Ausschreibung 1195981: Vordienstliche Ausbildung Cyber VACy
Publiziert am: 2. Juli 2021
armasuisse
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Unternehmen gesucht, welches in Zusammen-arbeit mit der Führungsunterstützungsbasis FUB der Armee die vordienstliche Ausbildung Cyber VACy aufbaut, organisiert und durchführt.
Gesucht wird ein Generalunternehmen (GU) oder eine Bietergemeinschaft, welche die Ge-samtverantwortung dieser vordienstlichen Ausbildung Cyber (VACy) übernimmt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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2. Juli 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung. |
6. September 2021 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. |
15. September 2021 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) •Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
16. September 2021 | Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) •Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
1. Januar 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70% | Leistung |
30% | Preis |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten..
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2 a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E3 Lieferantenselbstdeklaration
E4 Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen aufzuführen.
E5 Der Anbieter bestätigt, im Falle des Zuschlags, die für die Auftragserfüllung vorgesehenen Fachpersonen dem Geheimschutz-verfahren gemäss Verordnung über das Geheimschutzverfahren bei Aufträgen mit militärisch klassifiziertem Inhalt, Art. 6 (Geheimschutzverordnung, SR 510.413), zu unterziehen.
E6 Der Anbieter bestätigt, sich im Falle des Zuschlags dem Ge-heimschutzverfahren gemäss Verordnung über das Geheim-schutzverfahren bei Aufträgen mit militärisch klassifiziertem Inhalt, Art. 7 (Geheimschutzverordnung, SR 510.413), zu unterziehen.
E7 Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs.
E8 Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung im Bereich Cyber Ausbildung, sowie in der Lieferung/Herstellung von Onlinelerninhalten, gemäss den Spezifikationen in der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben im Pflichtenheft verfügt.
Der Anbieter muss 2 Referenzen angeben, bei welchen er vergleichbare Leistungen seit dem Jahr 2018 erbracht hat.
E9 Der Anbieter bestätigt, dass er die Anbieterpräsentation in deutscher Sprache durchführt.
E10 Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Leistungsbezüger erfolgt in deutscher Sprache.
Der Anbieter bestätigt, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen und Dokumentationen während der Geschäftsabwicklung in deutscher Sprache zu führen.
E11 Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (Single Point of Contact) in der Schweiz für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Qualitätsmanagement usw. für den Fall der Auftragserteilung.
E12 Der Anbieter bestätigt über genügend qualifiziertes Personal sowie finanzielle Mittel zu verfügen um die geforderte Leistung gemäss Leistungsbeschrieb und Anforderungen während der Vertragsdauer eigenständig erbringen zu können.
E13 Bestätigung des Anbieters, dass er eine halbjährliche Abstimmung der Lerninhalte auf Vorgaben sowie Zertifikatsprüfungen vornimmt.
E14 Der Anbieter garantiert, dass der physische Standort seiner IKT-Infrastruktur in der Schweiz liegt und keine Daten ausserhalb der Schweiz gespeichert und verarbeitet werden.
Zusätzliche Informationen
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Guisanplatz 1
CH 3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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