektur und Testing) im Bereich PL/SQL
Hinweis: Die drei (3) Referenzen können vom gleichen Auftraggeber stammen.
EK 09
Bereitschaft und Leistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen der Bedarfsstelle, Pikett und Leistungen ausserhalb der regulären Geschäftszeiten (Abend, Nacht sowie Samstag und Sonntag) zu erbringen
(siehe Anhang 3 Rahmenvertrag, Ziffer 13).
Erfüllt der Anbieter die geforderten Bedingungen betreffend Leistungen ausserhalb der regulären Geschäftszeiten?
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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