Ausschreibung 1197311: N06.48 NEB Kandertal EM - Bauherrenunterstützung (BHU) (ID 7040)

Publiziert am: 17. Mai 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Mit dem neuen Netzbeschluss wurde die 2-streifige Kantonsstrasse im Kandertal von Spiez nach Kandersteg im Jahr 2020 ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Der bauliche Zu-stand von 8 Brückenbauwerken ist zum Teil stark durch den Winterdienst, aber auch konstruktionsbedingt beeinträchtigt, was z. T. zu gravierenden Schäden geführt hat. Diese Brückenbauwerke sind dringend zu sanieren. Die Sanierung erfolgt als Einzelmassnahmen und muss zwingend in den Jahren 2025 bis 2027 erfolgen. Das Projekt startet ab der Phase MK.
Die vorliegende Beschaffung beinhaltet die Leistungsinhalte für die Bauherrenunterstützung (BHU) für den Bau in den Phasen Massnahmenkonzept (MK) und Massnahmenprojekt (MP) (SIA-Phasen 31 bis 33) sowie Realisierung (SIA-Phasen 41 bis 53).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen; objektgebundene Dienstleistungen (z. B. Öffentlichkeitsveranstaltung Abklärungen mit Anstössern und Gemeinden, etc.) vor Ort sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71541000: Projektmanagement im Bauwesen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. Mai 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

1. Juni 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 11.06.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 01.06.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

28. Juni 2021 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform zweifach und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.48 190073 - NEB Kandertal EM - Bauherrenunterstützung (BHU) (ID 7040)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

5. Juli 2021 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform zweifach und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.48 190073 - NEB Kandertal EM - Bauherrenunterstützung (BHU) (ID 7040)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Oktober 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

EK1: NACHWEIS DER TECHNISCHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES ANBIETERS
EK2: NACHWEIS DER WIRTSCHAFTLICHEN / FINANZIELLEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3: REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN
EK4: NACHWEISE BEZÜGLICH DER VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
EK5: NACHWEIS BEZÜGLICH SUBUNTERNEHMER

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES ANBIETERS
EK1 Referenz des Anbieters
Je 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich für die Planung (Phasen 31 bis 33) bzw. für die Ausführung (Phasen 41 bis 53) als Bauherrenunterstützung. Alternativ genügt 1 Referenzprojekt, falls die vorgehenden Anforderungen für Planung und Ausführung in einem Projekt erfüllt sind. Gleicher Fachbereich: BHU für Strassen- oder Bahnprojekte.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EIGNUGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2: Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters der letzten drei Jahre ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
Beilagen zu den EK2, vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
2. Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
3. Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
4. Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
5. Nachweis der Jahresumsätze der letzten drei Jahre
6. Gültige Versicherungsnachweise
Allesamt nicht älter als drei Monate.
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselperson Projektleiter/in BHU Bau
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich für die Planung (Phasen 31 bis 33) und / oder die Ausführung (Phasen 41 bis 53). Die Referenzprojekte beider Schlüsselpersonen müssen zusammen die Planung und Ausführung abdecken. Gleicher Fachbereich: BHU für Strassen- oder Bahnprojekte.
Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen/Honorarvolumen (der ausgeführten oder geplanten Massnahmen), Angabe von Berufsausbildung inkl. Diplomjahr und projektspezifische Berufserfahrung / ausgeführte Leistungen der Schlüsselperson sowie Angabe zu Weiterbildungen. Referenzperson beim Auftraggeber mit E-Mail und Telefonnummer. Die Leistungen der Projektphasen müssen abgeschlossen sein und nicht die Projektphasen als solche.

