Zuschlag 1193287: NDD SPS Hauptsystem

Publiziert am: 24. April 2021

Swissgrid AG

Sprecher Automation Schweiz AG bietet nach Auswertung aller Zuschlagskriterien das für Swissgrid vorteilhafteste Angebot.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 42961000: Steuerungs- und Kontrollsystem
  • 31210000: Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% SPS-ZK1 – Preis (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)
20% SPS-ZK2 – Schlüsselpersonen (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)
10% SPS-ZK3 – Technik und Qualität (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)
10% SPS-ZK4 – Auftrags- und Risikoanalyse (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)
10% SPS-ZK5 – Qualität der angegebenen Referenzen SAS des Unternehmens (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf)

Für SAS-ZK4 ist das Erreichen der Mindestnote 2.5 respektive 50 Punkte zwingend. Anbieter welche dies nicht erreichen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Berücksichtigte Anbieter

Sprecher Automation Schweiz AG, Aarau
CHF 574,769 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 15.01.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 96 Tage

Datum des Zuschlags:

21.04.2021


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Swissgrid AG
Bleichemattstrasse 31
5000 Aarau
Telefon: +41 58 580 34 35
E-Mail-Adresse:  
bernhard.burgener@swissgrid.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1193287 NDD SPS Hauptsystem