Ausschreibung 1199709: ServiceNow Lizenzmanagement und Entwicklung
Publiziert am: 1. Juli 2021
Paul Scherrer Institut
Das Paul Scherrer Institut betreibt seit 2016 eine strategische ServiceNow®-Plattform in der Cloud für IT Service Management, HR Services und Workflow Services, welche sukzessive ausgebaut wird. Für die Beschaffung und Bereitstellung der Lizenzen sowie für den Betrieb und Support dieser Plattform und der darauf installierten Module wird mit dem Los 1 ein Lizenz- und Betriebspartner gesucht, und für die Weiterentwicklung der Plattform mit dem Los 2 drei Entwicklungspartner, die jeweils Ressourcen mit verschiedenen Profilen bereitstellen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Gemäss Absprache: |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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1. Juli 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
4. August 2021 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im |
30. August 2021 | Abgabetermin 11:00 | 1 Exemplar in Papierform, 1 Exemplar in digitaler Form (USB-Stick oder Secure Download). AngeliefertVilligen PSI. Die elektronische Form muss alle Unterlagen der Papierversion in maschinenlesbarer Form (keine oder nur ergänzende Scans) beinhalten, und die Dateien müssen in derselben Kapitelstruktur auf dem Datenträger vorliegen wie in der Papierversion. Der Anbieter ist explizit verantwortlich für die exakte Übereinstimmung des Papierexemplars und elektronischen Exemplars. Bei Widersprüchen zwischen dem Papierexemplar und dem elektronischen Exemplar gilt die folgende Reihenfolge: |
31. August 2021 | Offertöffnung | 1 Exemplar in Papierform, 1 Exemplar in digitaler Form (USB-Stick oder Secure Download). AngeliefertVilligen PSI. Die elektronische Form muss alle Unterlagen der Papierversion in maschinenlesbarer Form (keine oder nur ergänzende Scans) beinhalten, und die Dateien müssen in derselben Kapitelstruktur auf dem Datenträger vorliegen wie in der Papierversion. Der Anbieter ist explizit verantwortlich für die exakte Übereinstimmung des Papierexemplars und elektronischen Exemplars. Bei Widersprüchen zwischen dem Papierexemplar und dem elektronischen Exemplar gilt die folgende Reihenfolge: |
1. Januar 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2024
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Gemäss Lastenheft, Kapitel 1.4, Vertragsphase B bei weiterem Bedarf durch das PSI:
Verlängerung des Vertrages vom 01.01.2025 bis 31.12.2027.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2024
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Gemäss Lastenheft, Kapitel 1.4, Vertragsphase B bei weiterem Bedarf durch das PSI:
Verlängerung des Rahmenvertrages vom 01.01.2025 bis 31.12.2027
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich der Eidg. Technischen Hochschulen (AGB ETH-Bereich) vom Oktober 2010,
Stand Januar 2021
Geschäftsbedingungen des Anbieters sind als integrierender Vertragsbestandteil in der Rangfolge nur den AGB des ETH-Bereichs nachgestellt zugelassen. Sollen Dokumente des Anbieters zu integrierendem Bestandteil des Vertrages werden, sind diese als Muster dem Angebot beizulegen.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Der Anbieter muss die Akzeptanz der Geschäftsbedingungen (4.2) und der grundsätzlichen Anforderungen (4.4) schriftlich bestätigen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Forschungsstrasse
5232 Villigen
Telefon: 41 56 310 26 52
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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