EK3.2 Referenz der Schlüsselperson Stellvertretende(r) Projektleiter/in BHU Bau
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Projektleitungs-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich für die Planung (Phasen 31 bis 33) und / oder die Ausführung (Phasen 41 bis 53). Die Referenzprojekte beider Schlüsselpersonen müssen zusammen die Planung und Ausführung abdecken. Gleicher Fachbereich: BHU für Strassen- oder Bahnprojekte.
Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen/Honorarvolumen (der ausgeführten oder geplanten Massnahmen), Angabe von Berufsausbildung inkl. Diplomjahr und projektspezifische Berufserfahrung / ausgeführte Leistungen der Schlüsselperson sowie Angabe zu Weiterbildungen. Referenzperson beim Auftraggeber mit E-Mail und Telefonnummer. Die Leistungen der Projektphasen müssen abgeschlossen sein und nicht die Projektphasen als solche.

EIGNUNGSKRITERIUM EK4: NACHWEISE BEZÜGLICH DER VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
EK4 Nachweis der Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (*) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Projektleiter/in BHU Bau, 20%; Stellvertretende(r) Projektleiter/in BHU Bau, 15%.
(*) als Schlüsselperson gilt: Projektleiter/in BHU Bau und Stellvertretende(r) Projektleiter/in BHU Bau

EIGNUGSKRITERIUM EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%.
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZK1 AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN [30%]
Angaben über die Berufserfahrung der Schlüsselpersonen, wie Lebenslauf, Dauer der ausgeübten Tätigkeiten, Aus- und Weiterbildung, Angaben über Tätigkeiten in konkreten Projekten mit Bezug zur vorliegenden Leistung, Angaben zu den Referenzen etc.

ZK1.1: Projektleiter/in BHU [22%]
Referenzprojekt [12%]: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich für die Planung (Phasen 31 bis 33) und / oder die Ausführung (Phasen 41 bis 53). Gleicher Fachbereich: BHU für Strassen- oder Bahnprojekte.
Berufserfahrung [5%]: Vergleichbarkeit von bearbeiteten Projekten in Bezug auf das vorliegende Projekt; Erfahrung in gleicher Funktion oder Stellvertreterfunktion bei Strassen- oder Bahnprojekten.
Weiterbildung [5%]: Projektspezifische Weiterbildung in Bezug auf die erforderlichen Instandsetzungsmassnahmen.

ZK1.2: Stv. Projektleiter BHU [8%]
Referenzprojekt [8%]: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Projektleitungs-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich für die Planung (Phasen 31 bis 33) und / oder die Ausführung (Phasen 41 bis 53). Gleicher Fachbereich: BHU für Strassen- oder Bahnprojekte.

ZK2 PREIS [30%]
Die Ermittlung der Honorare erfolgt mittels Excel-Datei „Honorarberechnung-Leistungstabelle BHU Bau N06 EM Kandertal“.
Die Honoraransätze müssen dem nachfolgenden Muster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.

ZK3 AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN DER ANBIETER [20%]
Je 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich für die Planung (Phasen 31 bis 33) und für die Ausführung (Phasen 41 bis 53) als Bauherrenunterstützung. Alternativ genügt 1 Referenzprojekt, falls die vorgehenden Anforderungen für Planung und Ausführung in einem Projekt erfüllt sind. Gleicher Fachbereich: BHU für Strassen- oder Bahnprojekte.

ZK4 QUALITÄT DES ANGEBOTS [20%]
ZK4.1: Aufgabenanalyse und geplantes Vorgehen [13%]:
Aufgabenanalyse und geplantes Vorgehen, aus der Sicht des Anbieters.

ZK4.2: Plausibilität [7%]:
Die Plausibilität der verschiedenen Angebotsbestandteile untereinander wird bewertet: Organigramm und das eingesetzte Personal passen mit dem beschriebenen Vorgehen zusammen.

Die Bewertung wird immer in Form von Noten angegeben 0 - 5
0 Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 Normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

10. Ausschluss:
R+R Burger und Partner AG, Baden ist als Erstellerin der Ausschreibungsunterlangen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

11. Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation (Verfügung) kann gemäss Art. 56 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch