Ausschreibung 1197697: 826_Mobilgeräte für BLS-Mitarbeitende
Publiziert am: 28. Mai 2021
BLS AG
Es soll ein Partner für den Bezug von Hardware (Smartphones) sowie für Zusatzleistungen wie Staging der Geräte evaluiert werden. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für den Hardwarebezug und für den Bezug von weiteren dazugehörigen Dienstleistungen. Der Partner soll der BLS nebst der definierten Hardware in einem BLS dedizierten Shop auch dazugehörige Dienstleistungen anbieten können. Diese reichen von Geräten im Original-Zustand auszuliefern bis hin zu gewissen Voreinstellungen.
Dafür soll auch ein elektronischer Bestell- und Rechnungsprozess umgesetzt werden.
Zudem soll ein einheitliches Beteiligungsmodell für die Mobilgeräte-Kosten eingeführt werden und der Einsatz einer Geräteverwaltung für die geschäftliche Nutzung von Smartphones und Tablets wird BLS-Weit umgesetzt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Der Erfüllungsort befindet sich im Raum Bern an den Standorten der BLS. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
28. Mai 2021 | Publikationsdatum | |
28. Mai 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
29. Juni 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
18. Juni 2021 | Frist für Fragen | Die Fragen werden via simap-Forum bis am 25.06.2021 beantwortet. |
7. Juli 2021 | Abgabetermin 00:00 | None |
9. Juli 2021 | Offertöffnung | None |
1. November 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Oktober 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Preise |
35% | Qualitative Kriterien |
25% | Präsentation der Use Cases |
10% | Vertragsakzeptanz |
Zulassungsbedingungen
werden nicht zugelassen
EK1:
Einreichung Handelsregisterauszug nicht älter als 12 Monate. Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
EK2:
Einreichung Betreibungsregisterauszug nicht älter als 12 Monate. Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
EK3:
Der Anbieter verfügt über eine Haftpflichtversicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlagsfall abzuschliessen) in der Höhe von CHF 10 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden.
EK4:
Der Anbieter beabsichtigt mit der BLS den beiliegenden Vertrag abzuschliessen.
EK5:
Der Anbieter stellt der BLS einen dedizierten Account Manager zur Verfügung, welcher für kommerzielle und vertragliche Anliegen zur Verfügung steht. Der Account Manager versteht es in Deutsch (mind. Level C1) zu kommunizieren (siehe Vertrag).
EK6:
Der Anbieter stellt die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden sicher.
EK7:
Der Anbieter hat ausreichende personelle Kapazitäten gemäss Pflichtenheft, um die geforderte Leistung während der Vertragsdauer zu erfüllen.
EK8:
Der Anbieter bestätigt, die Mitarbeitenden nur aus wichtigen Gründen (Kündigung, längere Krankheit etc.) und innerhalb annehmbarer Frist auszutauschen und diese durch mindestens gleichwertige Mitarbeitende (Erfahrung und Ausbildung) zu ersetzten.
Der Anbieter ist bereit, einen daraus entstehenden Einarbeitungsaufwand in Höhe von bis zu fünf (5) Arbeitstagen zu übernehmen.
EK9:
Die vorgeschlagenen Mitarbeitenden des Anbieters müssen zu den Büroöffnungszeiten der BLS für Abstimmungsmeetings zur Verfügung stehen (Zeitzone MEZ, 08:00 - 17:00).
Die vorgeschlagenen Mitarbeitenden welche im Kontakt mit der BLS stehen sind in der Lage in Deutscher Sprache schriftlich und mündlich zu kommunizieren (Level C1).
EK10:
Der Anbieter ist bereit, falls verlangt, die BLS Tools für Incidents, Changes und Dokumentation zu nutzen.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS AG.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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