Ausschreibung 1196789: 100133 N07/76 Stützpunkt Müllheim, Ersatz Siegershausen

Publiziert am: 12. Mai 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Lieferung und Montage:
- NS-Verteilung Teil BSA-NS (USV-Feinverteilung)
- Lieferung Schalt- und Steuerschränke
- NS-Installationen inkl. Erdung (Aussenbereich)
- LWL-Kabel / Endausrüstungen
- Schwachstromkabel / VS83-Verteiler
- NT-Kabelanlage
- Riefenrohre
- Verteilkabinen
- Elektroinstallationen, Kabeltrasse (WH intern)
- Provisorien und Demontagen an diversen Standorten
Dienstleistungen:
- Realisierungspflichtenheft, Techn. Bearbeitung, Dokumentation
- Montageplanung (Tag-/ Nachtarbeit, Sperrungen, Arbeitssicherheit usw.)
- Prüfprotokolle, Messungen, Messprotokolle
- Vorortabnahmen des ausgeführten Werks


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45311000: Installation von Elektroanlagen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. Mai 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

31. Mai 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 10.06.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 31.05.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1. Juli 2021 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

8. Juli 2021 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Oktober 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: PREIS
25% ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN
10% ZK2.1: Auftragsanalyse
10% ZK2.2: Technische Auslegung und Qualität der Anlagen
5% ZK2.3: Bauprogramm
25% ZK3: ORGANISATION

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit (Firmenerfahrung/-referenz)

EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

EK3: Erfahrung / Referenz der Schlüsselperson

EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen

EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: Technische Leistungsfähigkeit (Firmenerfahrung / -referenzen)
Für den Anbieter:
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Zu EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Anbieter:
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

Zu EK3: Erfahrung / Referenz der Schlüsselperson
Für die Schlüsselperson Projektleiter:
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.- Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Zu EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen während der Projektlaufzeit ist mit einer Aufwandschätzung und Ressourcenverteilung in Übereinstimmung mit dem Terminplan zu erbringen.

Zu EK 5: Leistungsanteil Subunternehmer
Maximal 70% der Leistung darf über Subunternehmen erbracht werden.
Detaillierte Auflistung der allfällig vorgesehenen Subunternehmer inkl. deren Leistungsanteile

Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug, Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV, Bestätigung UVG-Versicherer, Steuerverwaltung, Versicherungsnachweise; allesamt nicht älter als 3 Monate.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in nur in deutscher Sprache erhältlich.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch

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